Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

Weil dann des Gegentheils bekentnüß selbst vorhanden / das diese Concordia von jhnen nicht opprobirt / so mus es ja eine grobe vnwarheit sein / das sie öffentlich das Gegenspiel schreiben. Wann auch Lutherus durch viel gemelte Formulam concordie zu jnen getredten / vnd (wie sie nun mehr trutzig vnd vermessen fürgeben) Zwinglisch worden / würden sie es freylich angenommen / vnd sich nicht lang bedacht haben / ob sie seine beypflichtung annemen wolten oder nicht. Aber eben darumb / das in gedachter Formula, Lutheri / vnd nicht jre Lehre vom Abendmal gebillichet / haben sie sich der subscription für vnd für gewegert.

Zum neundten / das noch mehr ist / so schreibet gemelter Lauaterus in seiner Historia pag. 30. das Anno 1438. im Monat Aprilis / ein Synodus gehalten / in welchem gerahtschlagt / was für eine antwort Luthero entlich zu geben sein solte / da habe man drey Tage mit Bucero sich vnterredet / Qui ambigua loquendi forma Concordiam sancire conabatur, Tigurinos autem obscure & captiose loqui noluisse, sed libere & aperte, ne Concor dia fucata & insidiosa postea maiores turbas pareret. Heist dann das die Wittenbergische Concordiam Anno etc. 36. angenommen / vnd ist dann dieses ein zeugnüß / das Lutherus Zwinlisch worden / vnd sich seiner Lehr / durch viel ermelte Formulam Concordiae, Anno etc. 36. begeben habe? Wir haltens dafür / das alle vernünfftige aus vorgehender erzelung vermercken können / das die Züricher Formulam Concordiae eben darumb nicht haben annemen / oder in dieselbige willigen wöllen / daß sie gemelte Formulam für eine vnzweiffelhafftige bestedtigung der Lehre Lutheri vom heyligen Abendmal gehalten. Dann was hetten sie sonst für vrsach gehabt / dieselbe von sich abzuweisen / wo Lutherus jrer Lehr vnd meynung worden?

Zum zehenden / ist nun mehr auch im Druck vorhanden / Herrn Friderici Myconij Epistola ad Vitum Theod: in wel -

Weil dann des Gegentheils bekentnuͤß selbst vorhanden / das diese Concordia von jhnen nicht opprobirt / so mus es ja eine grobe vnwarheit sein / das sie oͤffentlich das Gegenspiel schreiben. Wann auch Lutherus durch viel gemelte Formulam concordię zu jnen getredten / vnd (wie sie nun mehr trutzig vnd vermessen fuͤrgeben) Zwinglisch worden / wuͤrden sie es freylich angenommen / vnd sich nicht lang bedacht haben / ob sie seine beypflichtung annemen wolten oder nicht. Aber eben darumb / das in gedachter Formula, Lutheri / vnd nicht jre Lehre vom Abendmal gebillichet / haben sie sich der subscription fuͤr vnd fuͤr gewegert.

Zum neundten / das noch mehr ist / so schreibet gemelter Lauaterus in seiner Historia pag. 30. das Anno 1438. im Monat Aprilis / ein Synodus gehalten / in welchem gerahtschlagt / was fuͤr eine antwort Luthero entlich zu geben sein solte / da habe man drey Tage mit Bucero sich vnterredet / Qui ambigua loquendi forma Concordiam sancire conabatur, Tigurinos autem obscuré & captiosè loqui noluisse, sed liberé & apertè, ne Concor dia fucata & insidiosa postea maiores turbas pareret. Heist dann das die Wittenbergische Concordiam Anno etc. 36. angenommen / vnd ist dann dieses ein zeugnuͤß / das Lutherus Zwinlisch worden / vnd sich seiner Lehr / durch viel ermelte Formulam Concordiae, Anno etc. 36. begeben habe? Wir haltens dafuͤr / das alle vernuͤnfftige aus vorgehender erzelung vermercken koͤnnen / das die Zuͤricher Formulam Concordiae eben darumb nicht haben annemen / oder in dieselbige willigen woͤllen / daß sie gemelte Formulam fuͤr eine vnzweiffelhafftige bestedtigung der Lehre Lutheri vom heyligen Abendmal gehalten. Dann was hetten sie sonst fuͤr vrsach gehabt / dieselbe von sich abzuweisen / wo Lutherus jrer Lehr vnd meynung worden?

