vorgelesen, und beide konfrontirt wurden; allein das Resultat von all' dem war eben nicht mehr, als Aussagen, ohne Beweis des Schuldigen, aus diesen Verleumdungen hergeholte Vermutungen, und keine weitern Hülfsanzeigen, die zur Auf- klärung der Warheit fähig gewesen wären. Noch nicht genug, dieses abscheuliche Verfaren schien dem Kriminalgericht zu Paris noch nicht hin- länglich. Auf eine Vorstellung des General- fiskals Joly de Fleury autorisirte es durch ein Reskript vom 6ten August das Gericht zu Laon, wieder alle diejenigen, bei denen man nur einige Wissenschaft von der Ermordung des Lud- wig Püre vermuten könnte, eine Untersuchung zu verfügen. Was am meisten zu verwundern ist, schien diese Anhäufung von ausserordent- lichen Förmlichkeiten weniger wider den Püre, als den Kriminalrichter zu Laon gerichtet zu sein.
Man warf ihm zwar im Grunde nur seine Geistes Gegenwart vor, und strafte seinen Ein- sichten Lügen, allein es wurde auch der Bewe- guugsgrund, ihn dabei vom Gerichte zu entfer- nen. So führen Richter einen untadelhaften Mitbürger zum Schaffot, um einen andern Richter zu kränken, der ihn zu retten suchte. --
vorgeleſen, und beide konfrontirt wurden; allein das Reſultat von all’ dem war eben nicht mehr, als Ausſagen, ohne Beweis des Schuldigen, aus dieſen Verleumdungen hergeholte Vermutungen, und keine weitern Huͤlfsanzeigen, die zur Auf- klaͤrung der Warheit faͤhig geweſen waͤren. Noch nicht genug, dieſes abſcheuliche Verfaren ſchien dem Kriminalgericht zu Paris noch nicht hin- laͤnglich. Auf eine Vorſtellung des General- fiskals Joly de Fleury autoriſirte es durch ein Reſkript vom 6ten Auguſt das Gericht zu Laon, wieder alle diejenigen, bei denen man nur einige Wiſſenſchaft von der Ermordung des Lud- wig Puͤre vermuten koͤnnte, eine Unterſuchung zu verfuͤgen. Was am meiſten zu verwundern iſt, ſchien dieſe Anhaͤufung von auſſerordent- lichen Foͤrmlichkeiten weniger wider den Puͤre, als den Kriminalrichter zu Laon gerichtet zu ſein.
Man warf ihm zwar im Grunde nur ſeine Geiſtes Gegenwart vor, und ſtrafte ſeinen Ein- ſichten Luͤgen, allein es wurde auch der Bewe- guugsgrund, ihn dabei vom Gerichte zu entfer- nen. So fuͤhren Richter einen untadelhaften Mitbuͤrger zum Schaffot, um einen andern Richter zu kraͤnken, der ihn zu retten ſuchte. —
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vorgeleſen, und beide konfrontirt wurden; allein
das Reſultat von all’ dem war eben nicht mehr,
als Ausſagen, ohne Beweis des Schuldigen, aus
dieſen Verleumdungen hergeholte Vermutungen,
und keine weitern Huͤlfsanzeigen, die zur Auf-
klaͤrung der Warheit faͤhig geweſen waͤren. Noch
nicht genug, dieſes abſcheuliche Verfaren ſchien
dem Kriminalgericht zu Paris noch nicht hin-
laͤnglich. Auf eine Vorſtellung des General-
fiskals Joly de Fleury autoriſirte es durch
ein Reſkript vom 6ten Auguſt das Gericht zu
Laon, wieder alle diejenigen, bei denen man nur
einige Wiſſenſchaft von der Ermordung des Lud-
wig Puͤre vermuten koͤnnte, eine Unterſuchung
zu verfuͤgen. Was am meiſten zu verwundern
iſt, ſchien dieſe Anhaͤufung von auſſerordent-
lichen Foͤrmlichkeiten weniger wider den Puͤre, als
den Kriminalrichter zu Laon gerichtet zu ſein.
Man warf ihm zwar im Grunde nur ſeine
Geiſtes Gegenwart vor, und ſtrafte ſeinen Ein-
ſichten Luͤgen, allein es wurde auch der Bewe-
guugsgrund, ihn dabei vom Gerichte zu entfer-
nen. So fuͤhren Richter einen untadelhaften
Mitbuͤrger zum Schaffot, um einen andern
Richter zu kraͤnken, der ihn zu retten ſuchte. —
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Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/196>, abgerufen am 27.11.2024.
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