Nachtwächter geschehn: lassen sie aber ihrer strafbaren Widersezlichkeit dergestalt den Zie- gel schiessen, daß man sie auskundschaften muß; so werden sie als Aufwiegler und Meutmacher angesehn, und dieserwegen, den Gesezen ge- mäß, mit der funfzehnjährigen Landesverwei- sung heimgesucht.
Der Erfolg der Bekantmachung war, daß noch eine ziemliche Anzahl vor den Aldermän- nern erschien. Nachdem auch dieser Sache vorgewesen war; so liessen die Aldermänner bey den Zünften und dem Volke anfragen: Ob die Republik die Urtheile fällen solte? Die Antwort war: Deß Belangs wäre die Sache nicht. Die Aldermänner möchten es daher thun. Diese lehnten es von sich ab. Weil sie aber, einiger wenigen würdigen Männer halben, die sich auch auf Ankündigungen ein- gelassen hatten, nicht wolten, daß die Sache vor das Polizeygericht käme; so suchten sie ih- ren Zwek dadurch zu erreichen, daß sie den Zünften und dem Volke vorschlugen, die zu übernehmende Entscheidung durch das Loos auszumachen. Dieß war bisher noch nie ge- schehn; und es wäre auch gewiß nicht ange- nommen worden, wenn die Aldermänner nicht hinzugesezt hätten, daß es auch gestattet wür- de, nicht mit zu losen. Einige Zünfte zögerten
ein
Nachtwaͤchter geſchehn: laſſen ſie aber ihrer ſtrafbaren Widerſezlichkeit dergeſtalt den Zie- gel ſchieſſen, daß man ſie auskundſchaften muß; ſo werden ſie als Aufwiegler und Meutmacher angeſehn, und dieſerwegen, den Geſezen ge- maͤß, mit der funfzehnjaͤhrigen Landesverwei- ſung heimgeſucht.
Der Erfolg der Bekantmachung war, daß noch eine ziemliche Anzahl vor den Aldermaͤn- nern erſchien. Nachdem auch dieſer Sache vorgeweſen war; ſo lieſſen die Aldermaͤnner bey den Zuͤnften und dem Volke anfragen: Ob die Republik die Urtheile faͤllen ſolte? Die Antwort war: Deß Belangs waͤre die Sache nicht. Die Aldermaͤnner moͤchten es daher thun. Dieſe lehnten es von ſich ab. Weil ſie aber, einiger wenigen wuͤrdigen Maͤnner halben, die ſich auch auf Ankuͤndigungen ein- gelaſſen hatten, nicht wolten, daß die Sache vor das Polizeygericht kaͤme; ſo ſuchten ſie ih- ren Zwek dadurch zu erreichen, daß ſie den Zuͤnften und dem Volke vorſchlugen, die zu uͤbernehmende Entſcheidung durch das Loos auszumachen. Dieß war bisher noch nie ge- ſchehn; und es waͤre auch gewiß nicht ange- nommen worden, wenn die Aldermaͤnner nicht hinzugeſezt haͤtten, daß es auch geſtattet wuͤr- de, nicht mit zu loſen. Einige Zuͤnfte zoͤgerten
ein
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Nachtwaͤchter geſchehn: laſſen ſie aber ihrer
ſtrafbaren Widerſezlichkeit dergeſtalt den Zie-
gel ſchieſſen, daß man ſie auskundſchaften muß;
ſo werden ſie als Aufwiegler und Meutmacher
angeſehn, und dieſerwegen, den Geſezen ge-
maͤß, mit der funfzehnjaͤhrigen Landesverwei-
ſung heimgeſucht.
Der Erfolg der Bekantmachung war, daß
noch eine ziemliche Anzahl vor den Aldermaͤn-
nern erſchien. Nachdem auch dieſer Sache
vorgeweſen war; ſo lieſſen die Aldermaͤnner
bey den Zuͤnften und dem Volke anfragen:
Ob die Republik die Urtheile faͤllen ſolte? Die
Antwort war: Deß Belangs waͤre die Sache
nicht. Die Aldermaͤnner moͤchten es daher
thun. Dieſe lehnten es von ſich ab. Weil
ſie aber, einiger wenigen wuͤrdigen Maͤnner
halben, die ſich auch auf Ankuͤndigungen ein-
gelaſſen hatten, nicht wolten, daß die Sache
vor das Polizeygericht kaͤme; ſo ſuchten ſie ih-
ren Zwek dadurch zu erreichen, daß ſie den
Zuͤnften und dem Volke vorſchlugen, die zu
uͤbernehmende Entſcheidung durch das Loos
auszumachen. Dieß war bisher noch nie ge-
ſchehn; und es waͤre auch gewiß nicht ange-
nommen worden, wenn die Aldermaͤnner nicht
hinzugeſezt haͤtten, daß es auch geſtattet wuͤr-
de, nicht mit zu loſen. Einige Zuͤnfte zoͤgerten
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/364>, abgerufen am 22.11.2024.
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