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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876.

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Die Pferdezucht.

Die Stellung der Pferde im Stalle ist am besten mit den Köpfen an die Wand,
da sich dann die Heuraufen am leichtesten anbringen lassen. Hinter den Pferden muß
ein Gang von 1.25--1.57 Meter Breite, bei Aufstellung in zwei Reihen mit den
Köpfen gegen die Hauptmauern des Stalles von 1.88--2.51 Meter Breite verbleiben.
Die Höhe des Stalles ist für 10--30 Pferde auf 3.4--4.0, für 30--50 Pferde
auf 4.0--4.7 Meter zu bemessen. Die glatt gehobelte Eingangsthür soll eine Höhe
von 2.35--2.51 und eine Breite von 1.25--2.51 Meter erhalten.

Die einzelnen Stände werden entweder durch gehobelte, 1.15--1.42 Meter hohe
Bretterwände (Latirwände), oder bei den Kasten- und losen Ständen durch beweg-
liche, rund gehobelte, 1 Meter hoch in Kettchen an Standsäulen und den Krippen
aufgehängte Stangen, den Streit- oder Latirbäumen, abgetheilt. Erstere Anordnung
findet man bei Luxuspferden, letztere bei Ackerpferden. Die einzelnen Stände
werden nach F. C. Schubert 1) für ein mittleres Ackerpferd inclusive Krippe 2.8--3.2
Meter lang und 1.25 Meter breit, für ein großes oder Luxuspferd inclusive Krippe
3.14--3.75 Meter lang und 1.42--1.6 Meter breit gemacht.

Der Standboden wird entweder mit Bruchsteinen, oder mit Klinkern ge-
pflastert, mit einer Pfostenbebrückung versehen, oder mit Lehm ausgestampft. Das
Gefälle des Standes gegen die rückwärts verlaufende, offene oder bedeckte Jauchen-
rinne beträgt 0--0.15 Meter.

Die Futterkrippen werden entweder aus mit Blech überzogenen Pfosten construirt,
oder bei besserer Einrichtung mit steinernen oder eisernen Futterschalen versehen.
Der Krippenrand hat für mittlere Arbeitspferde eine Höhe über die Bebrückung von
1.1--1.25, für große und Luxuspferde von 1.25--1.4 Meter zu erhalten. Die Heu-
raufen, hölzerne oder eiserne Leitern oder Körbe, sind über die Krippen in 0.32--0.48
Meter Höhe anzubringen.

Die Fenster sind in den Pferdestallungen so hoch als möglich anzuordnen, da-
mit das Licht den Pferden nicht grell in die Augen falle. Die Knechte- oder
Kutscherkammern, die Geschirrkammern, die Futterkammer und ein Raum für
das noch verwendbare Streustroh vervollständigen die Einrichtung des Pferdestalles.

In Betreff der vielen, zum Theile erblichen, zum Theile ansteckenden Krankheits-
erscheinungen begnügen wir uns mit der Anführung der am häufigsten vorkommen-
den, indem wir zu eingehenderen Studien auf die bereits bei der Rindviehzucht
S. 134 angegebene Literatur verweisen. An den Nasenschleimhäuten und Drüsen
treten auf: der Strengel (Strauchen), der Croup, die Druse oder Drüse und der
Rotz; als Gehirnkrankheiten erscheinen der Dummkoller, der rasende Koller, die Stätig-
keit; als Augenkrankheiten der graue Staar, der schwarze Staar, die Mondblind-
heit; an den Organen der Brusthöhle: die Influenza, die Dämpfigkeit, die Lungen-
und Brustfellentzündung, an den Organen der Bauchhöhle: die Kolik und Darment-
zündung, der Milzbrand; an der äußeren Hautdecke: der Wurm, die Räude und an den
Bewegungsorganen die Mauke, die Buglähme, der Sehnenklapp, Knochenauswüchse

1) F. C. Schubert, Handbuch der landwirthschaftlichen Baukunde, 3. Aufl., Berlin, 1872.
17*
Die Pferdezucht.

