Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 2. Stuttgart, 1821.II. Cap. Recht der Neutralität. 1808. Sie zweckten zum Theil darauf ab, dass diejenigenneutralen Schiffe, welche in andere als englische Häfen ein- laufen wollten, vorher in England vor Anker gehen, da- selbst Licenzen nehmen, und gewisse Abgaben entrichten sollten. -- Auch ertheilte England, so wie Frankreich, CommerzialLicenzen an viele Schiffe; einst in einem Jahr bis auf 16000, in dem J. 1811 ungefähr 8000. Erinnerun- gen dagegen, in der ParlamentsSitzung vom 28. Febr. 1812. Gazette de Francfort, 1812, n° 79. -- Dieses Licenzen- System ward vorzüglich von England und Frankreich, be- sonders seit 1808, in Ausübung gebracht. Sehr nachtheilig wirkte dasselbe auf die Moralität in der Handelswelt. Aus- führlich wird davon gehandelt in dem ConversationsLexicon (2. Ausg. Leipz. 1812 ff. 8.), v. Licenzen, Th. III, S. 128 -- 142, u. Anhang, S. CIII--CX. Georgius Versuch einer Darstellung der LicenzenGeschichte. Nürnb. 1814. 8. v. Fah- nenberg's Magazin für Handlung, Heft 1, S. 73. c) Noch zwei andere GeheimerathsOrdres, gleichfalls vom 11. Nov. 1807, enthalten besondere Bestimmungen, die eine über einzelne Schiffahrtfälle, die andere über den Verkauf von Schiffen von Kriegführenden an Neutrale, welcher für ungesetzmäsig, und in Ansehung des übertragenen Besitzes für ungültig erklärt wird. Journal de Francfort 1807, n° 356. Polit. Journal v. Dec. 1807, S. 1234. -- Vergl. übrigens von diesem BloquadeSystem: Effets du blocus continental sur le commerce, les finances, le credit, et la prosperite des eiles britanniques; par Francois d'Ivernois. Londres 1810. 8. §. 316. Widerruf der brittischen GeheimerathsOrdres. Ende des ContinentalSystems. Die GeheimerathsOrdre vom 11. Nov. 1807, II. Cap. Recht der Neutralität. 1808. Sie zweckten zum Theil darauf ab, daſs diejenigenneutralen Schiffe, welche in andere als englische Häfen ein- laufen wollten, vorher in England vor Anker gehen, da- selbst Licenzen nehmen, und gewisse Abgaben entrichten sollten. — Auch ertheilte England, so wie Frankreich, CommerzialLicenzen an viele Schiffe; einst in einem Jahr bis auf 16000, in dem J. 1811 ungefähr 8000. Erinnerun- gen dagegen, in der ParlamentsSitzung vom 28. Febr. 1812. Gazette de Francfort, 1812, n° 79. — Dieses Licenzen- System ward vorzüglich von England und Frankreich, be- sonders seit 1808, in Ausübung gebracht. Sehr nachtheilig wirkte dasselbe auf die Moralität in der Handelswelt. Aus- führlich wird davon gehandelt in dem ConversationsLexicon (2. Ausg. Leipz. 1812 ff. 8.), v. Licenzen, Th. III, S. 128 — 142, u. Anhang, S. CIII—CX. Georgius Versuch einer Darstellung der LicenzenGeschichte. Nürnb. 1814. 8. v. Fah- nenberg’s Magazin für Handlung, Heft 1, S. 73. c) Noch zwei andere GeheimerathsOrdres, gleichfalls vom 11. Nov. 1807, enthalten besondere Bestimmungen, die eine über einzelne Schiffahrtfälle, die andere über den Verkauf von Schiffen von Kriegführenden an Neutrale, welcher für ungesetzmäsig, und in Ansehung des übertragenen Besitzes für ungültig erklärt wird. Journal de Francfort 1807, n° 356. Polit. Journal v. Dec. 1807, S. 1234. — Vergl. übrigens von diesem BloquadeSystem: Effets du blocus continental sur le commerce, les finances, le crédit, et la prospérité des îles britanniques; par François d’Ivernois. Londres 1810. 8. §. 316. Widerruf der brittischen GeheimerathsOrdres. Ende des ContinentalSystems. Die GeheimerathsOrdre vom 11. Nov. 1807, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <note place="end" n="b)"><pb facs="#f0139" n="507"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">II. Cap. Recht der Neutralität.</hi></fw><lb/> 1808. 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II. Cap. Recht der Neutralität.
b⁾
1808. Sie zweckten zum Theil darauf ab, daſs diejenigen
neutralen Schiffe, welche in andere als englische Häfen ein-
laufen wollten, vorher in England vor Anker gehen, da-
selbst Licenzen nehmen, und gewisse Abgaben entrichten
sollten. — Auch ertheilte England, so wie Frankreich,
CommerzialLicenzen an viele Schiffe; einst in einem Jahr
bis auf 16000, in dem J. 1811 ungefähr 8000. Erinnerun-
gen dagegen, in der ParlamentsSitzung vom 28. Febr. 1812.
Gazette de Francfort, 1812, n° 79. — Dieses Licenzen-
System ward vorzüglich von England und Frankreich, be-
sonders seit 1808, in Ausübung gebracht. Sehr nachtheilig
wirkte dasselbe auf die Moralität in der Handelswelt. Aus-
führlich wird davon gehandelt in dem ConversationsLexicon
(2. Ausg. Leipz. 1812 ff. 8.), v. Licenzen, Th. III, S. 128
— 142, u. Anhang, S. CIII—CX. Georgius Versuch einer
Darstellung der LicenzenGeschichte. Nürnb. 1814. 8. v. Fah-
nenberg’s Magazin für Handlung, Heft 1, S. 73.
c⁾ Noch zwei andere GeheimerathsOrdres, gleichfalls vom
11. Nov. 1807, enthalten besondere Bestimmungen, die eine
über einzelne Schiffahrtfälle, die andere über den Verkauf
von Schiffen von Kriegführenden an Neutrale, welcher für
ungesetzmäsig, und in Ansehung des übertragenen Besitzes
für ungültig erklärt wird. Journal de Francfort 1807, n° 356.
Polit. Journal v. Dec. 1807, S. 1234. — Vergl. übrigens
von diesem BloquadeSystem: Effets du blocus continental
sur le commerce, les finances, le crédit, et la prospérité
des îles britanniques; par François d’Ivernois. Londres
1810. 8.
§. 316.
Widerruf der brittischen GeheimerathsOrdres. Ende des
ContinentalSystems.
Die GeheimerathsOrdre vom 11. Nov. 1807,
ward in einer folgenden vom 26. April 1809 a)
dergestalt widerrufen und annullirt, daſs sie
ausnahmweise nur noch gelten sollte von allen
holländischen Häfen bis zu und mit Einschluſs
der Ems, von allen französischen Häfen, von
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