Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 2. Hannover, 1788.

Bild:
<< vorherige Seite

anlassung dazu geben! auch rede man mit Vor¬
sicht von ihnen! Theils machen diese Herrn gar
zu gern ihre eigene Sache zur Sache Gottes,
theils verdient dieser ehrwürdige Stand auf alle
Weise eine Schonung, die man, wegen der Un¬
würdigkeit einzelner Mitglieder, nicht aus den
Augen setzen darf, theils kann man durch das
Gegentheil Verachtung der Religion, die leider!
so sehr einreisst, wieder Willen befördern.

Man bezeuge hingegen den Geistlichen alle
äussere Ehrerbiethung, die sie nur irgend billi¬
ger Weise fordern können, und beleidige nicht
nur keinen Derselben, auf keine auch noch so ge¬
ringe Art, sondern mache sich auch nicht der
mindesten, von jedem Andern leicht zu verzey¬
henden Unterlassungs-Sünde, keines Mangels
an Höflichkeit gegen sie schuldig!

Man lasse, in Entrichtung der ihnen zu¬
kommenden Gebühren und Abgaben, sich keine
Abkürzung, noch Saumseligkeit zu Schulden
kommen, gebe aber auch, bey Fällen die öfter
eintreten können, nicht zu viel! denn sie schrei¬
ben gern alles auf, und machen aus Freygebig¬

keit

anlaſſung dazu geben! auch rede man mit Vor¬
ſicht von ihnen! Theils machen dieſe Herrn gar
zu gern ihre eigene Sache zur Sache Gottes,
theils verdient dieſer ehrwuͤrdige Stand auf alle
Weiſe eine Schonung, die man, wegen der Un¬
wuͤrdigkeit einzelner Mitglieder, nicht aus den
Augen ſetzen darf, theils kann man durch das
Gegentheil Verachtung der Religion, die leider!
ſo ſehr einreiſſt, wieder Willen befoͤrdern.

Man bezeuge hingegen den Geiſtlichen alle
aͤuſſere Ehrerbiethung, die ſie nur irgend billi¬
ger Weiſe fordern koͤnnen, und beleidige nicht
nur keinen Derſelben, auf keine auch noch ſo ge¬
ringe Art, ſondern mache ſich auch nicht der
mindeſten, von jedem Andern leicht zu verzey¬
henden Unterlaſſungs-Suͤnde, keines Mangels
an Hoͤflichkeit gegen ſie ſchuldig!

Man laſſe, in Entrichtung der ihnen zu¬
kommenden Gebuͤhren und Abgaben, ſich keine
Abkuͤrzung, noch Saumſeligkeit zu Schulden
kommen, gebe aber auch, bey Faͤllen die oͤfter
eintreten koͤnnen, nicht zu viel! denn ſie ſchrei¬
ben gern alles auf, und machen aus Freygebig¬

keit
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0124" n="102"/>
anla&#x017F;&#x017F;ung dazu geben! auch rede man mit Vor¬<lb/>
&#x017F;icht von ihnen! Theils machen die&#x017F;e Herrn gar<lb/>
zu gern ihre eigene Sache zur Sache Gottes,<lb/>
theils verdient die&#x017F;er ehrwu&#x0364;rdige Stand auf alle<lb/>
Wei&#x017F;e eine Schonung, die man, wegen der Un¬<lb/>
wu&#x0364;rdigkeit einzelner Mitglieder, nicht aus den<lb/>
Augen &#x017F;etzen darf, theils kann man durch das<lb/>
Gegentheil Verachtung der Religion, die leider!<lb/>
&#x017F;o &#x017F;ehr einrei&#x017F;&#x017F;t, wieder Willen befo&#x0364;rdern.</p><lb/>
            <p>Man bezeuge hingegen den Gei&#x017F;tlichen alle<lb/>
a&#x0364;u&#x017F;&#x017F;ere Ehrerbiethung, die &#x017F;ie nur irgend billi¬<lb/>
ger Wei&#x017F;e fordern ko&#x0364;nnen, und beleidige nicht<lb/>
nur keinen Der&#x017F;elben, auf keine auch noch &#x017F;o ge¬<lb/>
ringe Art, &#x017F;ondern mache &#x017F;ich auch nicht der<lb/>
minde&#x017F;ten, von jedem Andern leicht zu verzey¬<lb/>
henden Unterla&#x017F;&#x017F;ungs-Su&#x0364;nde, keines Mangels<lb/>
an Ho&#x0364;flichkeit gegen &#x017F;ie &#x017F;chuldig!</p><lb/>
            <p>Man la&#x017F;&#x017F;e, in Entrichtung der ihnen zu¬<lb/>
kommenden Gebu&#x0364;hren und Abgaben, &#x017F;ich keine<lb/>
Abku&#x0364;rzung, noch Saum&#x017F;eligkeit zu Schulden<lb/>
kommen, gebe aber auch, bey Fa&#x0364;llen die o&#x0364;fter<lb/>
eintreten ko&#x0364;nnen, nicht zu viel! denn &#x017F;ie &#x017F;chrei¬<lb/>
ben gern alles auf, und machen aus Freygebig¬<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">keit<lb/></fw>
</p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[102/0124] anlaſſung dazu geben! auch rede man mit Vor¬ ſicht von ihnen! Theils machen dieſe Herrn gar zu gern ihre eigene Sache zur Sache Gottes, theils verdient dieſer ehrwuͤrdige Stand auf alle Weiſe eine Schonung, die man, wegen der Un¬ wuͤrdigkeit einzelner Mitglieder, nicht aus den Augen ſetzen darf, theils kann man durch das Gegentheil Verachtung der Religion, die leider! ſo ſehr einreiſſt, wieder Willen befoͤrdern. Man bezeuge hingegen den Geiſtlichen alle aͤuſſere Ehrerbiethung, die ſie nur irgend billi¬ ger Weiſe fordern koͤnnen, und beleidige nicht nur keinen Derſelben, auf keine auch noch ſo ge¬ ringe Art, ſondern mache ſich auch nicht der mindeſten, von jedem Andern leicht zu verzey¬ henden Unterlaſſungs-Suͤnde, keines Mangels an Hoͤflichkeit gegen ſie ſchuldig! Man laſſe, in Entrichtung der ihnen zu¬ kommenden Gebuͤhren und Abgaben, ſich keine Abkuͤrzung, noch Saumſeligkeit zu Schulden kommen, gebe aber auch, bey Faͤllen die oͤfter eintreten koͤnnen, nicht zu viel! denn ſie ſchrei¬ ben gern alles auf, und machen aus Freygebig¬ keit

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang02_1788
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang02_1788/124
Zitationshilfe: Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 2. Hannover, 1788, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang02_1788/124>, abgerufen am 26.04.2024.