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Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.

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I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes.
Gegenleistung für die Beschränkung der freien Concurrenz
bieten können. Dasselbe gilt durchgehends von allen persön-
lichen Dienstleistungen, welche zum unmittelbaren Gebrauche
des Empfängers dienen, ohne dass sie in einer neuen Waare
oder in einem neuen Werkzeuge verkörpert werden. Daher
kann zwar eine neue Rasirseife oder ein Rasirmesser, nicht
aber eine Methode des Rasirens, des Massnehmens für Klei-
dungsstücke, des Reitunterrichts u. dgl. patentirt werden.

Unter den Erfindungen, welche die productive Ka-
pitalanlage
zum Gegenstande haben, sind in erster Reihe
die Maschinen zu erwähnen, denn auf keinem Gebiete zeigt sich
die productive Kraft der geistigen Arbeit in gleich intensiver
Wirkung als hier, wo durch die einmalige Kapitalaufwendung
eine fortlaufende Arbeitsleistung von ungleich höherem Kosten-
betrage ersetzt wird. Berücksichtigt man z. B., dass die in
Preussen vorhandenen Dampfmaschinen die Summe von 137377
Pferdekräften1) vertreten und dass die Steinkohlenförderung, de-
ren Production fast ganz und deren Consumtion zum grossen
Theile auf der Erfindung der Dampfmaschine und den davon
abhängigen Gewerben beruht, den Heizungswerth des jährli-
chen Ertrages einer Waldfläche von 1326 Quadratmeilen2) re-
präsentirt, so darf man behaupten, dass das in diesen Maschi-
nen angelegte Kapital den Nationalreichthum um ebensoviele Qua-
dratmeilen und um ebensoviele Arbeitskräfte vermehrt hat. Mit
Recht nehmen daher die Maschinen unter den Objecten der produc-
tiven Kapitalanlage und des Patentschutzes die erste Stelle ein3).

1) Nach den Aufnahmen von 1861. -- Jahrbuch für die amtliche
Statistik des Preussischen Staates 1863 S. 462.
2) Ebenfalls nach der Production von 1861 berechnet. -- Zeitschrift
für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen. Bd. X Supplement S 12,
3) Wenn in der obigen Darstellung die Erfindung von Maschinen
als Kapitalanlage, die Erfindung von Werkzeugen als die Production
neuer Arbeitsleistungen bezeichnet ist, so ist dabei keinesweges über-
sehen, dass auch der Vorrath von Arbeitswerkzeugen zum Kapitalver-
mögen gehört und dass die Maschinen ein Product der geistigen Arbeit
des Erfinders und der mechanischen Arbeit des Verfertigers sind. Ueber-
haupt mischen sich bei jeder Wertherzeugung die drei Hauptfactoren
der productiven Kräfte auf das Innigste, da kein Werthgegenstand dar-
gestellt werden kann, ohne einen Stoff, der der Natur entlehnt ist, und
kein Kapital angelegt werden kann ohne Arbeit. Gleichwohl besteht

I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes.
Gegenleistung für die Beschränkung der freien Concurrenz
bieten können. Dasselbe gilt durchgehends von allen persön-
lichen Dienstleistungen, welche zum unmittelbaren Gebrauche
des Empfängers dienen, ohne dass sie in einer neuen Waare
oder in einem neuen Werkzeuge verkörpert werden. Daher
kann zwar eine neue Rasirseife oder ein Rasirmesser, nicht
aber eine Methode des Rasirens, des Massnehmens für Klei-
dungsstücke, des Reitunterrichts u. dgl. patentirt werden.

Unter den Erfindungen, welche die productive Ka-
pitalanlage
zum Gegenstande haben, sind in erster Reihe
die Maschinen zu erwähnen, denn auf keinem Gebiete zeigt sich
die productive Kraft der geistigen Arbeit in gleich intensiver
Wirkung als hier, wo durch die einmalige Kapitalaufwendung
eine fortlaufende Arbeitsleistung von ungleich höherem Kosten-
betrage ersetzt wird. Berücksichtigt man z. B., dass die in
Preussen vorhandenen Dampfmaschinen die Summe von 137377
Pferdekräften1) vertreten und dass die Steinkohlenförderung, de-
ren Production fast ganz und deren Consumtion zum grossen
Theile auf der Erfindung der Dampfmaschine und den davon
abhängigen Gewerben beruht, den Heizungswerth des jährli-
chen Ertrages einer Waldfläche von 1326 Quadratmeilen2) re-
präsentirt, so darf man behaupten, dass das in diesen Maschi-
nen angelegte Kapital den Nationalreichthum um ebensoviele Qua-
dratmeilen und um ebensoviele Arbeitskräfte vermehrt hat. Mit
Recht nehmen daher die Maschinen unter den Objecten der produc-
tiven Kapitalanlage und des Patentschutzes die erste Stelle ein3).

