Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817.Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind. seyn wollte, bediente sich der Bundesformals eines Vorwandes, die Streitkräfte der Staa- ten jener Fürsten für seine nie endenden Kriege, die ganze Staatenmasse für sein abentheuerliches ContinentalSystem, und je- den einzelnen Staat im Innern für seine sul- tanische Launen zu benutzen. Unwidersteh- lich waren seine Machtgebote in den teut- schen Staaten, besonders seitdem er auch Preussen und den grössten Theil Polens durch die tilsiter Friedensschlüsse (7. und 9. Jul. 1807) seinem gebietenden Einfluss unterwor- fen, und Oestreichs Macht durch einen drit- ten Krieg und den wiener Frieden (14. Oct. 1809) abermal bedeutend geschwächt hatte. II) Eine Völkerschlacht bei Leipzig (16. -- 19. Oct. 1813), verjagte die Macht des Tyrannen aus den Staaten der Bundes- fürsten. Jeder dieser Fürsten, von der ihm aufgedrungenen politischen Vormundschaft befreit, entsagte nun, ausdrücklich oder stillschweigend, dem so genannten rheinischen Bund, diesem schmählichen Denkmal teut- scher Unterjochung. Die Entsagung geschah durch Verträge a) mit den verbündeten Mäch- ten, durch Beitritt zu den Allianzen wider Frankreich im Jahr 1813 b), und wider Buo- naparte im Jahr 1815 c), durch Errichtung Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind. seyn wollte, bediente sich der Bundesformals eines Vorwandes, die Streitkräfte der Staa- ten jener Fürsten für seine nie endenden Kriege, die ganze Staatenmasse für sein abentheuerliches ContinentalSystem, und je- den einzelnen Staat im Innern für seine sul- tanische Launen zu benutzen. Unwidersteh- lich waren seine Machtgebote in den teut- schen Staaten, besonders seitdem er auch Preuſsen und den gröſsten Theil Polens durch die tilsiter Friedensschlüsse (7. und 9. Jul. 1807) seinem gebietenden Einfluſs unterwor- fen, und Oestreichs Macht durch einen drit- ten Krieg und den wiener Frieden (14. Oct. 1809) abermal bedeutend geschwächt hatte. II) Eine Völkerschlacht bei Leipzig (16. — 19. Oct. 1813), verjagte die Macht des Tyrannen aus den Staaten der Bundes- fürsten. Jeder dieser Fürsten, von der ihm aufgedrungenen politischen Vormundschaft befreit, entsagte nun, ausdrücklich oder stillschweigend, dem so genannten rheinischen Bund, diesem schmählichen Denkmal teut- scher Unterjochung. Die Entsagung geschah durch Verträge a) mit den verbündeten Mäch- ten, durch Beitritt zu den Allianzen wider Frankreich im Jahr 1813 b), und wider Buo- naparte im Jahr 1815 c), durch Errichtung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0080" n="56"/><fw place="top" type="header">Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind.</fw><lb/> seyn wollte, bediente sich der Bundesform<lb/> als eines Vorwandes, die Streitkräfte der Staa-<lb/> ten jener Fürsten für seine nie endenden<lb/> Kriege, die ganze Staatenmasse für sein<lb/> abentheuerliches ContinentalSystem, und je-<lb/> den einzelnen Staat im Innern für seine sul-<lb/> tanische Launen zu benutzen. Unwidersteh-<lb/> lich waren seine Machtgebote in den teut-<lb/> schen Staaten, besonders seitdem er auch<lb/> Preuſsen und den gröſsten Theil Polens durch<lb/> die tilsiter Friedensschlüsse (7. und 9. Jul.<lb/> 1807) seinem gebietenden Einfluſs unterwor-<lb/> fen, und Oestreichs Macht durch einen drit-<lb/> ten Krieg und den wiener Frieden (14. Oct.<lb/> 1809) abermal bedeutend geschwächt hatte.<lb/> II) Eine <hi rendition="#g">Völkerschlacht</hi> bei Leipzig<lb/> (16. — 19. Oct. 1813), verjagte die Macht<lb/> des Tyrannen aus den Staaten der Bundes-<lb/> fürsten. Jeder dieser Fürsten, von der ihm<lb/> aufgedrungenen politischen Vormundschaft<lb/> befreit, <hi rendition="#g">entsagte</hi> nun, ausdrücklich oder<lb/> stillschweigend, dem so genannten rheinischen<lb/> Bund, diesem schmählichen Denkmal teut-<lb/> scher Unterjochung. Die Entsagung geschah<lb/> durch Verträge <hi rendition="#i"><hi rendition="#sup">a</hi></hi>) mit den verbündeten Mäch-<lb/> ten, durch Beitritt zu den Allianzen wider<lb/> Frankreich im Jahr 1813 <hi rendition="#i"><hi rendition="#sup">b</hi></hi>), und wider Buo-<lb/> naparte im Jahr 1815 <hi rendition="#i"><hi rendition="#sup">c</hi></hi>), durch Errichtung<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [56/0080]
Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind.
seyn wollte, bediente sich der Bundesform
als eines Vorwandes, die Streitkräfte der Staa-
ten jener Fürsten für seine nie endenden
Kriege, die ganze Staatenmasse für sein
abentheuerliches ContinentalSystem, und je-
den einzelnen Staat im Innern für seine sul-
tanische Launen zu benutzen. Unwidersteh-
lich waren seine Machtgebote in den teut-
schen Staaten, besonders seitdem er auch
Preuſsen und den gröſsten Theil Polens durch
die tilsiter Friedensschlüsse (7. und 9. Jul.
1807) seinem gebietenden Einfluſs unterwor-
fen, und Oestreichs Macht durch einen drit-
ten Krieg und den wiener Frieden (14. Oct.
1809) abermal bedeutend geschwächt hatte.
II) Eine Völkerschlacht bei Leipzig
(16. — 19. Oct. 1813), verjagte die Macht
des Tyrannen aus den Staaten der Bundes-
fürsten. Jeder dieser Fürsten, von der ihm
aufgedrungenen politischen Vormundschaft
befreit, entsagte nun, ausdrücklich oder
stillschweigend, dem so genannten rheinischen
Bund, diesem schmählichen Denkmal teut-
scher Unterjochung. Die Entsagung geschah
durch Verträge a) mit den verbündeten Mäch-
ten, durch Beitritt zu den Allianzen wider
Frankreich im Jahr 1813 b), und wider Buo-
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Zitationshilfe: | Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/80>, abgerufen am 16.07.2024. |