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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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ES ist aber diese gantze lehr vnd streit von dem Abendmal desAnno 1561. HErrn / auffs einfeltigst / warhafftigst / deutlichst / bescheidentlich vnd wol erkleret / in dem Büchlein des Herrn D. Martini Chemnicij / welches Exemplar wir ewren Legaten gegeben haben / welches wir das es widerumb allda gedruckt / vnd vielen sonderlich bekant würde / wünschen.

Nachmals so verstehet jhr selber / das jhr sonderlichen fleis sollet anwenden / damit jhr verschaffet / das ewer Durchleuchtigster Herr König / in der waren lehr recht vnterwiesen vnd erhalten werde. Derhalben weil wir hören / das Königliche Maiestet ein gefallen vnd lust trage des D. Lutheri bücher zulesen / were es gut / das die Bücher Doct. Lutheri / in welchen er die fürnemste beweis / vnd gründe dieses streits kürtzlich erkleret kat / seiner Königlichen Maiestet gezeiget vnd gewiesen würden / Nemlich / die rede vom Sacrament des leibs vnd bluts Christi / vnnd dis teil der grossen bekentnis / inn welcher er die gegenwertigkeit des leibs Christi in seinem Abendmal mit etlichen schönen gründen vnd feinen gleichnissen erkleret / vnd nicht lang hernach / hat er auch weitleufftig vnd herrlich erkleret eines jeden Euangelisten / vnd des Apostels Pauli wort von dem Abendmal des HErren / pag. 222. & sequentibus.

WIr vernemen auch von ewren gesandten / das vieler daselbst fromme hertzen / durch das vrtheil vnd ansehen vnsers Ehrwirdigen HErrn Praeceptoris Philippi von dieser sache / angegriffen / vnd kleinmütig darüber werden. Aber weil der Herr Preceptor in allen seinen offentlichen schrifften sich auffs Lutheri meinung vnd bekentnis berufft / vnd in der versamlung vnserer Kirchen zu Schmalkalden angestellet / denselbigen artickeln vnterschrieben / vnd sie für recht gehalten vnd bestettiget / so ist augenscheinlich / das die offentliche zeugnis von seiner meinung weit vorgezogen sollen werden / den heimlichen vnd meuchlischen griffen / anschlegen vnd brieffen / die in seinem namen hin vnd wider / vieleicht erdicht / ausgestrewet werden.

SO ferrn gehet nun die handlung mit den Kirchen in Siebenbürgen / Vnd sind diese schrifften desto fleissiger zu mercken / das man daraus sehen kan / wie gleichwol vnter so vielen seltzamen practicken / so dazumal zu Wittenberg in vollem lauff gangen / dennoch Gott noch sein Heufflein gefüret / regiert vnd erhalten hat. Denn je in diesem 1561. Jare / sich die heimlichen Caluinianer vnterstanden haben / allerley zu practiciren / vnd die hohe obrigkeit durch mittelpersonen / beyde Geistliche vnd weltliche / abzuhalten / vnd vielen ein blawen

ES ist aber diese gantze lehr vnd streit von dem Abendmal desAnno 1561. HErrn / auffs einfeltigst / warhafftigst / deutlichst / bescheidentlich vnd wol erkleret / in dem Büchlein des Herrn D. Martini Chemnicij / welches Exemplar wir ewren Legaten gegeben haben / welches wir das es widerumb allda gedruckt / vnd vielen sonderlich bekant würde / wünschen.

Nachmals so verstehet jhr selber / das jhr sonderlichen fleis sollet anwenden / damit jhr verschaffet / das ewer Durchleuchtigster Herr König / in der waren lehr recht vnterwiesen vnd erhalten werde. Derhalben weil wir hören / das Königliche Maiestet ein gefallen vnd lust trage des D. Lutheri bücher zulesen / were es gut / das die Bücher Doct. Lutheri / in welchen er die fürnemste beweis / vnd gründe dieses streits kürtzlich erkleret kat / seiner Königlichen Maiestet gezeiget vnd gewiesen würden / Nemlich / die rede vom Sacrament des leibs vnd bluts Christi / vnnd dis teil der grossen bekentnis / inn welcher er die gegenwertigkeit des leibs Christi in seinem Abendmal mit etlichen schönen gründen vnd feinen gleichnissen erkleret / vnd nicht lang hernach / hat er auch weitleufftig vñ herrlich erkleret eines jeden Euangelisten / vnd des Apostels Pauli wort von dem Abendmal des HErren / pag. 222. & sequentibus.

