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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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sie vngezwungen / sie werden aber her wieder (wie wir achten) auch vnser Kirchen zu jhren opinionibus nicht zu dringen noch zu nötigen haben / oder das wir von jhnen aller erst veniam bitten müsten / weil vnsere Kirchen durch Gottes Gnade entschlossen sein / bey jren wolgegründten vnd bißher bekandter / gebrauchter vnd gefürter lehr zu verharren.

Sie haben vns vor dieser zeit die dissidia vnser Kirchen hefftig in jren schrifften auffgerücket / da nuhn die vnsern solche abschaffen / vnd in denselbigen nach Gottes wort friede vnd einikeit stifften / calumnieren sie solches auch / vnd mag jhnen nichts gut oder recht sein / allein was sie thun.

Haben doch die vnsern jren Kirchen niemals fürgeschrieben / was sie thun oder lassen solten / vnd wie sie jre streit oder jrrungen / so bey jren Kirchen fürgefallen / vergleichen oder auffheben solten / ziel vnd maß gegeben. Mit was schein vnterstehen sie sich dann vnsern Kirchen fürzuschreiben / wie die certamina bey jnen zu stillen vnd auffzuhebeu seyn solten?

Wollen sie sagen / es sey jhre lehr von der Person Christi vnd vom heiligen Abendmal darinnen ausgesetzet / geben wir diesen Christlichen bescheid darauff / das solches die höchste notturfft vnserer Kirchen vnd Schulen erfordert / inn welche jhre vnrichtige lehre heimlich / durch etlicher Theologen practicken / hat eingescho ben werdenn wollen.

Wie sie nu nicht leichtlich eingehen würden / das auff solchen fall / da in jren Kirchen lehr einschleichen wolte / die sie für vnrecht hielten / dieselben nicht solten macht haben auszusetzen / vnd daran zu seyn / das jhre Kirchen damit vnuerworren blieben / also mögen sie gedencken / das es vnsern Kirchen auch frey sey.

Sie mengen allerhand priuat reden vnd Schrifften / hinn vnd wider in diesem capite vom Proceß mit ein / dadurch sie das löbliche werck gern in verdacht ziehen vnd verhast machen wolten. Hat aber jemand (er sey vnd heisse wie er wölle) priuatim was

sie vngezwungen / sie werden aber her wieder (wie wir achten) auch vnser Kirchen zu jhren opinionibus nicht zu dringen noch zu noͤtigen haben / oder das wir von jhnen aller erst veniam bitten muͤsten / weil vnsere Kirchen durch Gottes Gnade entschlossen sein / bey jren wolgegruͤndten vnd bißher bekandter / gebrauchter vnd gefuͤrter lehr zu verharren.

Sie haben vns vor dieser zeit die dissidia vnser Kirchen hefftig in jren schrifften auffgeruͤcket / da nuhn die vnsern solche abschaffen / vnd in denselbigen nach Gottes wort friede vnd einikeit stifften / calumnieren sie solches auch / vnd mag jhnen nichts gut oder recht sein / allein was sie thun.

Haben doch die vnsern jren Kirchen niemals fuͤrgeschrieben / was sie thun oder lassen solten / vnd wie sie jre streit oder jrrungen / so bey jren Kirchen fuͤrgefallẽ / vergleichen oder auffheben solten / ziel vnd maß gegeben. Mit was schein vnterstehen sie sich dann vnsern Kirchen fuͤrzuschreiben / wie die certamina bey jnen zu stillen vnd auffzuhebeu seyn solten?

Wollen sie sagen / es sey jhre lehr von der Person Christi vnd vom heiligen Abendmal darinnen ausgesetzet / geben wir diesen Christlichen bescheid darauff / das solches die hoͤchste notturfft vnserer Kirchen vnd Schulen erfordert / inn welche jhre vnrichtige lehre heimlich / durch etlicher Theologen practicken / hat eingescho ben werdenn wollen.

Wie sie nu nicht leichtlich eingehen wuͤrden / das auff solchen fall / da in jren Kirchen lehr einschleichen wolte / die sie fuͤr vnrecht hielten / dieselben nicht solten macht haben auszusetzen / vnd daran zu seyn / das jhre Kirchen damit vnuerworren blieben / also moͤgen sie gedencken / das es vnsern Kirchen auch frey sey.

Sie mengen allerhand priuat reden vnd Schrifften / hinn vnd wider in diesem capite vom Proceß mit ein / dadurch sie das loͤbliche werck gern in verdacht ziehen vnd verhast machen wolten. Hat aber jemand (er sey vnd heisse wie er woͤlle) priuatim was

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[0654] sie vngezwungen / sie werden aber her wieder (wie wir achten) auch vnser Kirchen zu jhren opinionibus nicht zu dringen noch zu noͤtigen haben / oder das wir von jhnen aller erst veniam bitten muͤsten / weil vnsere Kirchen durch Gottes Gnade entschlossen sein / bey jren wolgegruͤndten vnd bißher bekandter / gebrauchter vnd gefuͤrter lehr zu verharren. Sie haben vns vor dieser zeit die dissidia vnser Kirchen hefftig in jren schrifften auffgeruͤcket / da nuhn die vnsern solche abschaffen / vnd in denselbigen nach Gottes wort friede vnd einikeit stifften / calumnieren sie solches auch / vnd mag jhnen nichts gut oder recht sein / allein was sie thun. Haben doch die vnsern jren Kirchen niemals fuͤrgeschrieben / was sie thun oder lassen solten / vnd wie sie jre streit oder jrrungen / so bey jren Kirchen fuͤrgefallẽ / vergleichen oder auffheben solten / ziel vnd maß gegeben. Mit was schein vnterstehen sie sich dann vnsern Kirchen fuͤrzuschreiben / wie die certamina bey jnen zu stillen vnd auffzuhebeu seyn solten? Wollen sie sagen / es sey jhre lehr von der Person Christi vnd vom heiligen Abendmal darinnen ausgesetzet / geben wir diesen Christlichen bescheid darauff / das solches die hoͤchste notturfft vnserer Kirchen vnd Schulen erfordert / inn welche jhre vnrichtige lehre heimlich / durch etlicher Theologen practicken / hat eingescho ben werdenn wollen. Wie sie nu nicht leichtlich eingehen wuͤrden / das auff solchen fall / da in jren Kirchen lehr einschleichen wolte / die sie fuͤr vnrecht hielten / dieselben nicht solten macht haben auszusetzen / vnd daran zu seyn / das jhre Kirchen damit vnuerworren blieben / also moͤgen sie gedencken / das es vnsern Kirchen auch frey sey. Sie mengen allerhand priuat reden vnd Schrifften / hinn vnd wider in diesem capite vom Proceß mit ein / dadurch sie das loͤbliche werck gern in verdacht ziehen vnd verhast machen wolten. Hat aber jemand (er sey vnd heisse wie er woͤlle) priuatim was

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/654>, abgerufen am 17.05.2024.