Kotzebue, August von: Der Rehbock oder die Schuldlosen Schuldbewußten. Leipzig, 1815. Bar. Sind tausend Thaler dir nicht noch lieber? Pacht. 1000 Thaler? laß einmal sehen. (er überlegt) Ne, Herr Stallmeister, tausend Thaler sind mir nicht lieber. Bar. Aber Zweitausend. Pacht. Zweitausend? Potz Fledermäus- chen! viel Geld! (er überlegt) Aber es ist ein gar zu hübsches Weibchen. Ne, Herr Stall- meister, Zweitausend sind mir auch nicht lie- ber. Bar. Aber Fünftausend. Pacht. Fünftausend! Alle Hagel! ja, wenn das sein Ernst ist - Bar. Auf meine Ehre! Pacht. Und wenn die hohe Obrigkeit nichts dawider hat - Bar. Das werden die Advokaten schon zu machen wissen. Pacht. Und wenn meine Frau nichts
darwider hat - Bar. Sind tausend Thaler dir nicht noch lieber? Pacht. 1000 Thaler? laß einmal sehen. (er uͤberlegt) Ne, Herr Stallmeister, tausend Thaler sind mir nicht lieber. Bar. Aber Zweitausend. Pacht. Zweitausend? Potz Fledermaͤus- chen! viel Geld! (er uͤberlegt) Aber es ist ein gar zu huͤbsches Weibchen. Ne, Herr Stall- meister, Zweitausend sind mir auch nicht lie- ber. Bar. Aber Fuͤnftausend. Pacht. Fuͤnftausend! Alle Hagel! ja, wenn das sein Ernst ist – Bar. Auf meine Ehre! Pacht. Und wenn die hohe Obrigkeit nichts dawider hat – Bar. Das werden die Advokaten schon zu machen wissen. Pacht. Und wenn meine Frau nichts
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Bar. Sind tausend Thaler dir nicht noch
lieber?
Pacht. 1000 Thaler? laß einmal sehen.
(er uͤberlegt) Ne, Herr Stallmeister, tausend
Thaler sind mir nicht lieber.
Bar. Aber Zweitausend.
Pacht. Zweitausend? Potz Fledermaͤus-
chen! viel Geld! (er uͤberlegt) Aber es ist ein
gar zu huͤbsches Weibchen. Ne, Herr Stall-
meister, Zweitausend sind mir auch nicht lie-
ber.
Bar. Aber Fuͤnftausend.
Pacht. Fuͤnftausend! Alle Hagel! ja,
wenn das sein Ernst ist –
Bar. Auf meine Ehre!
Pacht. Und wenn die hohe Obrigkeit
nichts dawider hat –
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Zitationshilfe: | Kotzebue, August von: Der Rehbock oder die Schuldlosen Schuldbewußten. Leipzig, 1815, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kotzebue_rehbock_1815/108>, abgerufen am 21.06.2024. |