Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kotzebue, August von: Die deutschen Kleinstädter. Leipzig, 1803.

Bild:
<< vorherige Seite
ist ja gar nichts, nicht einmal ein Supernu-
merarius, oder so etwas dergleichen. -- Seht
doch! das gefällt mir nicht übel. Die Toch-
ter eines Bürgermeisters auch Oberältesten!
Die Enkelin eines Untersteuereinnehmers!
Die Nase steht ihm hoch.
Bürg. Das Conclusum dieser Berath-
schlagung fiele also dahin aus --
Fr. St. Nein, er bekömmt sie nicht.
Alle. Er bekömmt sie nicht.
Bürg. Bene! optime! Das ist auch
meine Meinung. Nur stehet annoch zu erör-
tern, wie man auf eine glimpfliche Weise ihm
solches insinuiren möge? Denn aus schuldi-
gem Respect vor Sr. Excellenz dem Herrn
Minister muß Solches mit besonderer Scho-
nung tractiret werden.
Fr. St. Wenn er alle Tage zu Gaste
geladen wird, so kann er schon zufrieden seyn.
Bürg. Das wäre etwas.
Fr. Br. Der Herr Vetter können ihm
ja von Rathswegen den Ehrenwein schenken.


Bürg.
iſt ja gar nichts, nicht einmal ein Supernu-
merarius, oder ſo etwas dergleichen. — Seht
doch! das gefaͤllt mir nicht uͤbel. Die Toch-
ter eines Buͤrgermeiſters auch Oberaͤlteſten!
Die Enkelin eines Unterſteuereinnehmers!
Die Naſe ſteht ihm hoch.
Buͤrg. Das Concluſum dieſer Berath-
ſchlagung fiele alſo dahin aus —
Fr. St. Nein, er bekoͤmmt ſie nicht.
Alle. Er bekoͤmmt ſie nicht.
Buͤrg. Bene! optime! Das iſt auch
meine Meinung. Nur ſtehet annoch zu eroͤr-
tern, wie man auf eine glimpfliche Weiſe ihm
ſolches inſinuiren moͤge? Denn aus ſchuldi-
gem Reſpect vor Sr. Excellenz dem Herrn
Miniſter muß Solches mit beſonderer Scho-
nung tractiret werden.
Fr. St. Wenn er alle Tage zu Gaſte
geladen wird, ſo kann er ſchon zufrieden ſeyn.
Buͤrg. Das waͤre etwas.
Fr. Br. Der Herr Vetter koͤnnen ihm
ja von Rathswegen den Ehrenwein ſchenken.


Buͤrg.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <sp who="#FRSTAAR ">
            <p><pb facs="#f0120" n="114"/>
i&#x017F;t ja gar nichts, nicht einmal ein Supernu-<lb/>
merarius, oder &#x017F;o etwas dergleichen. &#x2014; Seht<lb/>
doch! das gefa&#x0364;llt mir nicht u&#x0364;bel. Die Toch-<lb/>
ter eines Bu&#x0364;rgermei&#x017F;ters auch Obera&#x0364;lte&#x017F;ten!<lb/>
Die Enkelin eines Unter&#x017F;teuereinnehmers!<lb/>
Die Na&#x017F;e &#x017F;teht ihm hoch.</p>
          </sp><lb/>
          <sp who="#BUERGERM">
            <speaker><hi rendition="#g">Bu&#x0364;rg</hi>.</speaker>
            <p>Das Conclu&#x017F;um die&#x017F;er Berath-<lb/>
&#x017F;chlagung fiele al&#x017F;o dahin aus &#x2014;</p>
          </sp><lb/>
          <sp who="#FRSTAAR ">
            <speaker><hi rendition="#g">Fr. St</hi>.</speaker>
            <p>Nein, er beko&#x0364;mmt &#x017F;ie nicht.</p>
          </sp><lb/>
          <sp who="#ALL">
            <speaker><hi rendition="#g">Alle</hi>.</speaker>
            <p>Er beko&#x0364;mmt &#x017F;ie nicht.</p>
          </sp><lb/>
          <sp who="#BUERGERM">
            <speaker><hi rendition="#g">Bu&#x0364;rg</hi>.</speaker>
            <p><hi rendition="#aq">Bene! optime!</hi> Das i&#x017F;t auch<lb/>
meine Meinung. Nur &#x017F;tehet annoch zu ero&#x0364;r-<lb/>
tern, wie man auf eine glimpfliche Wei&#x017F;e ihm<lb/>
&#x017F;olches in&#x017F;inuiren mo&#x0364;ge? Denn aus &#x017F;chuldi-<lb/>
gem Re&#x017F;pect vor Sr. Excellenz dem Herrn<lb/>
Mini&#x017F;ter muß Solches mit be&#x017F;onderer Scho-<lb/>
nung tractiret werden.</p>
          </sp><lb/>
          <sp who="#FRSTAAR ">
            <speaker><hi rendition="#g">Fr. St</hi>.</speaker>
            <p>Wenn er alle Tage zu Ga&#x017F;te<lb/>
geladen wird, &#x017F;o kann er &#x017F;chon zufrieden &#x017F;eyn.</p>
          </sp><lb/>
          <sp who="#BUERGERM">
            <speaker><hi rendition="#g">Bu&#x0364;rg</hi>.</speaker>
            <p>Das wa&#x0364;re etwas.</p>
          </sp><lb/>
          <sp who="#BRENDEL ">
            <speaker><hi rendition="#g">Fr. Br</hi>.</speaker>
            <p>Der Herr Vetter ko&#x0364;nnen ihm<lb/>
ja von Rathswegen den Ehrenwein &#x017F;chenken.</p><lb/>
            <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#g">Bu&#x0364;rg</hi>.</fw>
          </sp><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[114/0120] iſt ja gar nichts, nicht einmal ein Supernu- merarius, oder ſo etwas dergleichen. — Seht doch! das gefaͤllt mir nicht uͤbel. Die Toch- ter eines Buͤrgermeiſters auch Oberaͤlteſten! Die Enkelin eines Unterſteuereinnehmers! Die Naſe ſteht ihm hoch. Buͤrg. Das Concluſum dieſer Berath- ſchlagung fiele alſo dahin aus — Fr. St. Nein, er bekoͤmmt ſie nicht. Alle. Er bekoͤmmt ſie nicht. Buͤrg. Bene! optime! Das iſt auch meine Meinung. Nur ſtehet annoch zu eroͤr- tern, wie man auf eine glimpfliche Weiſe ihm ſolches inſinuiren moͤge? Denn aus ſchuldi- gem Reſpect vor Sr. Excellenz dem Herrn Miniſter muß Solches mit beſonderer Scho- nung tractiret werden. Fr. St. Wenn er alle Tage zu Gaſte geladen wird, ſo kann er ſchon zufrieden ſeyn. Buͤrg. Das waͤre etwas. Fr. Br. Der Herr Vetter koͤnnen ihm ja von Rathswegen den Ehrenwein ſchenken. Buͤrg.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kotzebue_kleinstaedter_1803
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kotzebue_kleinstaedter_1803/120
Zitationshilfe: Kotzebue, August von: Die deutschen Kleinstädter. Leipzig, 1803, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kotzebue_kleinstaedter_1803/120>, abgerufen am 04.05.2024.