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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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sten keines weitleufftigen deducirens. Dann erstlich ist ein solcher vniuersal Synodus / wie sie den an vermeldten ort beschreiben / nie gehalten worden / wird auch biß an der Welt Ende nimmermehr können gehalten werden / da ein jeder vnrichtiger Kopff jnen gehöret / vnd selbst bekenne / das er vnrecht habe / vnd in die gemeine Formulam / welche da solte gestellt werden / willigte. Dann wie die vniuersal oder Heupt Concilia gehalten worden / ist aus den beschriebenen Actis wol zu sehen / ist aber das darinn nicht zu finden / dauon vnser Gegentheil hie schreibet.

Zum andern / tregt jhr fürbringen mit sich auff dem Rücken libertatem quiduis credendi in causis Religionis, das man ein jedern glauben lasse / wie vnd was er wölle / vnd laß jn bey seinem Glauben bleiben / nur das er die andern auch bleiben lasse / daraus endtlich ein Samaritisch Religion / wie sie im andern Buch der König am 17. Cap. beschrieben wirdt / notwendig erfolgen müste / da der Priester einer kam / vnd lehret die Völck er / welche der König von Assyrien ins Land Samariam gesetzt / den HERREN fürchten / aber ein jeglich Volck machte seinen Gott / also fürchten sie den HERRN / vnd dieneten auch den Göttern / nach eines jeglichen Volcks weise / von dannen sie ins land bracht waren / vnd biß auff diesen Tag / thun sie nach der alten weise / das sie weder den Herrn fürchten / noch jre sitten vnd rechte thun. Da wolt nun entlich eine schöne Theologia aus werden.

Aber zur sachen: So viel den Synodum anbelangt / weiß menniglich / was sie bißhero für ein Geschrey / auch durch einen sonderlichen dazu erbettenen Gesellen / welcher sich in Schrifften offentlich vnterstanden / allen Stenden der Augspurgischen Con fession mit gewalt / was solchen general conuetum anlaugt / fürzuschreiben / die löblichen Chur: Fürsten vnd Stende mit den allerhefftigsten vnd lesterlichsten schrifften angefallen / jr fürnemen mit dem Christlichen Concordi Buch vielfeltiger weise getadelt / denselben auch viel grewliche Ketzereyen mit vnwarheit zugeschri -

sten keines weitleufftigen deducirens. Dann erstlich ist ein solcher vniuersal Synodus / wie sie den an vermeldten ort beschreiben / nie gehalten worden / wird auch biß an der Welt Ende nimmermehr koͤnnen gehalten werden / da ein jeder vnrichtiger Kopff jnen gehoͤret / vnd selbst bekenne / das er vnrecht habe / vnd in die gemeine Formulam / welche da solte gestellt werden / willigte. Dann wie die vniuersal oder Heupt Concilia gehalten worden / ist aus den beschriebenen Actis wol zu sehen / ist aber das darinn nicht zu finden / dauon vnser Gegentheil hie schreibet.

Zum andern / tregt jhr fuͤrbringen mit sich auff dem Ruͤcken libertatem quiduis credendi in causis Religionis, das man ein jedern glauben lasse / wie vnd was er woͤlle / vnd laß jn bey seinem Glauben bleiben / nur das er die andern auch bleiben lasse / daraus endtlich ein Samaritisch Religion / wie sie im andern Buch der Koͤnig am 17. Cap. beschrieben wirdt / notwendig erfolgen muͤste / da der Priester einer kam / vnd lehret die Voͤlck er / welche der Koͤnig von Assyrien ins Land Samariam gesetzt / den HERREN fuͤrchten / aber ein jeglich Volck machte seinen Gott / also fuͤrchten sie den HERRN / vnd dieneten auch den Goͤttern / nach eines jeglichen Volcks weise / von dannen sie ins land bracht waren / vnd biß auff diesen Tag / thun sie nach der alten weise / das sie weder den Herrn fuͤrchten / noch jre sitten vnd rechte thun. Da wolt nun entlich eine schoͤne Theologia aus werden.

Aber zur sachen: So viel den Synodum anbelangt / weiß menniglich / was sie bißhero fuͤr ein Geschrey / auch durch einen sonderlichen dazu erbettenen Gesellen / welcher sich in Schrifften offentlich vnterstanden / allen Stenden der Augspurgischen Con fession mit gewalt / was solchen general conuetum anlaugt / fuͤrzuschreiben / die loͤblichen Chur: Fuͤrsten vnd Stende mit den allerhefftigsten vnd lesterlichsten schrifften angefallen / jr fuͤrnemen mit dem Christlichen Concordi Buch vielfeltiger weise getadelt / dẽselben auch viel grewliche Ketzereyen mit vnwarheit zugeschri -

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[335/0689] sten keines weitleufftigen deducirens. Dann erstlich ist ein solcher vniuersal Synodus / wie sie den an vermeldten ort beschreiben / nie gehalten worden / wird auch biß an der Welt Ende nimmermehr koͤnnen gehalten werden / da ein jeder vnrichtiger Kopff jnen gehoͤret / vnd selbst bekenne / das er vnrecht habe / vnd in die gemeine Formulam / welche da solte gestellt werden / willigte. Dann wie die vniuersal oder Heupt Concilia gehalten worden / ist aus den beschriebenen Actis wol zu sehen / ist aber das darinn nicht zu finden / dauon vnser Gegentheil hie schreibet. Zum andern / tregt jhr fuͤrbringen mit sich auff dem Ruͤcken libertatem quiduis credendi in causis Religionis, das man ein jedern glauben lasse / wie vnd was er woͤlle / vnd laß jn bey seinem Glauben bleiben / nur das er die andern auch bleiben lasse / daraus endtlich ein Samaritisch Religion / wie sie im andern Buch der Koͤnig am 17. Cap. beschrieben wirdt / notwendig erfolgen muͤste / da der Priester einer kam / vnd lehret die Voͤlck er / welche der Koͤnig von Assyrien ins Land Samariam gesetzt / den HERREN fuͤrchten / aber ein jeglich Volck machte seinen Gott / also fuͤrchten sie den HERRN / vnd dieneten auch den Goͤttern / nach eines jeglichen Volcks weise / von dannen sie ins land bracht waren / vnd biß auff diesen Tag / thun sie nach der alten weise / das sie weder den Herrn fuͤrchten / noch jre sitten vnd rechte thun. Da wolt nun entlich eine schoͤne Theologia aus werden. Aber zur sachen: So viel den Synodum anbelangt / weiß menniglich / was sie bißhero fuͤr ein Geschrey / auch durch einen sonderlichen dazu erbettenen Gesellen / welcher sich in Schrifften offentlich vnterstanden / allen Stenden der Augspurgischen Con fession mit gewalt / was solchen general conuetum anlaugt / fuͤrzuschreiben / die loͤblichen Chur: Fuͤrsten vnd Stende mit den allerhefftigsten vnd lesterlichsten schrifften angefallen / jr fuͤrnemen mit dem Christlichen Concordi Buch vielfeltiger weise getadelt / dẽselben auch viel grewliche Ketzereyen mit vnwarheit zugeschri -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/689>, abgerufen am 05.12.2024.