Ordnung auf einander folgen, und nicht in Erwägung zog, daß es dabey nur darauf an- käme, daß das, das zur Runde gehörte, durch nichts anders unterbrochen würde.
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Es giebt einen Fall, in welchem den Aus- rufern völlige Gesezlosigkeit (es ist hier von den sie angehenden Gesezen die Rede) zuge- standen wird. Der Fall ist, wenn sich Je- mand so sehr erniedrigt, daß er einen Ausru- fer in der Absicht lobt, um, wo nicht Gegen- lob, doch Mässigung beym Tadeln von ihm zu erbetteln. Dieser wird dann allen Ausru- fern, die um Gesezlosigkeit ansuchen, und sie erhalten (sie erhalten sie aber allzeit) Preis ge- geben.
L. G. Los und ledig von allem, was ihnen bey ihren Verrichtungen obliegt, müssen die Ausrufer Nothdurft halben seyn, so bald Jemand für achtfällig und vogelfrey zu er- klären ist. Denn so traurig es auch im- mer seyn mag, Gesezlosigkeit gestatten zu müssen; so würde doch auch auf der andern Seite der Vogelfreye, ohne die mächtige
Bey-
Ordnung auf einander folgen, und nicht in Erwaͤgung zog, daß es dabey nur darauf an- kaͤme, daß das, das zur Runde gehoͤrte, durch nichts anders unterbrochen wuͤrde.
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Es giebt einen Fall, in welchem den Aus- rufern voͤllige Geſezloſigkeit (es iſt hier von den ſie angehenden Geſezen die Rede) zuge- ſtanden wird. Der Fall iſt, wenn ſich Je- mand ſo ſehr erniedrigt, daß er einen Ausru- fer in der Abſicht lobt, um, wo nicht Gegen- lob, doch Maͤſſigung beym Tadeln von ihm zu erbetteln. Dieſer wird dann allen Ausru- fern, die um Geſezloſigkeit anſuchen, und ſie erhalten (ſie erhalten ſie aber allzeit) Preis ge- geben.
L. G. Los und ledig von allem, was ihnen bey ihren Verrichtungen obliegt, muͤſſen die Ausrufer Nothdurft halben ſeyn, ſo bald Jemand fuͤr achtfaͤllig und vogelfrey zu er- klaͤren iſt. Denn ſo traurig es auch im- mer ſeyn mag, Geſezloſigkeit geſtatten zu muͤſſen; ſo wuͤrde doch auch auf der andern Seite der Vogelfreye, ohne die maͤchtige
Bey-
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Ordnung auf einander folgen, und nicht in
Erwaͤgung zog, daß es dabey nur darauf an-
kaͤme, daß das, das zur Runde gehoͤrte,
durch nichts anders unterbrochen wuͤrde.
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Es giebt einen Fall, in welchem den Aus-
rufern voͤllige Geſezloſigkeit (es iſt hier von
den ſie angehenden Geſezen die Rede) zuge-
ſtanden wird. Der Fall iſt, wenn ſich Je-
mand ſo ſehr erniedrigt, daß er einen Ausru-
fer in der Abſicht lobt, um, wo nicht Gegen-
lob, doch Maͤſſigung beym Tadeln von ihm
zu erbetteln. Dieſer wird dann allen Ausru-
fern, die um Geſezloſigkeit anſuchen, und ſie
erhalten (ſie erhalten ſie aber allzeit) Preis ge-
geben.
L. G.
Los und ledig von allem, was ihnen bey
ihren Verrichtungen obliegt, muͤſſen die
Ausrufer Nothdurft halben ſeyn, ſo bald
Jemand fuͤr achtfaͤllig und vogelfrey zu er-
klaͤren iſt. Denn ſo traurig es auch im-
mer ſeyn mag, Geſezloſigkeit geſtatten zu
muͤſſen; ſo wuͤrde doch auch auf der andern
Seite der Vogelfreye, ohne die maͤchtige
Bey-
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/154>, abgerufen am 21.11.2024.
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