Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.I. Th. Die Staaten, überhaupt, u. die europ. insb. wollen scheint e). Selbst einige aussereuropäi-sche Staaten, wie die Vereinigten Staaten von Nordamerika, haben sich, durch die That und ausdrücklich, für den Beitritt zu dieser Genossen- schaft erklärt f). Ueberall ist jedoch von jener Völkersitte, das natürliche und positive völker- rechtliche Verhältniss der einzelnen Staaten zu unterscheiden (§. 2, 3 u. 31). a) Vergl. A. H. L. Heeren's kleine Schriften, Th. II (Gött. 1805. 8.), S. 147--250. b) Von der Macht der Meinung, in Beziehung auf den Papst, s. von Bielfeld's institutions politiques, T. II. p. 603 f. -- Etli- chen von den kleinen Staaten scheint eine Macht des Neides (puissance d'envie) zu statten zu kommen, die sie gegen Lü- sternheit mächtiger Nachbarn sicher stellt. c) Wofür Wolff a. a. O. §. 9, sie erklärt, zum Vortheil seiner LieblingsHypothese von einem grossen Weltstaat, den er auf vermuthete Einwilligung der Völker gründen wollte. d) Mehr scheint Günther, a. a. O. I. 152--187, mit der von von ihm angenommenen "freiwilligen Gesellschaft der Völker", insbesondere der europäischen Nationen, nicht zu behaupten. e) Vergl. Real, science du gouvernement, T. V, ch. 3, Sect. 9. f) De Marten's recueil, T. IV. p. 196. 197. I. Th. Die Staaten, überhaupt, u. die europ. insb. wollen scheint e). Selbst einige aussereuropäi-sche Staaten, wie die Vereinigten Staaten von Nordamerika, haben sich, durch die That und ausdrücklich, für den Beitritt zu dieser Genossen- schaft erklärt f). Ueberall ist jedoch von jener Völkersitte, das natürliche und positive völker- rechtliche Verhältniſs der einzelnen Staaten zu unterscheiden (§. 2, 3 u. 31). a) Vergl. A. H. L. Heeren’s kleine Schriften, Th. II (Gött. 1805. 8.), S. 147—250. b) Von der Macht der Meinung, in Beziehung auf den Papst, s. von Bielfeld’s institutions politiques, T. II. p. 603 f. — Etli- chen von den kleinen Staaten scheint eine Macht des Neides (puissance d’envie) zu statten zu kommen, die sie gegen Lü- sternheit mächtiger Nachbarn sicher stellt. c) Wofür Wolff a. a. O. §. 9, sie erklärt, zum Vortheil seiner LieblingsHypothese von einem grossen Weltstaat, den er auf vermuthete Einwilligung der Völker gründen wollte. d) Mehr scheint Günther, a. a. O. I. 152—187, mit der von von ihm angenommenen „freiwilligen Gesellschaft der Völker“, insbesondere der europäischen Nationen, nicht zu behaupten. e) Vergl. Real, science du gouvernement, T. V, ch. 3, Sect. 9. f) De Marten’s recueil, T. IV. p. 196. 197. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0080" n="74"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">I. Th. Die Staaten, überhaupt, u. die europ. insb.</hi></fw><lb/> wollen scheint <hi rendition="#i">e</hi>). Selbst einige <hi rendition="#i">aussereuropäi-<lb/> sche</hi> Staaten, wie die Vereinigten Staaten von<lb/> Nordamerika, haben sich, durch die That und<lb/> ausdrücklich, für den Beitritt zu dieser Genossen-<lb/> schaft erklärt <hi rendition="#i">f</hi>). Ueberall ist jedoch von jener<lb/> Völkersitte, das natürliche und positive <hi rendition="#i">völker-<lb/> rechtliche</hi> Verhältniſs der einzelnen Staaten zu<lb/> unterscheiden (§. 2, 3 u. 31).</p><lb/> <note place="end" n="a)">Vergl. A. H. L. <hi rendition="#k">Heeren</hi>’s kleine Schriften, Th. II (Gött. 1805.<lb/> 8.), S. 147—250.</note><lb/> <note place="end" n="b)">Von der <hi rendition="#i">Macht</hi> der <hi rendition="#i">Meinung</hi>, in Beziehung auf den Papst,<lb/> s. von <hi rendition="#k">Bielfeld</hi>’s institutions politiques, T. II. p. 603 f. — Etli-<lb/> chen von den kleinen Staaten scheint eine <hi rendition="#i">Macht</hi> des <hi rendition="#i">Neides</hi><lb/> (puissance d’envie) zu statten zu kommen, die sie gegen Lü-<lb/> sternheit mächtiger Nachbarn sicher stellt.</note><lb/> <note place="end" n="c)">Wofür <hi rendition="#k">Wolff</hi> a. a. O. §. 9, sie erklärt, zum Vortheil seiner<lb/> LieblingsHypothese von einem grossen Weltstaat, den er auf<lb/><hi rendition="#i">vermuthete</hi> Einwilligung der Völker gründen wollte.</note><lb/> <note place="end" n="d)">Mehr scheint <hi rendition="#k">Günther</hi>, a. a. O. I. 152—187, mit der von<lb/> von ihm angenommenen „freiwilligen Gesellschaft der Völker“,<lb/> insbesondere der europäischen Nationen, nicht zu behaupten.</note><lb/> <note place="end" n="e)">Vergl. <hi rendition="#k">Real</hi>, science du gouvernement, T. V, ch. 3, Sect. 9.</note><lb/> <note place="end" n="f)">De <hi rendition="#k">Marten</hi>’s recueil, T. IV. p. 196. 197.</note> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [74/0080]
I. Th. Die Staaten, überhaupt, u. die europ. insb.
wollen scheint e). Selbst einige aussereuropäi-
sche Staaten, wie die Vereinigten Staaten von
Nordamerika, haben sich, durch die That und
ausdrücklich, für den Beitritt zu dieser Genossen-
schaft erklärt f). Ueberall ist jedoch von jener
Völkersitte, das natürliche und positive völker-
rechtliche Verhältniſs der einzelnen Staaten zu
unterscheiden (§. 2, 3 u. 31).
a⁾ Vergl. A. H. L. Heeren’s kleine Schriften, Th. II (Gött. 1805.
8.), S. 147—250.
b⁾ Von der Macht der Meinung, in Beziehung auf den Papst,
s. von Bielfeld’s institutions politiques, T. II. p. 603 f. — Etli-
chen von den kleinen Staaten scheint eine Macht des Neides
(puissance d’envie) zu statten zu kommen, die sie gegen Lü-
sternheit mächtiger Nachbarn sicher stellt.
c⁾ Wofür Wolff a. a. O. §. 9, sie erklärt, zum Vortheil seiner
LieblingsHypothese von einem grossen Weltstaat, den er auf
vermuthete Einwilligung der Völker gründen wollte.
d⁾ Mehr scheint Günther, a. a. O. I. 152—187, mit der von
von ihm angenommenen „freiwilligen Gesellschaft der Völker“,
insbesondere der europäischen Nationen, nicht zu behaupten.
e⁾ Vergl. Real, science du gouvernement, T. V, ch. 3, Sect. 9.
f⁾ De Marten’s recueil, T. IV. p. 196. 197.
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