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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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richt Anno 1524. Capito vnd Bucerus fahen an / zu Strassburg / durch offentliche schreiben / den Sacramentstreit weiter zu regen.waren / antworten würde / sondern Capito zu Straßburg hat also bald im Octobri 1524. ein offentliches schreiben / was von derselben deß Carlstads sachen / wieder Lutherum / zuhalten vnd zuurteilen / ausgehenlassen. Demselbigen ist im Decembri Bucerus mit einem andern offentlichem gedrucktem büchlein / welchem alle damals Kirchendiener zu Straßburg vnterschrieben / gefolget / vnd ist derselben büchlein summa diese gewest: Fidem tantum nostram pane & vino Dominico, per recordationem corporis & sanguinis illius pascendam, In Capitonis iudicio B. 4.& caeteras questiones omittendas esse. In Buceri autem lib: ita manducandum esse panem & bibendum vinum, vt corporis & sanguinis illius semel pro nobis traditi, serio recordemur, eaque ratione nos spiritualiter & vere carne eius vesci, & sanguinem eius bibere. Das ist / das wir / nemlich / an dem brod vnd wein des HErren / allein vnsern glauben / durch gedechtms seines leibes vnd bluts / speisen / vnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das brod vnd wein im Abendmal also essen vnd trincken / das wir seines leibs vnd bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten / Denn also essen wir geistlich warhafftig sein fleisch / vnd trincken sein blut.

DEr Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads bücher / weil darinn eine newe / vnd da zumal den leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / das dieselben Zwinglius entschuldiget vnd verteidiget des Carlstads schwarm vnd gifft.Carlstads bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff der Cantzel solches alßbald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / das sie solche deß Carlstads bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / das er der meister were / ders besser machen wolte vnd köndte.

SO schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / alßbald einen langen brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische opinion vom abendmal an tag geben / vnd gedencket Zwinglius selbst ad Pomeranum, das dieselbige Epistel bald auch / ehe vnd denn sie gedruckt worden / abgeschrieben / vnd mehr denn fünff hundert brüdern mitgeteilet sey worden / eben wie Paulus schreibet von der aufferstehung Christi / allein das bey Zwinglischer Epistel kein Apostel oder Jünger deß HErren gewesen.

richt Anno 1524. Capito vnd Bucerus fahen an / zu Strassburg / durch offentliche schreiben / den Sacramentstreit weiter zu regen.waren / antworten würde / sondern Capito zu Straßburg hat also bald im Octobri 1524. ein offentliches schreiben / was von derselben deß Carlstads sachen / wieder Lutherum / zuhalten vnd zuurteilen / ausgehenlassen. Demselbigen ist im Decembri Bucerus mit einem andern offentlichem gedrucktem büchlein / welchem alle damals Kirchendiener zu Straßburg vnterschrieben / gefolget / vnd ist derselben büchlein summa diese gewest: Fidem tantùm nostram pane & vino Dominico, per recordationem corporis & sanguinis illius pascendam, In Capitonis iudicio B. 4.& caeteras quęstiones omittendas esse. In Buceri autem lib: ita manducandum esse panem & bibendum vinum, vt corporis & sanguinis illius semel pro nobis traditi, seriò recordemur, eaque ratione nos spiritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere. Das ist / das wir / nemlich / an dem brod vnd wein des HErren / allein vnsern glauben / durch gedechtms seines leibes vnd bluts / speisen / vnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das brod vnd wein im Abendmal also essen vnd trincken / das wir seines leibs vnd bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten / Denn also essen wir geistlich warhafftig sein fleisch / vnd trincken sein blut.

DEr Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads bücher / weil darinn eine newe / vñ da zumal den leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / das dieselben Zwinglius entschuldiget vñ verteidiget des Carlstads schwarm vnd gifft.Carlstads bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werdẽ: Zwinglius aber hat auff der Cantzel solches alßbald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / das sie solche deß Carlstads bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / das er der meister were / ders besser machen wolte vnd köndte.

SO schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / alßbald einen langen brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische opinion vom abendmal an tag geben / vnd gedencket Zwinglius selbst ad Pomeranum, das dieselbige Epistel bald auch / ehe vnd deñ sie gedruckt worden / abgeschrieben / vnd mehr deñ fünff hundert brüdern mitgeteilet sey worden / eben wie Paulus schreibet von der aufferstehung Christi / allein das bey Zwinglischer Epistel kein Apostel oder Jünger deß HErren gewesen.

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        <p>SO schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads bücher herfür kommen / habe                      Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit                      einem seiner Mitprediger / vber Carlstads bücher / von wegen deß Sacraments / in                      streit gerhaten war / alßbald einen langen brieff geschrieben / darinn er seine                      Zwinglische opinion vom abendmal an tag geben / vnd gedencket Zwinglius selbst                      ad Pomeranum, das dieselbige Epistel bald auch / ehe vnd den&#x0303; sie                      gedruckt worden / abgeschrieben / vnd mehr den&#x0303; fünff hundert                      brüdern mitgeteilet sey worden / eben wie Paulus schreibet von der aufferstehung                      Christi / allein das bey Zwinglischer Epistel kein Apostel oder Jünger deß                      HErren gewesen.</p>
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[32/0048] richt waren / antworten würde / sondern Capito zu Straßburg hat also bald im Octobri 1524. ein offentliches schreiben / was von derselben deß Carlstads sachen / wieder Lutherum / zuhalten vnd zuurteilen / ausgehenlassen. Demselbigen ist im Decembri Bucerus mit einem andern offentlichem gedrucktem büchlein / welchem alle damals Kirchendiener zu Straßburg vnterschrieben / gefolget / vnd ist derselben büchlein summa diese gewest: Fidem tantùm nostram pane & vino Dominico, per recordationem corporis & sanguinis illius pascendam, & caeteras quęstiones omittendas esse. In Buceri autem lib: ita manducandum esse panem & bibendum vinum, vt corporis & sanguinis illius semel pro nobis traditi, seriò recordemur, eaque ratione nos spiritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere. Das ist / das wir / nemlich / an dem brod vnd wein des HErren / allein vnsern glauben / durch gedechtms seines leibes vnd bluts / speisen / vnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das brod vnd wein im Abendmal also essen vnd trincken / das wir seines leibs vnd bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten / Denn also essen wir geistlich warhafftig sein fleisch / vnd trincken sein blut. Anno 1524. Capito vnd Bucerus fahen an / zu Strassburg / durch offentliche schreiben / den Sacramentstreit weiter zu regen. In Capitonis iudicio B. 4. DEr Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads bücher / weil darinn eine newe / vñ da zumal den leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / das dieselben Carlstads bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werdẽ: Zwinglius aber hat auff der Cantzel solches alßbald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / das sie solche deß Carlstads bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / das er der meister were / ders besser machen wolte vnd köndte. Zwinglius entschuldiget vñ verteidiget des Carlstads schwarm vnd gifft. SO schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / alßbald einen langen brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische opinion vom abendmal an tag geben / vnd gedencket Zwinglius selbst ad Pomeranum, das dieselbige Epistel bald auch / ehe vnd deñ sie gedruckt worden / abgeschrieben / vnd mehr deñ fünff hundert brüdern mitgeteilet sey worden / eben wie Paulus schreibet von der aufferstehung Christi / allein das bey Zwinglischer Epistel kein Apostel oder Jünger deß HErren gewesen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/48>, abgerufen am 26.04.2024.