sammen, daß sie hier und da Geschäfte der Abordnung hätten verüben wollen; aber sie wusten sich, ob sie gleich hatten gestehen müssen, sie wären Freygeister, doch so gut heraus zu helfen, daß man ihnen nichts entscheidendes zur Last legen konte.
Die Aldermänner, welche die Hofnung, durch weitere Untersuchung mehr heraus zu bringen, dem Scheine nach, aufgaben, bra- chen jezo das Verhör auf Einmal ab, und dankten den Jünglingen, daß sie so gedacht, und so gehandelt hätten.
Beym Heruntergehn, machten sie mir, (Sa- logast schreibt dieses) den Jnhalt einer neuen Polizeyverordnung in der Absicht bekant, daß ich sie aufsezen solte. Künftighin, war ihre Vorschrift, würd es gar nicht mehr als Un- verstand, oder als Mangel an Kentnis, sondern lediglich als ein grober Verstoß gegen das, was sich ziemte, angesehn werden, wenn einer dieß, und das, und wieder das gleich für die Denkungsart und den Geschmak der Nation ausgäbe, weil es in zwey drey Büchern stün- de, die heute Mode wären, und übermorgen altväterisch, und die man nur läse, weil man eben etwas zu zehren haben müste, und gleich nichts anders bey der Hand wäre; so wie volkreiche Städte täglich, aus gleicher Noth-
durft,
ſammen, daß ſie hier und da Geſchaͤfte der Abordnung haͤtten veruͤben wollen; aber ſie wuſten ſich, ob ſie gleich hatten geſtehen muͤſſen, ſie waͤren Freygeiſter, doch ſo gut heraus zu helfen, daß man ihnen nichts entſcheidendes zur Laſt legen konte.
Die Aldermaͤnner, welche die Hofnung, durch weitere Unterſuchung mehr heraus zu bringen, dem Scheine nach, aufgaben, bra- chen jezo das Verhoͤr auf Einmal ab, und dankten den Juͤnglingen, daß ſie ſo gedacht, und ſo gehandelt haͤtten.
Beym Heruntergehn, machten ſie mir, (Sa- logaſt ſchreibt dieſes) den Jnhalt einer neuen Polizeyverordnung in der Abſicht bekant, daß ich ſie aufſezen ſolte. Kuͤnftighin, war ihre Vorſchrift, wuͤrd es gar nicht mehr als Un- verſtand, oder als Mangel an Kentnis, ſondern lediglich als ein grober Verſtoß gegen das, was ſich ziemte, angeſehn werden, wenn einer dieß, und das, und wieder das gleich fuͤr die Denkungsart und den Geſchmak der Nation ausgaͤbe, weil es in zwey drey Buͤchern ſtuͤn- de, die heute Mode waͤren, und uͤbermorgen altvaͤteriſch, und die man nur laͤſe, weil man eben etwas zu zehren haben muͤſte, und gleich nichts anders bey der Hand waͤre; ſo wie volkreiche Staͤdte taͤglich, aus gleicher Noth-
durft,
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ſammen, daß ſie hier und da Geſchaͤfte der
Abordnung haͤtten veruͤben wollen; aber ſie
wuſten ſich, ob ſie gleich hatten geſtehen muͤſſen,
ſie waͤren Freygeiſter, doch ſo gut heraus zu
helfen, daß man ihnen nichts entſcheidendes
zur Laſt legen konte.
Die Aldermaͤnner, welche die Hofnung,
durch weitere Unterſuchung mehr heraus zu
bringen, dem Scheine nach, aufgaben, bra-
chen jezo das Verhoͤr auf Einmal ab, und
dankten den Juͤnglingen, daß ſie ſo gedacht,
und ſo gehandelt haͤtten.
Beym Heruntergehn, machten ſie mir, (Sa-
logaſt ſchreibt dieſes) den Jnhalt einer neuen
Polizeyverordnung in der Abſicht bekant, daß
ich ſie aufſezen ſolte. Kuͤnftighin, war ihre
Vorſchrift, wuͤrd es gar nicht mehr als Un-
verſtand, oder als Mangel an Kentnis, ſondern
lediglich als ein grober Verſtoß gegen das,
was ſich ziemte, angeſehn werden, wenn einer
dieß, und das, und wieder das gleich fuͤr die
Denkungsart und den Geſchmak der Nation
ausgaͤbe, weil es in zwey drey Buͤchern ſtuͤn-
de, die heute Mode waͤren, und uͤbermorgen
altvaͤteriſch, und die man nur laͤſe, weil man
eben etwas zu zehren haben muͤſte, und gleich
nichts anders bey der Hand waͤre; ſo wie
volkreiche Staͤdte taͤglich, aus gleicher Noth-
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/452>, abgerufen am 23.11.2024.
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