Die Stellung der Pferde im Stalle iſt am beſten mit den Köpfen an die Wand,
da ſich dann die Heuraufen am leichteſten anbringen laſſen. Hinter den Pferden muß
ein Gang von 1.25—1.57 Meter Breite, bei Aufſtellung in zwei Reihen mit den
Köpfen gegen die Hauptmauern des Stalles von 1.88—2.51 Meter Breite verbleiben.
Die Höhe des Stalles iſt für 10—30 Pferde auf 3.4—4.0, für 30—50 Pferde
auf 4.0—4.7 Meter zu bemeſſen. Die glatt gehobelte Eingangsthür ſoll eine Höhe
von 2.35—2.51 und eine Breite von 1.25—2.51 Meter erhalten.

Die einzelnen Stände werden entweder durch gehobelte, 1.15—1.42 Meter hohe
Bretterwände (Latirwände), oder bei den Kaſten- und loſen Ständen durch beweg-
liche, rund gehobelte, 1 Meter hoch in Kettchen an Standſäulen und den Krippen
aufgehängte Stangen, den Streit- oder Latirbäumen, abgetheilt. Erſtere Anordnung
findet man bei Luxuspferden, letztere bei Ackerpferden. Die einzelnen Stände
werden nach F. C. Schubert 1) für ein mittleres Ackerpferd incluſive Krippe 2.8—3.2
Meter lang und 1.25 Meter breit, für ein großes oder Luxuspferd incluſive Krippe
3.14—3.75 Meter lang und 1.42—1.6 Meter breit gemacht.

Der Standboden wird entweder mit Bruchſteinen, oder mit Klinkern ge-
pflaſtert, mit einer Pfoſtenbebrückung verſehen, oder mit Lehm ausgeſtampft. Das
Gefälle des Standes gegen die rückwärts verlaufende, offene oder bedeckte Jauchen-
rinne beträgt 0—0.15 Meter.

Die Futterkrippen werden entweder aus mit Blech überzogenen Pfoſten conſtruirt,
oder bei beſſerer Einrichtung mit ſteinernen oder eiſernen Futterſchalen verſehen.
Der Krippenrand hat für mittlere Arbeitspferde eine Höhe über die Bebrückung von
1.1—1.25, für große und Luxuspferde von 1.25—1.4 Meter zu erhalten. Die Heu-
raufen, hölzerne oder eiſerne Leitern oder Körbe, ſind über die Krippen in 0.32—0.48
Meter Höhe anzubringen.

Die Fenſter ſind in den Pferdeſtallungen ſo hoch als möglich anzuordnen, da-
mit das Licht den Pferden nicht grell in die Augen falle. Die Knechte- oder
Kutſcherkammern, die Geſchirrkammern, die Futterkammer und ein Raum für
das noch verwendbare Streuſtroh vervollſtändigen die Einrichtung des Pferdeſtalles.

In Betreff der vielen, zum Theile erblichen, zum Theile anſteckenden Krankheits-
erſcheinungen begnügen wir uns mit der Anführung der am häufigſten vorkommen-
den, indem wir zu eingehenderen Studien auf die bereits bei der Rindviehzucht
S. 134 angegebene Literatur verweiſen. An den Naſenſchleimhäuten und Drüſen
treten auf: der Strengel (Strauchen), der Croup, die Druſe oder Drüſe und der
Rotz; als Gehirnkrankheiten erſcheinen der Dummkoller, der raſende Koller, die Stätig-
keit; als Augenkrankheiten der graue Staar, der ſchwarze Staar, die Mondblind-
heit; an den Organen der Bruſthöhle: die Influenza, die Dämpfigkeit, die Lungen-
und Bruſtfellentzündung, an den Organen der Bauchhöhle: die Kolik und Darment-
zündung, der Milzbrand; an der äußeren Hautdecke: der Wurm, die Räude und an den
Bewegungsorganen die Mauke, die Buglähme, der Sehnenklapp, Knochenauswüchſe

