tiver Macht. -- Auch hielten, selbst nach dem presburger Frieden, zahlreiche fran- zösische Heere einen grossen Theil des süd- lichen und nördlichen Teutschlandes, sogar die östreichische Grenzfestung Braunau, be- setzt, und ein AllianzVertrag hielt Preussen mit Frankreich vereinigt c). Mehrere teutsche Fürsten, überzeugt, dass Kaiser und Reich vor Frankreichs Macht sie nicht schützen könne, wendeten sich, einzeln, um ihre Existenz, und vielleicht Vergrösserung, an Napoleon. -- In solcher Lage hatte dieser Kaiser der Franzosen (gegen die Mitte des Jahres 1806), erwogen, dass eine plötz- liche Trennung des teutschen Reichs, und die Verwandlung seiner meisten Parti- culärStaaten in französische Schutz- staaten, Oestreichs und Preussens Macht bedeutend schwächen, die seinige beträcht- lich mehren werde; auch werde, bei der so eben vernommenen beharrlichen Weigerung Russlands, abgesondert von dem mit ihm alliirten England, Frieden mit Frankreich zu schliessen d), bei der wahrgenommenen Unentschlossenheit Oestreichs, die teutsche Reichskrone an Frankreich abzutreten, die Vertheidigung neuer, und zwar völlig ent- scheidender, Schritte in Teutschland, ihm
(4)
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
tiver Macht. — Auch hielten, selbst nach dem presburger Frieden, zahlreiche fran- zösische Heere einen groſsen Theil des süd- lichen und nördlichen Teutschlandes, sogar die östreichische Grenzfestung Braunau, be- setzt, und ein AllianzVertrag hielt Preuſsen mit Frankreich vereinigt c). Mehrere teutsche Fürsten, überzeugt, daſs Kaiser und Reich vor Frankreichs Macht sie nicht schützen könne, wendeten sich, einzeln, um ihre Existenz, und vielleicht Vergröſserung, an Napoleon. — In solcher Lage hatte dieser Kaiser der Franzosen (gegen die Mitte des Jahres 1806), erwogen, daſs eine plötz- liche Trennung des teutschen Reichs, und die Verwandlung seiner meisten Parti- culärStaaten in französische Schutz- staaten, Oestreichs und Preuſsens Macht bedeutend schwächen, die seinige beträcht- lich mehren werde; auch werde, bei der so eben vernommenen beharrlichen Weigerung Ruſslands, abgesondert von dem mit ihm alliirten England, Frieden mit Frankreich zu schlieſsen d), bei der wahrgenommenen Unentschlossenheit Oestreichs, die teutsche Reichskrone an Frankreich abzutreten, die Vertheidigung neuer, und zwar völlig ent- scheidender, Schritte in Teutschland, ihm
(4)
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0073"n="49"/><fwplace="top"type="header">Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.</fw><lb/>
tiver Macht. — Auch hielten, selbst nach<lb/>
dem presburger Frieden, zahlreiche fran-<lb/>
zösische Heere einen groſsen Theil des süd-<lb/>
lichen und nördlichen Teutschlandes, sogar<lb/>
die östreichische Grenzfestung Braunau, be-<lb/>
setzt, und ein AllianzVertrag hielt Preuſsen<lb/>
mit Frankreich vereinigt <hirendition="#i"><hirendition="#sup">c</hi></hi>). Mehrere teutsche<lb/>
Fürsten, überzeugt, daſs Kaiser und Reich<lb/>
vor Frankreichs Macht sie nicht schützen<lb/>
könne, wendeten sich, <hirendition="#g">einzeln</hi>, um ihre<lb/>
Existenz, und vielleicht Vergröſserung, an<lb/>
Napoleon. — In solcher Lage hatte dieser<lb/>
Kaiser der Franzosen (gegen die Mitte des<lb/>
Jahres 1806), erwogen, daſs <hirendition="#g">eine plötz-<lb/>
liche Trennung</hi> des <hirendition="#g">teutschen Reichs</hi>,<lb/>
und die Verwandlung seiner meisten Parti-<lb/>
culärStaaten in <hirendition="#g">französische Schutz-<lb/>
staaten</hi>, Oestreichs und Preuſsens Macht<lb/>
bedeutend schwächen, die seinige beträcht-<lb/>
lich mehren werde; auch werde, bei der so<lb/>
eben vernommenen beharrlichen Weigerung<lb/>
Ruſslands, abgesondert von dem mit ihm<lb/>
alliirten England, Frieden mit Frankreich<lb/>
zu schlieſsen <hirendition="#i"><hirendition="#sup">d</hi></hi>), bei der wahrgenommenen<lb/>
Unentschlossenheit Oestreichs, die teutsche<lb/>
Reichskrone an Frankreich abzutreten, die<lb/>
Vertheidigung neuer, und zwar völlig ent-<lb/>
scheidender, Schritte in Teutschland, ihm<lb/><fwplace="bottom"type="sig">(4)</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[49/0073]
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
tiver Macht. — Auch hielten, selbst nach
dem presburger Frieden, zahlreiche fran-
zösische Heere einen groſsen Theil des süd-
lichen und nördlichen Teutschlandes, sogar
die östreichische Grenzfestung Braunau, be-
setzt, und ein AllianzVertrag hielt Preuſsen
mit Frankreich vereinigt c). Mehrere teutsche
Fürsten, überzeugt, daſs Kaiser und Reich
vor Frankreichs Macht sie nicht schützen
könne, wendeten sich, einzeln, um ihre
Existenz, und vielleicht Vergröſserung, an
Napoleon. — In solcher Lage hatte dieser
Kaiser der Franzosen (gegen die Mitte des
Jahres 1806), erwogen, daſs eine plötz-
liche Trennung des teutschen Reichs,
und die Verwandlung seiner meisten Parti-
culärStaaten in französische Schutz-
staaten, Oestreichs und Preuſsens Macht
bedeutend schwächen, die seinige beträcht-
lich mehren werde; auch werde, bei der so
eben vernommenen beharrlichen Weigerung
Ruſslands, abgesondert von dem mit ihm
alliirten England, Frieden mit Frankreich
zu schlieſsen d), bei der wahrgenommenen
Unentschlossenheit Oestreichs, die teutsche
Reichskrone an Frankreich abzutreten, die
Vertheidigung neuer, und zwar völlig ent-
scheidender, Schritte in Teutschland, ihm
(4)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/73>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.