Zum zehenden / ist nun mehr auch im Druck vorhanden / Herrn Friderici Myconij Epistola ad Vitum Theod: in wel -

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0587" n="284"/>
        <p>Weil dann des Gegentheils bekentnu&#x0364;ß selbst vorhanden / das diese Concordia von                      jhnen nicht opprobirt / so mus es ja eine grobe vnwarheit sein / das sie                      o&#x0364;ffentlich das Gegenspiel schreiben. Wann auch Lutherus durch viel gemelte                      Formulam concordi&#x0119; zu jnen getredten / vnd (wie sie nun mehr trutzig vnd                      vermessen fu&#x0364;rgeben) Zwinglisch worden / wu&#x0364;rden sie es freylich angenommen / vnd                      sich nicht lang bedacht haben / ob sie seine beypflichtung annemen wolten oder                      nicht. Aber eben darumb / das in gedachter Formula, Lutheri / vnd nicht jre                      Lehre vom Abendmal gebillichet / haben sie sich der subscription fu&#x0364;r vnd fu&#x0364;r                      gewegert.</p>
        <p>Zum neundten / das noch mehr ist / so schreibet gemelter Lauaterus in seiner                      Historia pag. 30. das Anno 1438. im Monat Aprilis / ein Synodus gehalten / in                      welchem gerahtschlagt / was fu&#x0364;r eine antwort Luthero entlich zu geben sein solte                      / da habe man drey Tage mit Bucero sich vnterredet / Qui ambigua loquendi forma                      Concordiam sancire conabatur, Tigurinos autem obscuré &amp; captiosè loqui                      noluisse, sed liberé &amp; apertè, ne Concor dia fucata &amp; insidiosa                      postea maiores turbas pareret. Heist dann das die Wittenbergische Concordiam                      Anno etc. 36. angenommen / vnd ist dann dieses ein zeugnu&#x0364;ß / das Lutherus                      Zwinlisch worden / vnd sich seiner Lehr / durch viel ermelte Formulam                      Concordiae, Anno etc. 36. begeben habe? Wir haltens dafu&#x0364;r / das alle                      vernu&#x0364;nfftige aus vorgehender erzelung vermercken ko&#x0364;nnen / das die Zu&#x0364;richer                      Formulam Concordiae eben darumb nicht haben annemen / oder in dieselbige                      willigen wo&#x0364;llen / daß sie gemelte Formulam fu&#x0364;r eine vnzweiffelhafftige                      bestedtigung der Lehre Lutheri vom heyligen Abendmal gehalten. Dann was hetten                      sie sonst fu&#x0364;r vrsach gehabt / dieselbe von sich abzuweisen / wo Lutherus jrer                      Lehr vnd meynung worden?</p>
        <p>Zum zehenden / ist nun mehr auch im Druck vorhanden / Herrn Friderici Myconij                      Epistola ad Vitum Theod: in wel -
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[284/0587] Weil dann des Gegentheils bekentnuͤß selbst vorhanden / das diese Concordia von jhnen nicht opprobirt / so mus es ja eine grobe vnwarheit sein / das sie oͤffentlich das Gegenspiel schreiben. Wann auch Lutherus durch viel gemelte Formulam concordię zu jnen getredten / vnd (wie sie nun mehr trutzig vnd vermessen fuͤrgeben) Zwinglisch worden / wuͤrden sie es freylich angenommen / vnd sich nicht lang bedacht haben / ob sie seine beypflichtung annemen wolten oder nicht. Aber eben darumb / das in gedachter Formula, Lutheri / vnd nicht jre Lehre vom Abendmal gebillichet / haben sie sich der subscription fuͤr vnd fuͤr gewegert. Zum neundten / das noch mehr ist / so schreibet gemelter Lauaterus in seiner Historia pag. 30. das Anno 1438. im Monat Aprilis / ein Synodus gehalten / in welchem gerahtschlagt / was fuͤr eine antwort Luthero entlich zu geben sein solte / da habe man drey Tage mit Bucero sich vnterredet / Qui ambigua loquendi forma Concordiam sancire conabatur, Tigurinos autem obscuré & captiosè loqui noluisse, sed liberé & apertè, ne Concor dia fucata & insidiosa postea maiores turbas pareret. Heist dann das die Wittenbergische Concordiam Anno etc. 36. angenommen / vnd ist dann dieses ein zeugnuͤß / das Lutherus Zwinlisch worden / vnd sich seiner Lehr / durch viel ermelte Formulam Concordiae, Anno etc. 36. begeben habe? Wir haltens dafuͤr / das alle vernuͤnfftige aus vorgehender erzelung vermercken koͤnnen / das die Zuͤricher Formulam Concordiae eben darumb nicht haben annemen / oder in dieselbige willigen woͤllen / daß sie gemelte Formulam fuͤr eine vnzweiffelhafftige bestedtigung der Lehre Lutheri vom heyligen Abendmal gehalten. Dann was hetten sie sonst fuͤr vrsach gehabt / dieselbe von sich abzuweisen / wo Lutherus jrer Lehr vnd meynung worden? Zum zehenden / ist nun mehr auch im Druck vorhanden / Herrn Friderici Myconij Epistola ad Vitum Theod: in wel -

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/587
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/587>, abgerufen am 22.11.2024.