WIr vernemen auch von ewren gesandten / das vieler daselbst fromme hertzen / durch das vrtheil vnd ansehen vnsers Ehrwirdigen HErrn Praeceptoris Philippi von dieser sache / angegriffen / vnd kleinmütig darüber werden. Aber weil der Herr Pręceptor in allen seinen offentlichen schrifften sich auffs Lutheri meinung vnd bekentnis berufft / vnd in der versamlung vnserer Kirchen zu Schmalkalden angestellet / denselbigen artickeln vnterschrieben / vnd sie für recht gehalten vnd bestettiget / so ist augenscheinlich / das die offentliche zeugnis von seiner meinung weit vorgezogen sollen werden / den heimlichen vnd meuchlischen griffen / anschlegen vnd brieffen / die in seinem namen hin vnd wider / vieleicht erdicht / ausgestrewet werden.

SO ferrn gehet nun die handlung mit den Kirchen in Siebenbürgen / Vnd sind diese schrifften desto fleissiger zu mercken / das man daraus sehen kan / wie gleichwol vnter so vielen seltzamen practicken / so dazumal zu Wittenberg in vollem lauff gangen / dennoch Gott noch sein Heufflein gefüret / regiert vnd erhalten hat. Denn je in diesem 1561. Jare / sich die heimlichen Caluinianer vnterstanden haben / allerley zu practiciren / vnd die hohe obrigkeit durch mittelpersonen / beyde Geistliche vnd weltliche / abzuhalten / vñ vielen ein blawen

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[497/0513] ES ist aber diese gantze lehr vnd streit von dem Abendmal des HErrn / auffs einfeltigst / warhafftigst / deutlichst / bescheidentlich vnd wol erkleret / in dem Büchlein des Herrn D. Martini Chemnicij / welches Exemplar wir ewren Legaten gegeben haben / welches wir das es widerumb allda gedruckt / vnd vielen sonderlich bekant würde / wünschen. Anno 1561. Nachmals so verstehet jhr selber / das jhr sonderlichen fleis sollet anwenden / damit jhr verschaffet / das ewer Durchleuchtigster Herr König / in der waren lehr recht vnterwiesen vnd erhalten werde. Derhalben weil wir hören / das Königliche Maiestet ein gefallen vnd lust trage des D. Lutheri bücher zulesen / were es gut / das die Bücher Doct. Lutheri / in welchen er die fürnemste beweis / vnd gründe dieses streits kürtzlich erkleret kat / seiner Königlichen Maiestet gezeiget vnd gewiesen würden / Nemlich / die rede vom Sacrament des leibs vnd bluts Christi / vnnd dis teil der grossen bekentnis / inn welcher er die gegenwertigkeit des leibs Christi in seinem Abendmal mit etlichen schönen gründen vnd feinen gleichnissen erkleret / vnd nicht lang hernach / hat er auch weitleufftig vñ herrlich erkleret eines jeden Euangelisten / vnd des Apostels Pauli wort von dem Abendmal des HErren / pag. 222. & sequentibus. WIr vernemen auch von ewren gesandten / das vieler daselbst fromme hertzen / durch das vrtheil vnd ansehen vnsers Ehrwirdigen HErrn Praeceptoris Philippi von dieser sache / angegriffen / vnd kleinmütig darüber werden. Aber weil der Herr Pręceptor in allen seinen offentlichen schrifften sich auffs Lutheri meinung vnd bekentnis berufft / vnd in der versamlung vnserer Kirchen zu Schmalkalden angestellet / denselbigen artickeln vnterschrieben / vnd sie für recht gehalten vnd bestettiget / so ist augenscheinlich / das die offentliche zeugnis von seiner meinung weit vorgezogen sollen werden / den heimlichen vnd meuchlischen griffen / anschlegen vnd brieffen / die in seinem namen hin vnd wider / vieleicht erdicht / ausgestrewet werden. SO ferrn gehet nun die handlung mit den Kirchen in Siebenbürgen / Vnd sind diese schrifften desto fleissiger zu mercken / das man daraus sehen kan / wie gleichwol vnter so vielen seltzamen practicken / so dazumal zu Wittenberg in vollem lauff gangen / dennoch Gott noch sein Heufflein gefüret / regiert vnd erhalten hat. Denn je in diesem 1561. Jare / sich die heimlichen Caluinianer vnterstanden haben / allerley zu practiciren / vnd die hohe obrigkeit durch mittelpersonen / beyde Geistliche vnd weltliche / abzuhalten / vñ vielen ein blawen

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/513>, abgerufen am 03.05.2024.