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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Von dem Vnderscheidt. substantiae & accidentis.

Wir sagen nachmals daß die communicatio Maiestatis nicht substantialis oder essentialis sey / so sey sie auch nicht accidentalis, cum in Deum non cadat accidens: Sondern sey vnnd heisse personalis, das ist / geschehe in der Person vnd nach Art der persönlichen Vereinigung / welches weit vnd hoch vber alle solche Schul Regeln gehet.

Dann wir wissen zwar vns des wol zu erinnern / das man in Schulen diese Regeln hat vnnd behalt / de immediata diuisione substantiae & accidentis, welches wir nicht anfechten / sondern an seinem rechten Ohrt vnnd in seinen terminis bleiben lassen / auch wo es nöhtig / gebrauchen.

Wir wissen aber auch dis wol / das solche Philosophicae vnd scholasticae disputationes, wann sie zu dem hohen grossen Geheimnüß der persönlichen Vereinigung beider Naturen / vnd der darauß folgenden Communication gezogen werden / allerley erregen / vnd darauß viel gesponnen wirdt / das Vnrichtigkeit vnnd Lästerung vervrsacht.

Derhalben lassen wir in diesem grossen Geheimnüß solche disputationes scholasticas fahren / vnd bleiben bey der gewönlichen Kirchen Regel / da man das Wort personale, personalis Vnio vnd cammunicatio braucht / welche Communication geschicht von wegen vnnd nach Art der persönlichen Vereinigung beyder Naturen in Christo.

Was wöllen dann vnsere Widersacher vnnd disputatores hierauß machen? Gehet nicht das gantze Geheimnüß von der Menschwerdung des Sohns Gottes / vnd was dem anhängig / vber alle regulas Physicorum vnd Dialecticorum? Mit der Weise mü ste alles nichts sein / was sich mit den praedicabilibus, praedicamentis vnnd regulis philosophicis nicht reimet. Es lest sich fast dahin anschen / sie werden so lange cauillieren / vnnd disputieren von diesem Mysterio, biß sie es / Vermöge dieser oder jener Regel Aristotelis / Porphyrij / vnd dergleichen / gantz vnd gar verneinen / vnd mit höni -

Von dem Vnderscheidt. substantiae & accidentis.

Wir sagen nachmals daß die communicatio Maiestatis nicht substantialis oder essentialis sey / so sey sie auch nicht accidentalis, cum in Deum non cadat accidens: Sondern sey vnnd heisse personalis, das ist / geschehe in der Person vnd nach Art der persoͤnlichen Vereinigung / welches weit vnd hoch vber alle solche Schul Regeln gehet.

Dann wir wissen zwar vns des wol zu erinnern / das man in Schulen diese Regeln hat vnnd behalt / de immediata diuisione substantiae & accidentis, welches wir nicht anfechten / sondern an seinem rechten Ohrt vnnd in seinen terminis bleiben lassen / auch wo es noͤhtig / gebrauchen.

Wir wissen aber auch dis wol / das solche Philosophicae vnd scholasticae disputationes, wann sie zu dem hohen grossen Geheimnuͤß der persoͤnlichen Vereinigung beider Naturen / vñ der darauß folgenden Communication gezogen werden / allerley erregen / vnd darauß viel gesponnen wirdt / das Vnrichtigkeit vnnd Laͤsterung vervrsacht.

Derhalben lassen wir in diesem grossen Geheimnuͤß solche disputationes scholasticas fahren / vnd bleiben bey der gewoͤnlichen Kirchen Regel / da man das Wort personale, personalis Vnio vnd cammunicatio braucht / welche Communication geschicht von wegen vnnd nach Art der persoͤnlichen Vereinigung beyder Naturen in Christo.

Was woͤllen dann vnsere Widersacher vnnd disputatores hierauß machen? Gehet nicht das gantze Geheimnuͤß von der Menschwerdung des Sohns Gottes / vnd was dem anhaͤngig / vber alle regulas Physicorum vnd Dialecticorum? Mit der Weise muͤ ste alles nichts sein / was sich mit den praedicabilibus, praedicamentis vnnd regulis philosophicis nicht reimet. Es lest sich fast dahin anschen / sie werden so lange cauillieren / vnnd disputieren von diesem Mysterio, biß sie es / Vermoͤge dieser oder jener Regel Aristotelis / Porphyrij / vnd dergleichen / gantz vnd gar verneinen / vñ mit hoͤni -

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[0290] Wir sagen nachmals daß die communicatio Maiestatis nicht substantialis oder essentialis sey / so sey sie auch nicht accidentalis, cum in Deum non cadat accidens: Sondern sey vnnd heisse personalis, das ist / geschehe in der Person vnd nach Art der persoͤnlichen Vereinigung / welches weit vnd hoch vber alle solche Schul Regeln gehet. Dann wir wissen zwar vns des wol zu erinnern / das man in Schulen diese Regeln hat vnnd behalt / de immediata diuisione substantiae & accidentis, welches wir nicht anfechten / sondern an seinem rechten Ohrt vnnd in seinen terminis bleiben lassen / auch wo es noͤhtig / gebrauchen. Wir wissen aber auch dis wol / das solche Philosophicae vnd scholasticae disputationes, wann sie zu dem hohen grossen Geheimnuͤß der persoͤnlichen Vereinigung beider Naturen / vñ der darauß folgenden Communication gezogen werden / allerley erregen / vnd darauß viel gesponnen wirdt / das Vnrichtigkeit vnnd Laͤsterung vervrsacht. Derhalben lassen wir in diesem grossen Geheimnuͤß solche disputationes scholasticas fahren / vnd bleiben bey der gewoͤnlichen Kirchen Regel / da man das Wort personale, personalis Vnio vnd cammunicatio braucht / welche Communication geschicht von wegen vnnd nach Art der persoͤnlichen Vereinigung beyder Naturen in Christo. Was woͤllen dann vnsere Widersacher vnnd disputatores hierauß machen? Gehet nicht das gantze Geheimnuͤß von der Menschwerdung des Sohns Gottes / vnd was dem anhaͤngig / vber alle regulas Physicorum vnd Dialecticorum? Mit der Weise muͤ ste alles nichts sein / was sich mit den praedicabilibus, praedicamentis vnnd regulis philosophicis nicht reimet. Es lest sich fast dahin anschen / sie werden so lange cauillieren / vnnd disputieren von diesem Mysterio, biß sie es / Vermoͤge dieser oder jener Regel Aristotelis / Porphyrij / vnd dergleichen / gantz vnd gar verneinen / vñ mit hoͤni -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/290>, abgerufen am 24.11.2024.