werden, zeichnet fich eine besonders aus, die ver- dient bekannter zu werden, und die Wekhrlin in seinen Chronologen anführet. Es sei mir vergönnet, sie hier kurz anzuführen, um daraus verschiedene Folgerungen auf uns herzuleiten.
A) Grausame Handlung in Schwaben.
Bekkers-Anderle, sonst genannt Untertan, und Weinschenk zu Neuhütten, ein Filial des ge- meinschaftlichen Baron Gemmingschen, und Wilerschen-Amts Meyenfels in Schwaben war als ein ordentlicher und nuzbarer Bürger bekannt. Jn der Mitte des Heumonats des 1780sten Jahres ruft ihn sein Fleis ins Feld; die Erschöpfung nötigt ihn zum Trunk, und die ausserordentliche Hizze verursacht, daß er zu viel nimmt. Kurz der ehrliche Sueve kommt tau- melnd zu Hause. Hieraus entsteht nun eine Scene, wie sie beim Pöbel gewönlich ist, das Weib mault, brummt, und treibt's, bis sie eine Ohr- feige empfängt. Mit dieser lauft sie gestrekten Fusses zum hochfreiherrlichen Verwalter Ei- bertsberger zu Meienfels, und verklagt ihren
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werden, zeichnet fich eine beſonders aus, die ver- dient bekannter zu werden, und die Wekhrlin in ſeinen Chronologen anfuͤhret. Es ſei mir vergoͤnnet, ſie hier kurz anzufuͤhren, um daraus verſchiedene Folgerungen auf uns herzuleiten.
A) Grauſame Handlung in Schwaben.
Bekkers-Anderle, ſonſt genannt Untertan, und Weinſchenk zu Neuhuͤtten, ein Filial des ge- meinſchaftlichen Baron Gemmingſchen, und Wilerſchen-Amts Meyenfels in Schwaben war als ein ordentlicher und nuzbarer Buͤrger bekannt. Jn der Mitte des Heumonats des 1780ſten Jahres ruft ihn ſein Fleis ins Feld; die Erſchoͤpfung noͤtigt ihn zum Trunk, und die auſſerordentliche Hizze verurſacht, daß er zu viel nimmt. Kurz der ehrliche Sueve kommt tau- melnd zu Hauſe. Hieraus entſteht nun eine Scene, wie ſie beim Poͤbel gewoͤnlich iſt, das Weib mault, brummt, und treibt’s, bis ſie eine Ohr- feige empfaͤngt. Mit dieſer lauft ſie geſtrekten Fuſſes zum hochfreiherrlichen Verwalter Ei- bertsberger zu Meienfels, und verklagt ihren
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werden, zeichnet fich eine beſonders aus, die ver-
dient bekannter zu werden, und die Wekhrlin
in ſeinen Chronologen anfuͤhret. Es ſei mir
vergoͤnnet, ſie hier kurz anzufuͤhren, um daraus
verſchiedene Folgerungen auf uns herzuleiten.
A) Grauſame Handlung in Schwaben.
Bekkers-Anderle, ſonſt genannt Untertan,
und Weinſchenk zu Neuhuͤtten, ein Filial des ge-
meinſchaftlichen Baron Gemmingſchen, und
Wilerſchen-Amts Meyenfels in Schwaben
war als ein ordentlicher und nuzbarer Buͤrger
bekannt. Jn der Mitte des Heumonats des
1780ſten Jahres ruft ihn ſein Fleis ins Feld;
die Erſchoͤpfung noͤtigt ihn zum Trunk, und die
auſſerordentliche Hizze verurſacht, daß er zu viel
nimmt. Kurz der ehrliche Sueve kommt tau-
melnd zu Hauſe. Hieraus entſteht nun eine Scene,
wie ſie beim Poͤbel gewoͤnlich iſt, das Weib
mault, brummt, und treibt’s, bis ſie eine Ohr-
feige empfaͤngt. Mit dieſer lauft ſie geſtrekten
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Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/159>, abgerufen am 05.07.2024.
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