Die Zahl der souverainen Staaten von Euro- pa, das Staatsgebiet, die Volksmenge, die politi- sche Macht derselben, ist von jeher grossen Ver- änderungen unterworfen gewesen; in der neuern Zeit am meisten am Ende des achtzehnten und am Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. Jetzt ist der ganze, einer Beherrschung fähige Flächenin- halt von Europa, unter folgende souveraine Staa- ten, theils monarchische theils republikanische, vertheilt. I) Monarchische Staaten, nach alphabe- tischer Ordnung: 1) Kaiserthümer: Oestreich a), Russland, Türkei oder ottomanische Pforte; 2) Königreiche: Baiern, Dänemark, Frankreich, das vereinigte Reich Grossbritannien und Irland (le royaume-uni de la Grande-Bretagne et de l'Irlande), Hannover, das Königreich der Nieder- lande, das vereinigte Königreich Portugal, (Brasi- lien) und der beiden Algarbien b), Polen, Preus- sen, Sachsen, Sardinien, Schweden und Norwe- gen, das Königreich beider Sicilien, Spanien, Wir- temberg; 3) Grossherzogthümer: Baden, Hes- sen, Luxemburg, MecklenburgSchwerin, Mecklen- burgStrelitz, Sachsen WeimarEisenach, Toscana; 4) Kurfürstenthum: Hessen; 5) Herzogthü-
II. Cap. Die europäischen Staaten.
ZWEITES CAPITEL. DIE EUROPÄISCHEN STAATEN.
§. 29. Heutige souveraine Staaten in Europa.
Die Zahl der souverainen Staaten von Euro- pa, das Staatsgebiet, die Volksmenge, die politi- sche Macht derselben, ist von jeher grossen Ver- änderungen unterworfen gewesen; in der neuern Zeit am meisten am Ende des achtzehnten und am Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. Jetzt ist der ganze, einer Beherrschung fähige Flächenin- halt von Europa, unter folgende souveraine Staa- ten, theils monarchische theils republikanische, vertheilt. I) Monarchische Staaten, nach alphabe- tischer Ordnung: 1) Kaiserthümer: Oestreich a), Ruſsland, Türkei oder ottomanische Pforte; 2) Königreiche: Baiern, Dänemark, Frankreich, das vereinigte Reich Groſsbritannien und Irland (le royaume-uni de la Grande-Bretagne et de l’Irlande), Hannover, das Königreich der Nieder- lande, das vereinigte Königreich Portugal, (Brasi- lien) und der beiden Algarbien b), Polen, Preus- sen, Sachsen, Sardinien, Schweden und Norwe- gen, das Königreich beider Sicilien, Spanien, Wir- temberg; 3) Groſsherzogthümer: Baden, Hes- sen, Luxemburg, MecklenburgSchwerin, Mecklen- burgStrelitz, Sachsen WeimarEisenach, Toscana; 4) Kurfürstenthum: Hessen; 5) Herzogthü-
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II. Cap. Die europäischen Staaten.
ZWEITES CAPITEL.
DIE EUROPÄISCHEN STAATEN.
§. 29.
Heutige souveraine Staaten in Europa.
Die Zahl der souverainen Staaten von Euro-
pa, das Staatsgebiet, die Volksmenge, die politi-
sche Macht derselben, ist von jeher grossen Ver-
änderungen unterworfen gewesen; in der neuern
Zeit am meisten am Ende des achtzehnten und am
Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. Jetzt ist
der ganze, einer Beherrschung fähige Flächenin-
halt von Europa, unter folgende souveraine Staa-
ten, theils monarchische theils republikanische,
vertheilt. I) Monarchische Staaten, nach alphabe-
tischer Ordnung: 1) Kaiserthümer: Oestreich a),
Ruſsland, Türkei oder ottomanische Pforte;
2) Königreiche: Baiern, Dänemark, Frankreich,
das vereinigte Reich Groſsbritannien und Irland
(le royaume-uni de la Grande-Bretagne et de
l’Irlande), Hannover, das Königreich der Nieder-
lande, das vereinigte Königreich Portugal, (Brasi-
lien) und der beiden Algarbien b), Polen, Preus-
sen, Sachsen, Sardinien, Schweden und Norwe-
gen, das Königreich beider Sicilien, Spanien, Wir-
temberg; 3) Groſsherzogthümer: Baden, Hes-
sen, Luxemburg, MecklenburgSchwerin, Mecklen-
burgStrelitz, Sachsen WeimarEisenach, Toscana;
4) Kurfürstenthum: Hessen; 5) Herzogthü-
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Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/65>, abgerufen am 21.11.2024.
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