Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

der Wein im Kelch / sondern das Blut Christi ist für vns vergossen / vnd hat doch der HErr das brodt Sacraments weiß seinen leib / den Kelch sein Blut genennet / zum gewissen zeugniß / vnd bestetigung / das nicht allein Brodt vnd Wein / sondern auch Christi leib vnd blut / ja auch alles was er damit erworben / vnser eigen sey / vnd wir vns dessen im leben vnd sterben zutrösten haben / wie wir dann im glauben / durch krafft des H. Geists solchen trost / warhafftig in vnsern hertzen fühlen vnd empfinden. Was darff es nuhn des stroputzen / ja des öffentlichen getichts dieser Theologen? als solten wir halten / das vns Christus nur zeichen seines abwesenden leibs vnd bluts gebe / vnd nicht seinen leib vnd blut selbst mit allen seinen gütern?

Weil sie aber selbst bekennen / das zumahl ein grosser vnderscheidFol. 61. b. sey vnter den zeichen des leibs vnd Bluts Christi / vnd vnter dem leib vnd blut Christi selbst / mögen sie dabey bedencken / dz nit beydes / vnsern eusserlichen sinnen / sondern das eine / den fünff sinnen / als das eusserliche zeichen / das andere / als die jnnerliche vnd Himlische gabe des leibs vnd bluts Christi vnd aller seiner güter / dem glauben gegenwertig sey vnd mitgeteilet werde.

Ein grewlich geschrey machen sie auch darvon / das wirFol. 77. beyleufftig diese gemeine vnd bekandte Regel angezogen haben / da in den worten EINES TESTAMENTS etwas zweiffelhafftigs fürfellet / das man auff den willen des testator is sehen müsse / Mit dieser Regel / sprechen sie / Machen wir die wort der einsetzung Christi gantz vnd gar zweiffelhafftig. Welches eine greuliche lesternng sey wider den HErrn Christum selbst / der dieses testament gestifftet habe / etc.

Diss ist aber eine Rechte verkerung vnsers intents vndBrem. O ij. a et b. fürnehmens / zu welchem wir / als zu einem gewissen ende vnd ziel / gemelte Regel haben angezogen. Denn der Contextus vorher weiset klerlich aus / das wir daselbst in gemein davon gehandelt / Das nicht allzeit die Testament vnd letzten willen stracks nach dem Buchstaben können verstanden werden. Vnd haben wir nichtvon der einsetzung des Abendmahls allein / sondern in genere von Göttlichen vnd Menschlichen Testamenten geredt.

der Wein im Kelch / sondern das Blut Christi ist für vns vergossen / vnd hat doch der HErr das brodt Sacraments weiß seinen leib / den Kelch sein Blut geneñet / zum gewissen zeugniß / vnd bestetigung / das nicht allein Brodt vnd Wein / sondern auch Christi leib vnd blut / ja auch alles was er damit erworben / vnser eigen sey / vnd wir vns dessen im leben vnd sterben zutrösten haben / wie wir dann im glauben / durch krafft des H. Geists solchen trost / warhafftig in vnsern hertzen fühlen vnd empfinden. Was darff es nuhn des stroputzen / ja des öffentlichen getichts dieser Theologen? als solten wir halten / das vns Christus nur zeichen seines abwesenden leibs vnd bluts gebe / vnd nicht seinen leib vnd blut selbst mit allen seinen gütern?

Weil sie aber selbst bekennen / das zumahl ein grosser vnderscheidFol. 61. b. sey vnter den zeichen des leibs vnd Bluts Christi / vnd vnter dem leib vnd blut Christi selbst / mögen sie dabey bedenckẽ / dz nit beydes / vnsern eusserlichen sinnen / sondern das eine / den fünff sinnen / als das eusserliche zeichen / das andere / als die jnnerliche vnd Himlische gabe des leibs vnd bluts Christi vnd aller seiner güter / dem glauben gegenwertig sey vnd mitgeteilet werde.

Ein grewlich geschrey machen sie auch darvon / das wirFol. 77. beyleufftig diese gemeine vnd bekandte Regel angezogen haben / da in den worten EINES TESTAMENTS etwas zweiffelhafftigs fürfellet / das man auff den willen des testator is sehen müsse / Mit dieser Regel / sprechen sie / Machen wir die wort der einsetzung Christi gantz vñ gar zweiffelhafftig. Welches eine greuliche lesterñg sey wider den HErrn Christum selbst / der dieses testament gestifftet habe / etc.

