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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Solcher gestalt haben hieruon auch Philippus Melanchton vnd D. Brentius Anno etc. 30. in einem brieffe / an den Landtgraffen zu Hessen / etc. geschrieben: Es sey im Concilio oder sonst / so sindt wir schüldig zu bekennen / was wir glauben / Wir sind auch schüldig / andern nicht zu weren die lehre / so wir nicht gewißlich für recht halten / zu verbieten. Zu dem ist auch noht / das wir bedencken / das wir nicht andere gute vnd gewisse lehre / mit dieser vngewissen Subtilitet stopffen / wie bereit an zum theil geschicht. Verfolgen doch die Zwinglischen ohn ein Concilium die Papisten vnd Wiederteuffer: Warumb sol dann andern vnrecht sein / jre vngegründte lehre zuuerbieten / ausserhalb des Coneilij / sonderlich so dadurch rechte gewisse lehre gefordert / vnd frieden erhalten wirdt?

So gilt diß auch nicht / das sie sagen: Ja es seindt gleichwol viel von den ewren / vnd nicht gemeine / Sondern die Gelertesten Leate zu vns gefallen / Derwegen soltet jr vnsere lehr nicht also verdammen?

Dann fiel doch fast die gantze Welt zum Arrianismo / also / das kaum zween Bischöff in der Christenheit zu finden / so mit diesem Gifft nicht befleckt waren: Solten darumb die Orthodoxi & recte sentientijs Christiani des Arrij lehre / vnd die jenigen / so sie docendo propagierten / nicht verworffen haben?

Was aber entlich dieses stücklein antrifft / das sie in keinemBericht dar auff / das sie für werden / sie sein auff keinen Reichs tagen verdanmet worden. öffentlichen Reichstage verdammet worden: Geben wir diese Antwort in gemein / das jhre lehre vom Abendtmal / auff dem Reichstag zu Augspurg / Anno etc. 30. mit klaren worten / von den Stenden / so sich dazu bekant / verworffen sey. Dann articulo 10. stehet: Improbamus secus docentes, derhalben verwerffen wir die gegenlehr / mit welchen freylich niemant anderst gemeint / dann die Zwinglischen lerer / wie die acta Augustani conuentus genugsam bescheinen: Darumb sie dann so hoch darauff nicht zu

Solcher gestalt haben hieruon auch Philippus Melanchton vnd D. Brentius Anno etc. 30. in einem brieffe / an den Landtgraffen zu Hessen / etc. geschrieben: Es sey im Concilio oder sonst / so sindt wir schuͤldig zu bekennen / was wir glauben / Wir sind auch schuͤldig / andern nicht zu weren die lehre / so wir nicht gewißlich fuͤr recht halten / zu verbieten. Zu dem ist auch noht / das wir bedencken / das wir nicht andere gute vnd gewisse lehre / mit dieser vngewissen Subtilitet stopffen / wie bereit an zum theil geschicht. Verfolgen doch die Zwinglischen ohn ein Concilium die Papisten vnd Wiederteuffer: Warumb sol dann andern vnrecht sein / jre vngegruͤndte lehre zuuerbieten / ausserhalb des Coneilij / sonderlich so dadurch rechte gewisse lehre gefordert / vnd frieden erhalten wirdt?

So gilt diß auch nicht / das sie sagen: Ja es seindt gleichwol viel von den ewren / vnd nicht gemeine / Sondern die Gelertesten Leate zu vns gefallen / Derwegen soltet jr vnsere lehr nicht also verdammen?

Dann fiel doch fast die gantze Welt zum Arrianismo / also / das kaum zween Bischoͤff in der Christenheit zu finden / so mit diesem Gifft nicht befleckt waren: Solten darumb die Orthodoxi & rectè sentientijs Christiani des Arrij lehre / vnd die jenigen / so sie docendo propagierten / nicht verworffen haben?

Was aber entlich dieses stuͤcklein antrifft / das sie in keinemBericht dar auff / das sie fuͤr werden / sie sein auff keinẽ Reichs tagen verdãmet worden. oͤffentlichen Reichstage verdammet worden: Geben wir diese Antwort in gemein / das jhre lehre vom Abendtmal / auff dem Reichstag zu Augspurg / Anno etc. 30. mit klaren worten / von den Stenden / so sich dazu bekant / verworffen sey. Dann articulo 10. stehet: Improbamus secus docentes, derhalben verwerffen wir die gegenlehr / mit welchen freylich niemant anderst gemeint / dañ die Zwinglischẽ lerer / wie die acta Augustani conuentus genugsam bescheinen: Darumb sie dann so hoch darauff nicht zu

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[292/0603] Solcher gestalt haben hieruon auch Philippus Melanchton vnd D. Brentius Anno etc. 30. in einem brieffe / an den Landtgraffen zu Hessen / etc. geschrieben: Es sey im Concilio oder sonst / so sindt wir schuͤldig zu bekennen / was wir glauben / Wir sind auch schuͤldig / andern nicht zu weren die lehre / so wir nicht gewißlich fuͤr recht halten / zu verbieten. Zu dem ist auch noht / das wir bedencken / das wir nicht andere gute vnd gewisse lehre / mit dieser vngewissen Subtilitet stopffen / wie bereit an zum theil geschicht. Verfolgen doch die Zwinglischen ohn ein Concilium die Papisten vnd Wiederteuffer: Warumb sol dann andern vnrecht sein / jre vngegruͤndte lehre zuuerbieten / ausserhalb des Coneilij / sonderlich so dadurch rechte gewisse lehre gefordert / vnd frieden erhalten wirdt? So gilt diß auch nicht / das sie sagen: Ja es seindt gleichwol viel von den ewren / vnd nicht gemeine / Sondern die Gelertesten Leate zu vns gefallen / Derwegen soltet jr vnsere lehr nicht also verdammen? Dann fiel doch fast die gantze Welt zum Arrianismo / also / das kaum zween Bischoͤff in der Christenheit zu finden / so mit diesem Gifft nicht befleckt waren: Solten darumb die Orthodoxi & rectè sentientijs Christiani des Arrij lehre / vnd die jenigen / so sie docendo propagierten / nicht verworffen haben? Was aber entlich dieses stuͤcklein antrifft / das sie in keinem oͤffentlichen Reichstage verdammet worden: Geben wir diese Antwort in gemein / das jhre lehre vom Abendtmal / auff dem Reichstag zu Augspurg / Anno etc. 30. mit klaren worten / von den Stenden / so sich dazu bekant / verworffen sey. Dann articulo 10. stehet: Improbamus secus docentes, derhalben verwerffen wir die gegenlehr / mit welchen freylich niemant anderst gemeint / dañ die Zwinglischẽ lerer / wie die acta Augustani conuentus genugsam bescheinen: Darumb sie dann so hoch darauff nicht zu Bericht dar auff / das sie fuͤr werden / sie sein auff keinẽ Reichs tagen verdãmet worden.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/603>, abgerufen am 22.11.2024.