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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Verworffenen nicht können bekehrt vnd selig werden / weil Gott auß seinem blosseu Raht / vorsatz vnd Willen sie zum verdamnis verordnet. Dann wann das die meynung erwehnter Wort oder reden weren / so müste freylich folgen / weil das gantze menschliche Geschlecht one vnterscheidt in solchem Jammer steckt / das sie alle verworffrn vnd keiner könde selig werden / das auch Gott aus freyen vorsatz vber sie alle beschlossen / das sie solten vnd mü sten verdampt werden / welchs aber sich im werck vnd in der that viel anders verhelt vnd befindet.

Ist demnach viel ein anders / von der allgemeinen verderbung vnd Vnuermögen des gantzen Menschlichen Geschlchts reden / vnd insonderheit von den verworffenen handeln / vnd von denselben schreiben oder lehren / das / vnangesehen die Sünde / Gott auß seinem blossen Raht / vorsatz vnd Willen / dieselbigen zum verdamnüs verordnet habe / das sie nicht können bekehrt vnd selig werden. Brauchet also das Gegenteil dises orts eine Perpetuam fallaciam compositionis & diuisionis, das ist / es vnterscheidet nicht recht / Sondern vermenget Vnterschiedene sachen wissentlich vntereinander / den Christlichen Leser damit vmb zuführen / vnd das Concordibueh verhaßt zumachen.

Newstedter Buch. pag 331.

Was ferrner die Obiectiones betrifft: Das Gatt sich nur stelle / als wolt er alle selig machen / vergönne etliche die seligkeit / vnd sey jhm selbst widerwertig / wann er bey sich beschlossen habe er wölle etliche nicht bekehren / dieweil er bey jm auß freyem raht / auch ohne die Sünde / dieselbige zum verdamnüß verordnet / vnd das aus solcher lehre entweder verzweiffelung oder Epicurische sicherheit erfolge / wenden sie ein / das im Concordibuch solche obiectiones nur jhnen zu verdriß fürbracht / aber nicht recht verantwortet.

Nun hat daß Concordibuch gemeldte Einreden keiner andern Vrsachen wegen fürbracht / dann das es damit den grewel der lehre / so das Gegentheil von diesem artickel füret / vnd in die

Verworffenen nicht koͤnnen bekehrt vnd selig werden / weil Gott auß seinem blosseu Raht / vorsatz vnd Willen sie zum verdamnis verordnet. Dann wann das die meynung erwehnter Wort oder reden weren / so muͤste freylich folgen / weil das gantze menschliche Geschlecht one vnterscheidt in solchem Jammer steckt / das sie alle verworffrn vnd keiner koͤnde selig werden / das auch Gott aus freyen vorsatz vber sie alle beschlossen / das sie solten vnd muͤ sten verdampt werden / welchs aber sich im werck vnd in der that viel anders verhelt vnd befindet.

Ist demnach viel ein anders / von der allgemeinen verderbung vnd Vnuermoͤgen des gantzen Menschlichen Geschlchts reden / vnd insonderheit von den verworffenen handeln / vnd von denselben schreiben oder lehren / das / vnangesehen die Suͤnde / Gott auß seinem blossen Raht / vorsatz vnd Willen / dieselbigen zum verdamnuͤs verordnet habe / das sie nicht koͤnnen bekehrt vnd selig werden. Brauchet also das Gegenteil dises orts eine Perpetuam fallaciam compositionis & diuisionis, das ist / es vnterscheidet nicht recht / Sondern vermenget Vnterschiedene sachen wissentlich vntereinander / den Christlichen Leser damit vmb zufuͤhren / vnd das Concordibueh verhaßt zumachen.

Newstedter Buch. pag 331.

Was ferrner die Obiectiones betrifft: Das Gatt sich nur stelle / als wolt er alle selig machen / vergoͤnne etliche die seligkeit / vnd sey jhm selbst widerwertig / wann er bey sich beschlossen habe er woͤlle etliche nicht bekehren / dieweil er bey jm auß freyem raht / auch ohne die Suͤnde / dieselbige zum verdamnuͤß verordnet / vnd das aus solcher lehre entweder verzweiffelung oder Epicurische sicherheit erfolge / wenden sie ein / das im Concordibuch solche obiectiones nur jhnen zu verdriß fuͤrbracht / aber nicht recht verantwortet.

Nun hat daß Concordibuch gemeldte Einreden keiner andern Vrsachen wegen fuͤrbracht / dann das es damit den grewel der lehre / so das Gegentheil von diesem artickel fuͤret / vnd in die

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[0642] Verworffenen nicht koͤnnen bekehrt vnd selig werden / weil Gott auß seinem blosseu Raht / vorsatz vnd Willen sie zum verdamnis verordnet. Dann wann das die meynung erwehnter Wort oder reden weren / so muͤste freylich folgen / weil das gantze menschliche Geschlecht one vnterscheidt in solchem Jammer steckt / das sie alle verworffrn vnd keiner koͤnde selig werden / das auch Gott aus freyen vorsatz vber sie alle beschlossen / das sie solten vnd muͤ sten verdampt werden / welchs aber sich im werck vnd in der that viel anders verhelt vnd befindet. Ist demnach viel ein anders / von der allgemeinen verderbung vnd Vnuermoͤgen des gantzen Menschlichen Geschlchts reden / vnd insonderheit von den verworffenen handeln / vnd von denselben schreiben oder lehren / das / vnangesehen die Suͤnde / Gott auß seinem blossen Raht / vorsatz vnd Willen / dieselbigen zum verdamnuͤs verordnet habe / das sie nicht koͤnnen bekehrt vnd selig werden. Brauchet also das Gegenteil dises orts eine Perpetuam fallaciam compositionis & diuisionis, das ist / es vnterscheidet nicht recht / Sondern vermenget Vnterschiedene sachen wissentlich vntereinander / den Christlichen Leser damit vmb zufuͤhren / vnd das Concordibueh verhaßt zumachen. Was ferrner die Obiectiones betrifft: Das Gatt sich nur stelle / als wolt er alle selig machen / vergoͤnne etliche die seligkeit / vnd sey jhm selbst widerwertig / wann er bey sich beschlossen habe er woͤlle etliche nicht bekehren / dieweil er bey jm auß freyem raht / auch ohne die Suͤnde / dieselbige zum verdamnuͤß verordnet / vnd das aus solcher lehre entweder verzweiffelung oder Epicurische sicherheit erfolge / wenden sie ein / das im Concordibuch solche obiectiones nur jhnen zu verdriß fuͤrbracht / aber nicht recht verantwortet. Nun hat daß Concordibuch gemeldte Einreden keiner andern Vrsachen wegen fuͤrbracht / dann das es damit den grewel der lehre / so das Gegentheil von diesem artickel fuͤret / vnd in die

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/642>, abgerufen am 22.11.2024.