Diss ist aber eine Rechte verkerung vnsers intents vndBrem. O ij. a et b. fürnehmens / zu welchem wir / als zu einem gewissen ende vnd ziel / gemelte Regel haben angezogen. Denn der Contextus vorher weiset klerlich aus / das wir daselbst in gemein davon gehandelt / Das nicht allzeit die Testament vnd letzten willen stracks nach dem Buchstaben können verstanden werden. Vnd haben wir nichtvon der einsetzung des Abendmahls allein / sondern in genere von Göttlichen vnd Menschlichen Testamenten geredt.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0203"/>
der Wein im Kelch / sondern das                      Blut Christi ist für vns vergossen / vnd hat doch der HErr das brodt Sacraments                      weiß seinen leib / den Kelch sein Blut genen&#x0303;et / zum gewissen                      zeugniß / vnd bestetigung / das nicht allein Brodt vnd Wein / sondern auch                      Christi leib vnd blut / ja auch alles was er damit erworben / vnser eigen sey /                      vnd wir vns dessen im leben vnd sterben zutrösten haben / wie wir dann im                      glauben / durch krafft des H. Geists solchen trost / warhafftig in vnsern                      hertzen fühlen vnd empfinden. Was darff es nuhn des stroputzen / ja des                      öffentlichen getichts dieser Theologen? als solten wir halten / das vns Christus                      nur zeichen seines abwesenden leibs vnd bluts gebe / vnd nicht seinen leib vnd                      blut selbst mit allen seinen gütern?</p>
        <p>Weil sie aber selbst bekennen / das zumahl ein grosser vnderscheid<note place="right">Fol. 61. b.</note> sey vnter den zeichen des leibs vnd                      Bluts Christi / vnd vnter dem leib vnd blut Christi selbst / mögen sie dabey                          bedencke&#x0303; / dz nit beydes / vnsern eusserlichen sinnen /                      sondern das eine / den fünff sinnen / als das eusserliche zeichen / das andere /                      als die jnnerliche vnd Himlische gabe des leibs vnd bluts Christi vnd aller                      seiner güter / dem glauben gegenwertig sey vnd mitgeteilet werde.</p>
        <p>Ein grewlich geschrey machen sie auch darvon / das wir<note place="right">Fol. 77.</note> beyleufftig diese gemeine vnd bekandte Regel angezogen                      haben / da in den worten <hi rendition="#i">EINES TESTAMENTS</hi> etwas                      zweiffelhafftigs fürfellet / das man auff den willen des <hi rendition="#i">testator is</hi> sehen müsse / Mit dieser Regel / sprechen sie / Machen wir                      die wort der einsetzung Christi gantz vn&#x0303; gar zweiffelhafftig.                      Welches eine greuliche lestern&#x0303;g sey wider den HErrn Christum                      selbst / der dieses testament gestifftet habe / etc.</p>
        <p>Diss ist aber eine Rechte verkerung vnsers intents vnd<note place="right">Brem. O ij. a et b.</note> fürnehmens / zu welchem wir / als zu einem                      gewissen ende vnd ziel / gemelte Regel haben angezogen. Denn der Contextus                      vorher weiset klerlich aus / das wir daselbst in gemein davon gehandelt / Das                      nicht allzeit die Testament vnd letzten willen stracks nach dem Buchstaben                      können verstanden werden. Vnd haben wir nichtvon der einsetzung des Abendmahls                      allein / sondern in genere von Göttlichen vnd Menschlichen Testamenten                      geredt.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0203] der Wein im Kelch / sondern das Blut Christi ist für vns vergossen / vnd hat doch der HErr das brodt Sacraments weiß seinen leib / den Kelch sein Blut geneñet / zum gewissen zeugniß / vnd bestetigung / das nicht allein Brodt vnd Wein / sondern auch Christi leib vnd blut / ja auch alles was er damit erworben / vnser eigen sey / vnd wir vns dessen im leben vnd sterben zutrösten haben / wie wir dann im glauben / durch krafft des H. Geists solchen trost / warhafftig in vnsern hertzen fühlen vnd empfinden. Was darff es nuhn des stroputzen / ja des öffentlichen getichts dieser Theologen? als solten wir halten / das vns Christus nur zeichen seines abwesenden leibs vnd bluts gebe / vnd nicht seinen leib vnd blut selbst mit allen seinen gütern? Weil sie aber selbst bekennen / das zumahl ein grosser vnderscheid sey vnter den zeichen des leibs vnd Bluts Christi / vnd vnter dem leib vnd blut Christi selbst / mögen sie dabey bedenckẽ / dz nit beydes / vnsern eusserlichen sinnen / sondern das eine / den fünff sinnen / als das eusserliche zeichen / das andere / als die jnnerliche vnd Himlische gabe des leibs vnd bluts Christi vnd aller seiner güter / dem glauben gegenwertig sey vnd mitgeteilet werde. Fol. 61. b. Ein grewlich geschrey machen sie auch darvon / das wir beyleufftig diese gemeine vnd bekandte Regel angezogen haben / da in den worten EINES TESTAMENTS etwas zweiffelhafftigs fürfellet / das man auff den willen des testator is sehen müsse / Mit dieser Regel / sprechen sie / Machen wir die wort der einsetzung Christi gantz vñ gar zweiffelhafftig. Welches eine greuliche lesterñg sey wider den HErrn Christum selbst / der dieses testament gestifftet habe / etc. Fol. 77. Diss ist aber eine Rechte verkerung vnsers intents vnd fürnehmens / zu welchem wir / als zu einem gewissen ende vnd ziel / gemelte Regel haben angezogen. Denn der Contextus vorher weiset klerlich aus / das wir daselbst in gemein davon gehandelt / Das nicht allzeit die Testament vnd letzten willen stracks nach dem Buchstaben können verstanden werden. Vnd haben wir nichtvon der einsetzung des Abendmahls allein / sondern in genere von Göttlichen vnd Menschlichen Testamenten geredt. Brem. O ij. a et b.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/203
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/203>, abgerufen am 22.11.2024.