1) F. C. Schubert, Handbuch der landwirthſchaftlichen Baukunde, 3. Aufl., Berlin, 1872.
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[259/0275] Die Pferdezucht. Die Stellung der Pferde im Stalle iſt am beſten mit den Köpfen an die Wand, da ſich dann die Heuraufen am leichteſten anbringen laſſen. Hinter den Pferden muß ein Gang von 1.25—1.57 Meter Breite, bei Aufſtellung in zwei Reihen mit den Köpfen gegen die Hauptmauern des Stalles von 1.88—2.51 Meter Breite verbleiben. Die Höhe des Stalles iſt für 10—30 Pferde auf 3.4—4.0, für 30—50 Pferde auf 4.0—4.7 Meter zu bemeſſen. Die glatt gehobelte Eingangsthür ſoll eine Höhe von 2.35—2.51 und eine Breite von 1.25—2.51 Meter erhalten. Die einzelnen Stände werden entweder durch gehobelte, 1.15—1.42 Meter hohe Bretterwände (Latirwände), oder bei den Kaſten- und loſen Ständen durch beweg- liche, rund gehobelte, 1 Meter hoch in Kettchen an Standſäulen und den Krippen aufgehängte Stangen, den Streit- oder Latirbäumen, abgetheilt. Erſtere Anordnung findet man bei Luxuspferden, letztere bei Ackerpferden. Die einzelnen Stände werden nach F. C. Schubert 1) für ein mittleres Ackerpferd incluſive Krippe 2.8—3.2 Meter lang und 1.25 Meter breit, für ein großes oder Luxuspferd incluſive Krippe 3.14—3.75 Meter lang und 1.42—1.6 Meter breit gemacht. Der Standboden wird entweder mit Bruchſteinen, oder mit Klinkern ge- pflaſtert, mit einer Pfoſtenbebrückung verſehen, oder mit Lehm ausgeſtampft. Das Gefälle des Standes gegen die rückwärts verlaufende, offene oder bedeckte Jauchen- rinne beträgt 0—0.15 Meter. Die Futterkrippen werden entweder aus mit Blech überzogenen Pfoſten conſtruirt, oder bei beſſerer Einrichtung mit ſteinernen oder eiſernen Futterſchalen verſehen. Der Krippenrand hat für mittlere Arbeitspferde eine Höhe über die Bebrückung von 1.1—1.25, für große und Luxuspferde von 1.25—1.4 Meter zu erhalten. Die Heu- raufen, hölzerne oder eiſerne Leitern oder Körbe, ſind über die Krippen in 0.32—0.48 Meter Höhe anzubringen. Die Fenſter ſind in den Pferdeſtallungen ſo hoch als möglich anzuordnen, da- mit das Licht den Pferden nicht grell in die Augen falle. Die Knechte- oder Kutſcherkammern, die Geſchirrkammern, die Futterkammer und ein Raum für das noch verwendbare Streuſtroh vervollſtändigen die Einrichtung des Pferdeſtalles. In Betreff der vielen, zum Theile erblichen, zum Theile anſteckenden Krankheits- erſcheinungen begnügen wir uns mit der Anführung der am häufigſten vorkommen- den, indem wir zu eingehenderen Studien auf die bereits bei der Rindviehzucht S. 134 angegebene Literatur verweiſen. An den Naſenſchleimhäuten und Drüſen treten auf: der Strengel (Strauchen), der Croup, die Druſe oder Drüſe und der Rotz; als Gehirnkrankheiten erſcheinen der Dummkoller, der raſende Koller, die Stätig- keit; als Augenkrankheiten der graue Staar, der ſchwarze Staar, die Mondblind- heit; an den Organen der Bruſthöhle: die Influenza, die Dämpfigkeit, die Lungen- und Bruſtfellentzündung, an den Organen der Bauchhöhle: die Kolik und Darment- zündung, der Milzbrand; an der äußeren Hautdecke: der Wurm, die Räude und an den Bewegungsorganen die Mauke, die Buglähme, der Sehnenklapp, Knochenauswüchſe 1) F. C. Schubert, Handbuch der landwirthſchaftlichen Baukunde, 3. Aufl., Berlin, 1872. 17*

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft03_1876/275>, abgerufen am 17.05.2024.