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Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

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wol wundern / das sie sich derer selbsten schemen / vnd nicht alle zeit frey herauß nennen dörffen / wie man der andern keine schew tragen darff / so von den Rechtgleubigen Vetern in rechtem vorstandt sind gebraucht worden.

Denn jhr gewissen vberzeuget sie / das jhre newe reden / weder in der schrifft / noch in den patribus zu finden / vnd das bißher die gewisse vnd vnfeilbare warheit von der Person Christi / vnd Maiestet seiner Heiligen Menscheit / auch ohne jhre newerung in der Kirchen Gottes bestanden vnd erhalten worden sey.

Die reden aber so sie alhier füren / sind auch vns im rechten vorstandt nicht entgegen. Das nach art Persönlicher voreinigung der Menscheit Christi warhafftig vnd in der that / Göttlicher ewiger gewaldt mitgetheilet / vnd das sie zur gemeinschafft Göttlicher Maiestet vnd Herrligkeit erhöhet sey. Nemlich wie jhr auch die Ewige Gottheit des Sohns Gottes warhafftig vnd in der that durch Persönliche voreinigung mitgetheilt / vnd die Menscheit zur gemeinschafft der vnentlichen Göttlichen Natur vnd ehre erhöhet ist.

Diß aber ist weith anders an worten vnd meinung geredt / als wenn diese Theologen jhre Newerung auff die ban bringen. Die Menscheit Christi ist Allmechtig / Allwissent / Allenthalben worden / Dauon wir schließlich jhnen mit dem Spruch Vigilij antworten. Impium & sacrilegum est, ea quae sunt propria verbi, naturae carnis ascribere. Es ist Gottloß vnd eine lesterung wider Gott / das jhenige was der Göttlichen Natur des Worts eigen ist / der Menschlichen Natur oder dem fleisch zuschreiben. Vnd das Augustinus sagt: Nobis ad certam regulam loqui fas est, ne Verborum licentia, etiam de rebus. quae his significantur, impiam gignat opinionem. Vns gebüret nach einer gewissen richtschnur zureden / damit nicht / wenn man jhm selbst macht nimpt / seines gefallens wort vnd reden zugebrauchen / man auch newe lehr wnd meinungen darunder einführe.

wol wundern / das sie sich derer selbsten schemen / vnd nicht alle zeit frey herauß nennen dörffen / wie man der andern keine schew tragen darff / so von den Rechtgleubigen Vetern in rechtem vorstandt sind gebraucht worden.

Denn jhr gewissen vberzeuget sie / das jhre newe reden / weder in der schrifft / noch in den patribus zu finden / vnd das bißher die gewisse vnd vnfeilbare warheit von der Person Christi / vnd Maiestet seiner Heiligen Menscheit / auch ohne jhre newerung in der Kirchen Gottes bestanden vnd erhalten worden sey.

Die reden aber so sie alhier füren / sind auch vns im rechten vorstandt nicht entgegen. Das nach art Persönlicher voreinigung der Menscheit Christi warhafftig vnd in der that / Göttlicher ewiger gewaldt mitgetheilet / vnd das sie zur gemeinschafft Göttlicher Maiestet vnd Herrligkeit erhöhet sey. Nemlich wie jhr auch die Ewige Gottheit des Sohns Gottes warhafftig vnd in der that durch Persönliche voreinigung mitgetheilt / vnd die Menscheit zur gemeinschafft der vnentlichen Göttlichen Natur vnd ehre erhöhet ist.

Diß aber ist weith anders an worten vnd meinung geredt / als wenn diese Theologen jhre Newerung auff die ban bringẽ. Die Menscheit Christi ist Allmechtig / Allwissent / Allenthalben worden / Dauon wir schließlich jhnen mit dem Spruch Vigilij antwortẽ. Impium & sacrilegum est, ea quae sunt propria verbi, naturae carnis ascribere. Es ist Gottloß vnd eine lesterung wider Gott / das jhenige was der Göttlichen Natur des Worts eigen ist / der Menschlichen Natur oder dem fleisch zuschreiben. Vnd das Augustinus sagt: Nobis ad certam regulam loqui fas est, ne Verborum licentia, etiam de rebus. quae his significantur, impiam gignat opinionem. Vns gebüret nach einer gewissen richtschnur zureden / damit nicht / wenn man jhm selbst macht nimpt / seines gefallens wort vnd reden zugebrauchen / man auch newe lehr wnd meinungen darunder einführe.

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[0122] wol wundern / das sie sich derer selbsten schemen / vnd nicht alle zeit frey herauß nennen dörffen / wie man der andern keine schew tragen darff / so von den Rechtgleubigen Vetern in rechtem vorstandt sind gebraucht worden. Denn jhr gewissen vberzeuget sie / das jhre newe reden / weder in der schrifft / noch in den patribus zu finden / vnd das bißher die gewisse vnd vnfeilbare warheit von der Person Christi / vnd Maiestet seiner Heiligen Menscheit / auch ohne jhre newerung in der Kirchen Gottes bestanden vnd erhalten worden sey. Die reden aber so sie alhier füren / sind auch vns im rechten vorstandt nicht entgegen. Das nach art Persönlicher voreinigung der Menscheit Christi warhafftig vnd in der that / Göttlicher ewiger gewaldt mitgetheilet / vnd das sie zur gemeinschafft Göttlicher Maiestet vnd Herrligkeit erhöhet sey. Nemlich wie jhr auch die Ewige Gottheit des Sohns Gottes warhafftig vnd in der that durch Persönliche voreinigung mitgetheilt / vnd die Menscheit zur gemeinschafft der vnentlichen Göttlichen Natur vnd ehre erhöhet ist. Diß aber ist weith anders an worten vnd meinung geredt / als wenn diese Theologen jhre Newerung auff die ban bringẽ. Die Menscheit Christi ist Allmechtig / Allwissent / Allenthalben worden / Dauon wir schließlich jhnen mit dem Spruch Vigilij antwortẽ. Impium & sacrilegum est, ea quae sunt propria verbi, naturae carnis ascribere. Es ist Gottloß vnd eine lesterung wider Gott / das jhenige was der Göttlichen Natur des Worts eigen ist / der Menschlichen Natur oder dem fleisch zuschreiben. Vnd das Augustinus sagt: Nobis ad certam regulam loqui fas est, ne Verborum licentia, etiam de rebus. quae his significantur, impiam gignat opinionem. Vns gebüret nach einer gewissen richtschnur zureden / damit nicht / wenn man jhm selbst macht nimpt / seines gefallens wort vnd reden zugebrauchen / man auch newe lehr wnd meinungen darunder einführe.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/122>, abgerufen am 24.11.2024.