1) Nach den Aufnahmen von 1861. — Jahrbuch für die amtliche
Statistik des Preussischen Staates 1863 S. 462.
2) Ebenfalls nach der Production von 1861 berechnet. — Zeitschrift
für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen. Bd. X Supplement S 12,
3) Wenn in der obigen Darstellung die Erfindung von Maschinen
als Kapitalanlage, die Erfindung von Werkzeugen als die Production
neuer Arbeitsleistungen bezeichnet ist, so ist dabei keinesweges über-
sehen, dass auch der Vorrath von Arbeitswerkzeugen zum Kapitalver-
mögen gehört und dass die Maschinen ein Product der geistigen Arbeit
des Erfinders und der mechanischen Arbeit des Verfertigers sind. Ueber-
haupt mischen sich bei jeder Wertherzeugung die drei Hauptfactoren
der productiven Kräfte auf das Innigste, da kein Werthgegenstand dar-
gestellt werden kann, ohne einen Stoff, der der Natur entlehnt ist, und
kein Kapital angelegt werden kann ohne Arbeit. Gleichwohl besteht
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[18/0045] I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes. Gegenleistung für die Beschränkung der freien Concurrenz bieten können. Dasselbe gilt durchgehends von allen persön- lichen Dienstleistungen, welche zum unmittelbaren Gebrauche des Empfängers dienen, ohne dass sie in einer neuen Waare oder in einem neuen Werkzeuge verkörpert werden. Daher kann zwar eine neue Rasirseife oder ein Rasirmesser, nicht aber eine Methode des Rasirens, des Massnehmens für Klei- dungsstücke, des Reitunterrichts u. dgl. patentirt werden. Unter den Erfindungen, welche die productive Ka- pitalanlage zum Gegenstande haben, sind in erster Reihe die Maschinen zu erwähnen, denn auf keinem Gebiete zeigt sich die productive Kraft der geistigen Arbeit in gleich intensiver Wirkung als hier, wo durch die einmalige Kapitalaufwendung eine fortlaufende Arbeitsleistung von ungleich höherem Kosten- betrage ersetzt wird. Berücksichtigt man z. B., dass die in Preussen vorhandenen Dampfmaschinen die Summe von 137377 Pferdekräften 1) vertreten und dass die Steinkohlenförderung, de- ren Production fast ganz und deren Consumtion zum grossen Theile auf der Erfindung der Dampfmaschine und den davon abhängigen Gewerben beruht, den Heizungswerth des jährli- chen Ertrages einer Waldfläche von 1326 Quadratmeilen 2) re- präsentirt, so darf man behaupten, dass das in diesen Maschi- nen angelegte Kapital den Nationalreichthum um ebensoviele Qua- dratmeilen und um ebensoviele Arbeitskräfte vermehrt hat. Mit Recht nehmen daher die Maschinen unter den Objecten der produc- tiven Kapitalanlage und des Patentschutzes die erste Stelle ein 3). 1) Nach den Aufnahmen von 1861. — Jahrbuch für die amtliche Statistik des Preussischen Staates 1863 S. 462. 2) Ebenfalls nach der Production von 1861 berechnet. — Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen. Bd. X Supplement S 12, 3) Wenn in der obigen Darstellung die Erfindung von Maschinen als Kapitalanlage, die Erfindung von Werkzeugen als die Production neuer Arbeitsleistungen bezeichnet ist, so ist dabei keinesweges über- sehen, dass auch der Vorrath von Arbeitswerkzeugen zum Kapitalver- mögen gehört und dass die Maschinen ein Product der geistigen Arbeit des Erfinders und der mechanischen Arbeit des Verfertigers sind. Ueber- haupt mischen sich bei jeder Wertherzeugung die drei Hauptfactoren der productiven Kräfte auf das Innigste, da kein Werthgegenstand dar- gestellt werden kann, ohne einen Stoff, der der Natur entlehnt ist, und kein Kapital angelegt werden kann ohne Arbeit. Gleichwohl besteht

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Zitationshilfe: Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum02_1869/45>, abgerufen am 06.10.2024.