gen seine Pupillen -- ein falscher Eid, das Gewerbe eines Kupplers solche Handlungen, die Jemanden ehrlos und unfähig machen, fer- ner ein Glied der Gesellschaft zu sein, deren Simbol Rechtschaffenheit ist. Aber können Handthierungen, die zum Nuzzen des Staats und der Gesellschaft errichtet sind, die notwen- dig da sein müssen, ehrlos machen? können sie denjenigen, der sie verrichtet, ausschliessen von dem Rechte des Menschen, des Bürgers? Wer würde dies nicht mit mir verneinen, wer wür- de nicht zugeben müssen, daß solche Gewerbe und Beschäftigungen, die, wenn sie gleich wi- drige Eindrükke und Ekel erzeugen, doch ein- mal zum Nuzzen des Ganzen erforderlich sind, keinen Makel an der Ehre und guten Namen zu wege bringen, und also um so weniger Ehr- losigkeit und Verachtung zu Gefährten haben können? Und dennoch belegen wir Personen deshalb mit dem Brandmal der Ehrlosigkeit, weil sie sich einer Beschäftigung gewidmet ha- ben, die der gemeine Haufen von jeher als schmuzig und ekelhaft betrachtet, und der sich doch ein jeder selbst unterziehen müsste, wenn niemand da wäre, der sie verrichtete.
gen ſeine Pupillen — ein falſcher Eid, das Gewerbe eines Kupplers ſolche Handlungen, die Jemanden ehrlos und unfaͤhig machen, fer- ner ein Glied der Geſellſchaft zu ſein, deren Simbol Rechtſchaffenheit iſt. Aber koͤnnen Handthierungen, die zum Nuzzen des Staats und der Geſellſchaft errichtet ſind, die notwen- dig da ſein muͤſſen, ehrlos machen? koͤnnen ſie denjenigen, der ſie verrichtet, ausſchlieſſen von dem Rechte des Menſchen, des Buͤrgers? Wer wuͤrde dies nicht mit mir verneinen, wer wuͤr- de nicht zugeben muͤſſen, daß ſolche Gewerbe und Beſchaͤftigungen, die, wenn ſie gleich wi- drige Eindruͤkke und Ekel erzeugen, doch ein- mal zum Nuzzen des Ganzen erforderlich ſind, keinen Makel an der Ehre und guten Namen zu wege bringen, und alſo um ſo weniger Ehr- loſigkeit und Verachtung zu Gefaͤhrten haben koͤnnen? Und dennoch belegen wir Perſonen deshalb mit dem Brandmal der Ehrloſigkeit, weil ſie ſich einer Beſchaͤftigung gewidmet ha- ben, die der gemeine Haufen von jeher als ſchmuzig und ekelhaft betrachtet, und der ſich doch ein jeder ſelbſt unterziehen muͤſſte, wenn niemand da waͤre, der ſie verrichtete.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0142"n="134"/><hirendition="#fr">gen ſeine Pupillen — ein falſcher Eid, das<lb/>
Gewerbe eines Kupplers</hi>ſolche Handlungen,<lb/>
die Jemanden ehrlos und unfaͤhig machen, fer-<lb/>
ner ein Glied der Geſellſchaft zu ſein, deren<lb/><hirendition="#fr">Simbol Rechtſchaffenheit</hi> iſt. Aber koͤnnen<lb/>
Handthierungen, die zum Nuzzen des Staats<lb/>
und der Geſellſchaft errichtet ſind, die notwen-<lb/>
dig da ſein muͤſſen, ehrlos machen? koͤnnen ſie<lb/>
denjenigen, der ſie verrichtet, ausſchlieſſen von<lb/>
dem Rechte des Menſchen, des Buͤrgers? Wer<lb/>
wuͤrde dies nicht mit mir verneinen, wer wuͤr-<lb/>
de nicht zugeben muͤſſen, daß ſolche Gewerbe<lb/>
und Beſchaͤftigungen, die, wenn ſie gleich wi-<lb/>
drige Eindruͤkke und Ekel erzeugen, doch ein-<lb/>
mal zum Nuzzen des Ganzen erforderlich ſind,<lb/>
keinen Makel an der Ehre und guten Namen<lb/>
zu wege bringen, und alſo um ſo weniger Ehr-<lb/>
loſigkeit und Verachtung zu Gefaͤhrten haben<lb/>
koͤnnen? Und dennoch belegen wir <hirendition="#fr">Perſonen</hi><lb/>
deshalb mit dem Brandmal der Ehrloſigkeit,<lb/>
weil ſie ſich einer Beſchaͤftigung gewidmet ha-<lb/>
ben, die der gemeine Haufen von jeher als<lb/>ſchmuzig und ekelhaft betrachtet, und der ſich<lb/>
doch ein jeder ſelbſt unterziehen muͤſſte, wenn<lb/>
niemand da waͤre, der ſie verrichtete.</p><lb/></div></body></text></TEI>
[134/0142]
gen ſeine Pupillen — ein falſcher Eid, das
Gewerbe eines Kupplers ſolche Handlungen,
die Jemanden ehrlos und unfaͤhig machen, fer-
ner ein Glied der Geſellſchaft zu ſein, deren
Simbol Rechtſchaffenheit iſt. Aber koͤnnen
Handthierungen, die zum Nuzzen des Staats
und der Geſellſchaft errichtet ſind, die notwen-
dig da ſein muͤſſen, ehrlos machen? koͤnnen ſie
denjenigen, der ſie verrichtet, ausſchlieſſen von
dem Rechte des Menſchen, des Buͤrgers? Wer
wuͤrde dies nicht mit mir verneinen, wer wuͤr-
de nicht zugeben muͤſſen, daß ſolche Gewerbe
und Beſchaͤftigungen, die, wenn ſie gleich wi-
drige Eindruͤkke und Ekel erzeugen, doch ein-
mal zum Nuzzen des Ganzen erforderlich ſind,
keinen Makel an der Ehre und guten Namen
zu wege bringen, und alſo um ſo weniger Ehr-
loſigkeit und Verachtung zu Gefaͤhrten haben
koͤnnen? Und dennoch belegen wir Perſonen
deshalb mit dem Brandmal der Ehrloſigkeit,
weil ſie ſich einer Beſchaͤftigung gewidmet ha-
ben, die der gemeine Haufen von jeher als
ſchmuzig und ekelhaft betrachtet, und der ſich
doch ein jeder ſelbſt unterziehen muͤſſte, wenn
niemand da waͤre, der ſie verrichtete.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/142>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.