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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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terras deuitande innotescere potuerunt. Verum istorun superbia hanc etian gloriam captare intelligitur, vt propter illas Orientis & occidentis Synodus congregetn, orbem quippe Catholicum, quoniam, Domino eis resistente, peruertere nequeunt, saltem commouere conantur, cum potius vigilantia & diligentia pastorali, post factum illis competens sufficiensque iudiciun, vbicunque lupi illi apparuerint, conterendi sint, siue vt sanentur atque mutentur, siue vt ab aliorum salute atque integritate vitentur, Das ist / gerade / als wann niemals keine Ketzerey one zusammenforderung eines Synodi verdampt sey / da doch das widerspiel sich befindet / das nemblich wenig Ketzereyen seind / darumb man für notwendig geachtet / solche zusamenkunfft an zustellen / es seindt aber jr vngleich mehr / die eben an den ortern / da sie entstanden / verworffen vnd verdammet seind / vnd daher seindt sie in andern landen auch dermassen bekandt worden / das man sich dafür hat hüten können / aber man sihet / das diese Leute aus lauter hoffart auch gern disen ruhm haben wolten / das vmb jhrennt willen die Kirchen von Auff vnd Nidergang / als zu einen gemeinen Synodo zusamen komen müsten. Dann weil Gott der HERR jnen nicht verhenget die gantze Welt mit falscher lehre zu verkeren / wolten sie dannoch gern viel Landen vnd kirchen mühe machen / da doch durch fleissiges auffsehen vnd geschehene gnugsame erörterung der Pastorn diese Wölff an den ortern / da sie sich herfür thun / gar wol köndten vnd auch billich solten gefellt werden: auff das sie entweder sich besserten / oder ja von andern / denen jre Seligkeit lieb ist / köndten vermitten werden.

So können sie auch nimmermehr erweysen / das die Ketzer alle / welcher Epiphanius / Augustinus / Theodoretus / Damascenus vnd in jren schrifften erwehnen / in öffentlichen Concilien zuuor solenniter verhört vnd verurtheilt worden.

Ob nun vnser Gegentheil / so viel jhre lehrer betrifft / bißhero in keinen generali Synodo verhört worden / so sind sie doch aus

terras deuitandę innotescere potuerunt. Verùm istorũ superbia hanc etiã gloriam captare intelligitur, vt propter illas Orientis & occidentis Synodus congreget̃, orbem quippe Catholicum, quoniam, Domino eis resistente, peruertere nequeunt, saltem com̃ouere conantur, cum potius vigilantia & diligẽtia pastorali, post factum illis competens sufficiensque iudiciũ, vbicunque lupi illi apparuerint, conterendi sint, siue vt sanentur atque mutentur, siue vt ab aliorum salute atque integritate vitentur, Das ist / gerade / als wann niemals keine Ketzerey one zusammenforderung eines Synodi verdampt sey / da doch das widerspiel sich befindet / das nemblich wenig Ketzereyen seind / darumb man fuͤr notwendig geachtet / solche zusamenkunfft an zustellen / es seindt aber jr vngleich mehr / die eben an den ortern / da sie entstanden / verworffen vnd verdammet seind / vnd daher seindt sie in andern landen auch dermassen bekandt worden / das man sich dafuͤr hat huͤten koͤnnen / aber man sihet / das diese Leute aus lauter hoffart auch gern disen ruhm haben wolten / das vmb jhrennt willen die Kirchen von Auff vnd Nidergang / als zu einen gemeinen Synodo zusamen komen muͤsten. Dann weil Gott der HERR jnen nicht verhenget die gantze Welt mit falscher lehre zu verkeren / wolten sie dannoch gern viel Landen vnd kirchen muͤhe machen / da doch durch fleissiges auffsehen vñ geschehene gnugsame eroͤrterung der Pastorn diese Woͤlff an den ortern / da sie sich herfuͤr thun / gar wol koͤndten vnd auch billich solten gefellt werden: auff das sie entweder sich besserten / oder ja von andern / denen jre Seligkeit lieb ist / koͤndten vermitten werden.

So koͤnnen sie auch nimmermehr erweysen / das die Ketzer alle / welcher Epiphanius / Augustinus / Theodoretus / Damascenus vnd in jren schrifften erwehnen / in oͤffentlichen Concilien zuuor solenniter verhoͤrt vnd verurtheilt worden.

Ob nun vnser Gegentheil / so viel jhre lehrer betrifft / bißhero in keinẽ generali Synodo verhoͤrt worden / so sind sie doch aus

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[291/0601] terras deuitandę innotescere potuerunt. Verùm istorũ superbia hanc etiã gloriam captare intelligitur, vt propter illas Orientis & occidentis Synodus congreget̃, orbem quippe Catholicum, quoniam, Domino eis resistente, peruertere nequeunt, saltem com̃ouere conantur, cum potius vigilantia & diligẽtia pastorali, post factum illis competens sufficiensque iudiciũ, vbicunque lupi illi apparuerint, conterendi sint, siue vt sanentur atque mutentur, siue vt ab aliorum salute atque integritate vitentur, Das ist / gerade / als wann niemals keine Ketzerey one zusammenforderung eines Synodi verdampt sey / da doch das widerspiel sich befindet / das nemblich wenig Ketzereyen seind / darumb man fuͤr notwendig geachtet / solche zusamenkunfft an zustellen / es seindt aber jr vngleich mehr / die eben an den ortern / da sie entstanden / verworffen vnd verdammet seind / vnd daher seindt sie in andern landen auch dermassen bekandt worden / das man sich dafuͤr hat huͤten koͤnnen / aber man sihet / das diese Leute aus lauter hoffart auch gern disen ruhm haben wolten / das vmb jhrennt willen die Kirchen von Auff vnd Nidergang / als zu einen gemeinen Synodo zusamen komen muͤsten. Dann weil Gott der HERR jnen nicht verhenget die gantze Welt mit falscher lehre zu verkeren / wolten sie dannoch gern viel Landen vnd kirchen muͤhe machen / da doch durch fleissiges auffsehen vñ geschehene gnugsame eroͤrterung der Pastorn diese Woͤlff an den ortern / da sie sich herfuͤr thun / gar wol koͤndten vnd auch billich solten gefellt werden: auff das sie entweder sich besserten / oder ja von andern / denen jre Seligkeit lieb ist / koͤndten vermitten werden. So koͤnnen sie auch nimmermehr erweysen / das die Ketzer alle / welcher Epiphanius / Augustinus / Theodoretus / Damascenus vnd in jren schrifften erwehnen / in oͤffentlichen Concilien zuuor solenniter verhoͤrt vnd verurtheilt worden. Ob nun vnser Gegentheil / so viel jhre lehrer betrifft / bißhero in keinẽ generali Synodo verhoͤrt worden / so sind sie doch aus

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/601>, abgerufen am 22.11.2024.