läuten, oder auch, behaget dir dieses baß, auf der Lauten schlagen allerley Sudeley etlichen zum Lobe, und allerley Hudeley etlichen zum Tadel .. so haben wir zu Förderung ächter Ehr, und damit diese Kron, Juweel und Kleinod gelehrter Leute nicht unter die Bank gerathe, diensam zu seyn erachtet, daß ...
Dieß Gesez ist aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts, nämlich von dem Landtage 1652. Es ist sehr zu vermuten, daß es auf dem nächsten Landtage werde abgeschaft wer- den, weil es auf unsre Zeiten nicht past, und daher überfliessig ist. Gleichwol haben wir nicht unterlassen wollen es mit anzufüh- ren, weil man denn doch allerhand gute Be- trachtungen über das anstellen kann, was zu den Zeiten unsrer Vorfahren etwa nüzlich, oder wol gar notwendig gewesen ist.
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Wird Jemand ertappt, daß er einem Aus- rufer Eigenlob mit noch etwas dabey in die Hand gedrükt, und sich also selbst ausgerufen habe; so wird er der Polizey übergeben, die ihn dann den Umständen gemäß, nachdem nämlich der Ausruf laut oder leise gewesen ist,
lange
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laͤuten, oder auch, behaget dir dieſes baß, auf der Lauten ſchlagen allerley Sudeley etlichen zum Lobe, und allerley Hudeley etlichen zum Tadel .. ſo haben wir zu Foͤrderung aͤchter Ehr, und damit dieſe Kron, Juweel und Kleinod gelehrter Leute nicht unter die Bank gerathe, dienſam zu ſeyn erachtet, daß …
Dieß Geſez iſt aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts, naͤmlich von dem Landtage 1652. Es iſt ſehr zu vermuten, daß es auf dem naͤchſten Landtage werde abgeſchaft wer- den, weil es auf unſre Zeiten nicht paſt, und daher uͤberflieſſig iſt. Gleichwol haben wir nicht unterlaſſen wollen es mit anzufuͤh- ren, weil man denn doch allerhand gute Be- trachtungen uͤber das anſtellen kann, was zu den Zeiten unſrer Vorfahren etwa nuͤzlich, oder wol gar notwendig geweſen iſt.
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Wird Jemand ertappt, daß er einem Aus- rufer Eigenlob mit noch etwas dabey in die Hand gedruͤkt, und ſich alſo ſelbſt ausgerufen habe; ſo wird er der Polizey uͤbergeben, die ihn dann den Umſtaͤnden gemaͤß, nachdem naͤmlich der Ausruf laut oder leiſe geweſen iſt,
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laͤuten, oder auch, behaget dir dieſes baß,
auf der Lauten ſchlagen allerley Sudeley
etlichen zum Lobe, und allerley Hudeley
etlichen zum Tadel .. ſo haben wir zu
Foͤrderung aͤchter Ehr, und damit dieſe
Kron, Juweel und Kleinod gelehrter Leute
nicht unter die Bank gerathe, dienſam zu
ſeyn erachtet, daß …
Dieß Geſez iſt aus der Mitte des vorigen
Jahrhunderts, naͤmlich von dem Landtage
1652. Es iſt ſehr zu vermuten, daß es auf
dem naͤchſten Landtage werde abgeſchaft wer-
den, weil es auf unſre Zeiten nicht paſt,
und daher uͤberflieſſig iſt. Gleichwol haben
wir nicht unterlaſſen wollen es mit anzufuͤh-
ren, weil man denn doch allerhand gute Be-
trachtungen uͤber das anſtellen kann, was zu
den Zeiten unſrer Vorfahren etwa nuͤzlich,
oder wol gar notwendig geweſen iſt.
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Wird Jemand ertappt, daß er einem Aus-
rufer Eigenlob mit noch etwas dabey in die
Hand gedruͤkt, und ſich alſo ſelbſt ausgerufen
habe; ſo wird er der Polizey uͤbergeben, die
ihn dann den Umſtaͤnden gemaͤß, nachdem
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/141>, abgerufen am 25.11.2024.
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