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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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nach Dresdner Muster entstanden, von denen 37 zu einem
Verbande zusammengeschlossen und dann wiederum dem Bunde
deutscher Frauenvereine angegliedert sind.

Die Rechtsschutzstellen haben ständig Fühlung mit An-
wälten. Oft aber handelt es sich nur um Ausgleich und Vermitt-
lung, um klare Darlegung der zunächst einzuschlagenden Schritte
oder auch um ein Miteintreten für verschüchterte ängstliche
Gemüter. Gerade von seiten einsichtiger Männer, Polizeibe-
amter, Vormundschaftsrichter u. dgl. m. wird solche Rechts-
schutzstelle als etwas segensreiches gerühmt, da sie manche
sonst hilflose Frau vor Elend bewahrt, sie von dem Konsul-
tieren eines Winkelkonsulenten zurückhält, also vorbeugend,
vorsorgend eingreift. Ueberall - das muß ausdrücklich her-
vorgehoben werden - ist die Tätigkeit der Rechtsschutzstellen
in erster Linie eine vermittelnde. So weit wie möglich wer-
den Differenzen auf gütlichem Wege beigelegt und fast durch-
weg wird mit gutem Erfolge gearbeitet. Ein Zeichen, daß
solche Sprechstellen tatsächlich Bedürfnis waren, ist es auch,
daß Stadtgemeinden neuerdings selbst an die Einrichtung
von Rechtsauskunftsstellen, selbstverständlich für Männer und
Frauen, herantreten, ein Fortschritt, her freudig zu be-
grüßen ist, freilich nur unter der Voraussetzung, daß in
diesen öffentlichen Sprechstellen Frauen sich
auch weiterhin
, soweit sie das wünschen, an Frauen
wenden können
, wie ja auch in verschiedenen städtischen
Arbeitsnachweisen mit Erfolg Sprechstunden für Frauen von
Frauen abgehalten werden. Z. B. in Wiesbaden, in Straß-
burg. Die Stadt Cöln scheint solchen Wünschen in verständ-
nisvollster Weise entgegen kommen zu wollen. Die dort seit
1900 bestehende Rechtsschutzstelle für Frauen wird voraussicht-
lich - unter der bisherigen Leitung - der städtischen Sprech-

nach Dresdner Muster entstanden, von denen 37 zu einem
Verbande zusammengeschlossen und dann wiederum dem Bunde
deutscher Frauenvereine angegliedert sind.

Die Rechtsschutzstellen haben ständig Fühlung mit An-
wälten. Oft aber handelt es sich nur um Ausgleich und Vermitt-
lung, um klare Darlegung der zunächst einzuschlagenden Schritte
oder auch um ein Miteintreten für verschüchterte ängstliche
Gemüter. Gerade von seiten einsichtiger Männer, Polizeibe-
amter, Vormundschaftsrichter u. dgl. m. wird solche Rechts-
schutzstelle als etwas segensreiches gerühmt, da sie manche
sonst hilflose Frau vor Elend bewahrt, sie von dem Konsul-
tieren eines Winkelkonsulenten zurückhält, also vorbeugend,
vorsorgend eingreift. Ueberall – das muß ausdrücklich her-
vorgehoben werden – ist die Tätigkeit der Rechtsschutzstellen
in erster Linie eine vermittelnde. So weit wie möglich wer-
den Differenzen auf gütlichem Wege beigelegt und fast durch-
weg wird mit gutem Erfolge gearbeitet. Ein Zeichen, daß
solche Sprechstellen tatsächlich Bedürfnis waren, ist es auch,
daß Stadtgemeinden neuerdings selbst an die Einrichtung
von Rechtsauskunftsstellen, selbstverständlich für Männer und
Frauen, herantreten, ein Fortschritt, her freudig zu be-
grüßen ist, freilich nur unter der Voraussetzung, daß in
diesen öffentlichen Sprechstellen Frauen sich
auch weiterhin
, soweit sie das wünschen, an Frauen
wenden können
, wie ja auch in verschiedenen städtischen
Arbeitsnachweisen mit Erfolg Sprechstunden für Frauen von
Frauen abgehalten werden. Z. B. in Wiesbaden, in Straß-
burg. Die Stadt Cöln scheint solchen Wünschen in verständ-
nisvollster Weise entgegen kommen zu wollen. Die dort seit
1900 bestehende Rechtsschutzstelle für Frauen wird voraussicht-
lich – unter der bisherigen Leitung – der städtischen Sprech-

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[118/0128] nach Dresdner Muster entstanden, von denen 37 zu einem Verbande zusammengeschlossen und dann wiederum dem Bunde deutscher Frauenvereine angegliedert sind. Die Rechtsschutzstellen haben ständig Fühlung mit An- wälten. Oft aber handelt es sich nur um Ausgleich und Vermitt- lung, um klare Darlegung der zunächst einzuschlagenden Schritte oder auch um ein Miteintreten für verschüchterte ängstliche Gemüter. Gerade von seiten einsichtiger Männer, Polizeibe- amter, Vormundschaftsrichter u. dgl. m. wird solche Rechts- schutzstelle als etwas segensreiches gerühmt, da sie manche sonst hilflose Frau vor Elend bewahrt, sie von dem Konsul- tieren eines Winkelkonsulenten zurückhält, also vorbeugend, vorsorgend eingreift. Ueberall – das muß ausdrücklich her- vorgehoben werden – ist die Tätigkeit der Rechtsschutzstellen in erster Linie eine vermittelnde. So weit wie möglich wer- den Differenzen auf gütlichem Wege beigelegt und fast durch- weg wird mit gutem Erfolge gearbeitet. Ein Zeichen, daß solche Sprechstellen tatsächlich Bedürfnis waren, ist es auch, daß Stadtgemeinden neuerdings selbst an die Einrichtung von Rechtsauskunftsstellen, selbstverständlich für Männer und Frauen, herantreten, ein Fortschritt, her freudig zu be- grüßen ist, freilich nur unter der Voraussetzung, daß in diesen öffentlichen Sprechstellen Frauen sich auch weiterhin, soweit sie das wünschen, an Frauen wenden können, wie ja auch in verschiedenen städtischen Arbeitsnachweisen mit Erfolg Sprechstunden für Frauen von Frauen abgehalten werden. Z. B. in Wiesbaden, in Straß- burg. Die Stadt Cöln scheint solchen Wünschen in verständ- nisvollster Weise entgegen kommen zu wollen. Die dort seit 1900 bestehende Rechtsschutzstelle für Frauen wird voraussicht- lich – unter der bisherigen Leitung – der städtischen Sprech-

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/128>, abgerufen am 08.05.2024.