Sagt mir Richter! wie wollt ihr da richten? wollt ihr die Strafe, welche die Gesezze auf Raub und Diebstal sezzen, an ihn vollziehen? Wollt ihr ihm zwar das Leben schenken, aber zur lebenslänglichen Festungs- und Zuchthausar- beit verurteilen, das noch schlimmer als der Tod unter dem Beil des Nachrichters ist -- -- das wollt ihr? weil die Gesetze es heischen? Nun mit welcher Strafe belegt ihr denn den, der sich vom Raube der Wittwen und Waisen sättigt, der sich vom Schweis der Armut nährt, und die Hütten seiner Bewoner beraubt, um an deren Statt stolze Palläste aufzuführen? -- Für den habt ihr keine Strafe? gilt das Recht, das den Bauren verurteilt, auch nicht für seinen strengen Herrn, der ihn unterjocht? -- Wird der Rei- che nach andern Gesezzen gerichtet, als der Ar- me? O! nein, denn wäre dies möglich, so wür- de der Staat, der nur durch gleiche Wage des Rechts seine Existenz erhalten kann, in einem Nu zu Grunde gehen, so würde die Menschheit ihrer Vernichtung entgegen stürmen, und aufhö- ren über Land und Meer zu gebieten, und über die Thiere auf Erden, im Meere, und in der Luft zu herrschen. Aber so gab es vom Anbeginn
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Sagt mir Richter! wie wollt ihr da richten? wollt ihr die Strafe, welche die Geſezze auf Raub und Diebſtal ſezzen, an ihn vollziehen? Wollt ihr ihm zwar das Leben ſchenken, aber zur lebenslaͤnglichen Feſtungs- und Zuchthausar- beit verurteilen, das noch ſchlimmer als der Tod unter dem Beil des Nachrichters iſt — — das wollt ihr? weil die Geſetze es heiſchen? Nun mit welcher Strafe belegt ihr denn den, der ſich vom Raube der Wittwen und Waiſen ſaͤttigt, der ſich vom Schweis der Armut naͤhrt, und die Huͤtten ſeiner Bewoner beraubt, um an deren Statt ſtolze Pallaͤſte aufzufuͤhren? — Fuͤr den habt ihr keine Strafe? gilt das Recht, das den Bauren verurteilt, auch nicht fuͤr ſeinen ſtrengen Herrn, der ihn unterjocht? — Wird der Rei- che nach andern Geſezzen gerichtet, als der Ar- me? O! nein, denn waͤre dies moͤglich, ſo wuͤr- de der Staat, der nur durch gleiche Wage des Rechts ſeine Exiſtenz erhalten kann, in einem Nu zu Grunde gehen, ſo wuͤrde die Menſchheit ihrer Vernichtung entgegen ſtuͤrmen, und aufhoͤ- ren uͤber Land und Meer zu gebieten, und uͤber die Thiere auf Erden, im Meere, und in der Luft zu herrſchen. Aber ſo gab es vom Anbeginn
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Sagt mir Richter! wie wollt ihr da richten?
wollt ihr die Strafe, welche die Geſezze auf
Raub und Diebſtal ſezzen, an ihn vollziehen?
Wollt ihr ihm zwar das Leben ſchenken, aber
zur lebenslaͤnglichen Feſtungs- und Zuchthausar-
beit verurteilen, das noch ſchlimmer als der Tod
unter dem Beil des Nachrichters iſt — — das
wollt ihr? weil die Geſetze es heiſchen? Nun
mit welcher Strafe belegt ihr denn den, der
ſich vom Raube der Wittwen und Waiſen ſaͤttigt,
der ſich vom Schweis der Armut naͤhrt, und die
Huͤtten ſeiner Bewoner beraubt, um an deren
Statt ſtolze Pallaͤſte aufzufuͤhren? — Fuͤr den
habt ihr keine Strafe? gilt das Recht, das den
Bauren verurteilt, auch nicht fuͤr ſeinen ſtrengen
Herrn, der ihn unterjocht? — Wird der Rei-
che nach andern Geſezzen gerichtet, als der Ar-
me? O! nein, denn waͤre dies moͤglich, ſo wuͤr-
de der Staat, der nur durch gleiche Wage des
Rechts ſeine Exiſtenz erhalten kann, in einem
Nu zu Grunde gehen, ſo wuͤrde die Menſchheit
ihrer Vernichtung entgegen ſtuͤrmen, und aufhoͤ-
ren uͤber Land und Meer zu gebieten, und uͤber
die Thiere auf Erden, im Meere, und in der
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Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/139>, abgerufen am 22.11.2024.
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