Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Autwort auff die Schlußre de / von gnugsa mer Erzehlung,scientia, & immensitas, vt & reliquae proprietates in Deo, disiniunt aeternam illam & simplicißimam Dei essentiam Aut formaliter, vt homo est animal rationale formaliter. Nam ratio constituit formam & differentiam specificam, secundum quam homo a brutis distinguitur, Aut subiectiue, vt paries est albus, id est, albedo haeret in partete colorato, tanquam in subiecto, Aut habitualiter, vt Plato est doctus habitualiter, quia studiorum assiduitate & diligentia comparauit sibi eruditionem. Sed care Christi nec essentialiter, nec formaliter, ner subiectiue, nec habitualiter est omnipotens. Ergo, &c. So ist auch in tota rerum natura inter substantiam & accidens kein tertium. Sehen aber vnter des diese Leute nicht / das sie eben mit diesem Argument in die in sufficientem partium enumerationem pecciern. Dann sie lassen aus / das die heilige Schrifft quiddam inasitatum zeigt / nemlich / das die angenommene Menschliche Natur in Christo / von wegen vnd nach Art der persönlichen Vereinigung / allmächtige Gewalt im Himmel vnd auff Erden empfangen habe. Matth. 11. 28. Desgleichen von wegen des Sitzen zur Rechten des Allmechtigen Vaters. Luc. 2. Ephes. 1. Heb. 1. Ob nun wol die angenommene Menschliche Natur Christi die allmächtige Gewalt vnd Maiestet Gottes / Erstlich nicht hat Essentialiter, das ist / wesentlich als Gott selbs / Dann sie ist nicht wesentlich Gott. Zum andern / auch nit formaliter, wie der Mensehe ein vernünfftig Thier. Zum dritten auch nicht subiectiue, wie die weisse oder schwartze Farb an der Wand klebt. Zum vierdten / auch nicht habitualiter, das ist / also wie Plato habitualiter gelehrt ist / weil er mit sonderlichem Fleisch eine Geschickligkeit zu wegen gebracht: Jedoch folget noch nicht / das die angenommene Menschliche Natur in Christo darumb auff kein ander Weife die allmächtige Gewalt im Himmel vnd auff Erden / dauon wir ausdrückliche Zeugnüß der Schrifft haben / warhafftig empfahen vnd haben könne. Dann es ist noch beuor / vber alle die vorige Weisen / welche der Vernunfft bekandt / vnd in Autwort auff die Schlußre de / von gnugsa mer Erzehlung,scientià, & immensitas, vt & reliquae proprietates in Deo, disiniunt aeternam illam & simplicißimam Dei essentiam Aut formaliter, vt homo est animal rationale formaliter. Nam ratio constituit formam & differentiam specificam, secundum quam homo à brutis distinguitur, Aut subiectiuè, vt paries est albus, id est, albedo haeret in partete colorato, tanquam in subiecto, Aut habitualiter, vt Plato est doctus habitualiter, quia studiorum assiduitate & diligentia comparauit sibi eruditionem. Sed care Christi nec essentialiter, nec formaliter, ner subiectiuè, nec habitualiter est omnipotens. Ergo, &c. So ist auch in tota rerum natura inter substantiam & accidens kein tertium. Sehen aber vnter des diese Leute nicht / das sie eben mit diesem Argument in die in sufficientem partium enumerationem pecciern. Dann sie lassen aus / das die heilige Schrifft quiddam inasitatum zeigt / nemlich / das die angenommene Menschliche Natur in Christo / von wegen vnd nach Art der persoͤnlichen Vereinigung / allmaͤchtige Gewalt im Himmel vnd auff Erden empfangen habe. Matth. 11. 28. Desgleichen von wegen des Sitzen zur Rechten des Allmechtigen Vaters. Luc. 2. Ephes. 1. Heb. 1. Ob nun wol die angenommene Menschliche Natur Christi die allmaͤchtige Gewalt vñ Maiestet Gottes / Erstlich nicht hat Essentialiter, das ist / wesentlich als Gott selbs / Dann sie ist nicht wesentlich Gott. Zum andern / auch nit formaliter, wie der Mensehe ein vernuͤnfftig Thier. Zum dritten auch nicht subiectiuè, wie die weisse oder schwartze Farb an der Wand klebt. Zum vierdten / auch nicht habitualiter, das ist / also wie Plato habitualiter gelehrt ist / weil er mit sonderlichem Fleisch eine Geschickligkeit zu wegen gebracht: Jedoch folget noch nicht / das die angenommene Menschliche Natur in Christo darumb auff kein ander Weife die allmaͤchtige Gewalt im Himmel vnd auff Erden / dauon wir ausdruͤckliche Zeugnuͤß der Schrifft habẽ / warhafftig empfahen vnd haben koͤnne. 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