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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1559.

SO fern gehet in den Fürstlichen Sächsischen Confutationen / die bekentnis der reinen lehre vom heiligen Abendmal / vnd die widerlegung der gegenrede der Widersacher / die sie zu wider dem grund des worts Gottes vnd Augs. Confession / in jhren Büchern fürbringen. Nun wollen wir in der Historia ferner fortfaren.

IN demselben 59. jhar / ist in der Vniuersitet vnd Kirchen zu Heidelberg Streit vom H. Abendmal zu Heidelberg./ der streit vom Abendmal des HErrn / vber D. Lutheri vnd Caluini meinung hart vnd hefftig getrieben worden / denn die Caluinisten / die bis daher sich etwas heimlich daselbst gehalten / haben ein Wilhelm Cleinwitz.jungen thumkünen Menschen / Wilhelmum Clebitium auffgestelt / welcher des Caluini meinung sich offentlich zuuerteidigen vnterstanden. D. Heshusius contra Caluinianos.Vnd weil D. Heßhusius / derer zeit daselbs Superintendens sich dawider auffgelehnet (daran er auch seines ampts vnd beruffs halben / recht vnd wolgethan) ist ein hefftiger streit daraus an demselbigen ort entstanden. Vnd hat Pfaltzgraff Friedrich an D. Phil. Melanthon. Philippus schreibt an Churfürst. Pfältzgraf vnnd lenckt sich auff der Caluinisten seiten.geschickt / vnd sein rath hierüber begert / welcher endlich ein schrifft an Pfaltzgraffen gestelt / vnd sich darin was mehr / denn zuuor von jm geschehen / mit den Caluinisten auff jre seiten eingelassen / darüber / wie sie nach seinem todt publiciret / hohes vnd nidriges Standes treffliche leute / gelehrte vnd leyen / in vnser Kirchen sich entsetzet / vnd darüber hefftig erschrocken / vnd doch der mehrertheil solchs seiner / in dem fall all zu grosser gutwilligkeit / die er gegen denen gebraucht / die jhme stets auff vnd vber dem halß gelegen / vnd bey jme vmb solche erklerung / auch wol mit vngestüm angehalten / vnd darauff gehoffet / zu gemessen haben.

ER hebet aber seinen Rahtschlag also an. Es sey zwar nit schwer / sondern gefehrlich in dieser sachen zu antworten. Vnd anfenglich lobet vnd billiget er das fürnemen des Churfürsten Pfaltzgraffen / das er denen / so hirüber wider einander streiten / beyderseits stillschweigen aufferlegt vnd befohlen. Wündschet auch / das sie zu beyden seiten von dannen hinweg geschaffet weren. Darnach zum andern schreibet er / wenn die streitigen parteyen verurleubiget würden / were es gut / das die andern Kirchendiener sich einer einhelligen gewissen form zu reden vergleichen möchten / etc.

DIese wort Philippi lauten fast dahin / sind auch von den Caluinisten also auffgenomen vnd verstanden worden / als müste man ein newe art vnd weis / die kirchenstreit beyzulegen / vorhin in der Kirchen Gottes / zu derselbigen erbawung vngebreuchlich / fürnemen / das man nemlich auff die res ipsas oder auff die sachen an jr selbst / mit bestendigem ja oder nein / sich nit erkleren dörffte / sonder das man nur einerley form zureden sich vergliche / darunter wol beide teil / Lutherische vnd Caluinische jre meinung vnd verstandt haben vnd behalten köndten / wie zuuor in Polen mit der repetition der Augs. Conf. geschehen war / als oben gemeldet worden.

Anno 1559.

SO fern gehet in den Fürstlichen Sächsischen Confutationen / die bekentnis der reinen lehre vom heiligen Abendmal / vnd die widerlegung der gegenrede der Widersacher / die sie zu wider dem grund des worts Gottes vnd Augs. Confession / in jhren Büchern fürbringen. Nun wollen wir in der Historia ferner fortfaren.

IN demselben 59. jhar / ist in der Vniuersitet vnd Kirchen zu Heidelberg Streit vom H. Abendmal zu Heidelberg./ der streit vom Abendmal des HErrn / vber D. Lutheri vnd Caluini meinung hart vnd hefftig getrieben worden / denn die Caluinisten / die bis daher sich etwas heimlich daselbst gehalten / haben ein Wilhelm Cleinwitz.jungen thumkünen Menschen / Wilhelmum Clebitium auffgestelt / welcher des Caluini meinung sich offentlich zuuerteidigen vnterstanden. D. Heshusius contra Caluinianos.Vnd weil D. Heßhusius / derer zeit daselbs Superintendens sich dawider auffgelehnet (daran er auch seines ampts vnd beruffs halben / recht vnd wolgethan) ist ein hefftiger streit daraus an demselbigen ort entstanden. Vnd hat Pfaltzgraff Friedrich an D. Phil. Melanthon. Philippus schreibt an Churfürst. Pfältzgraf vnnd lenckt sich auff der Caluinisten seitẽ.geschickt / vnd sein rath hierüber begert / welcher endlich ein schrifft an Pfaltzgraffen gestelt / vnd sich darin was mehr / denn zuuor von jm geschehen / mit den Caluinisten auff jre seiten eingelassen / darüber / wie sie nach seinem todt publiciret / hohes vnd nidriges Standes treffliche leute / gelehrte vnd leyen / in vnser Kirchen sich entsetzet / vnd darüber hefftig erschrocken / vnd doch der mehrertheil solchs seiner / in dem fall all zu grosser gutwilligkeit / die er gegen denen gebraucht / die jhme stets auff vnd vber dem halß gelegen / vnd bey jme vmb solche erklerung / auch wol mit vngestüm angehalten / vnd darauff gehoffet / zu gemessen haben.

ER hebet aber seinen Rahtschlag also an. Es sey zwar nit schwer / sondern gefehrlich in dieser sachen zu antworten. Vnd anfenglich lobet vnd billiget er das fürnemen des Churfürsten Pfaltzgraffen / das er denen / so hirüber wider einander streiten / beyderseits stillschweigen aufferlegt vnd befohlen. Wündschet auch / das sie zu beyden seiten von dannen hinweg geschaffet weren. Darnach zum andern schreibet er / wenn die streitigen parteyen verurleubiget würden / were es gut / das die andern Kirchendiener sich einer einhelligen gewissen form zu reden vergleichen möchten / etc.

DIese wort Philippi lauten fast dahin / sind auch von den Caluinisten also auffgenomen vnd verstanden worden / als müste man ein newe art vnd weis / die kirchenstreit beyzulegen / vorhin in der Kirchen Gottes / zu derselbigen erbawung vngebreuchlich / fürnemen / das man nemlich auff die res ipsas oder auff die sachen an jr selbst / mit bestendigem ja oder nein / sich nit erkleren dörffte / sonder das man nur einerley form zureden sich vergliche / darunter wol beide teil / Lutherische vnd Caluinische jre meinung vnd verstandt haben vnd behalten köndten / wie zuuor in Polen mit der repetition der Augs. Conf. geschehen war / als oben gemeldet worden.

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        <p>ER hebet aber seinen Rahtschlag also an. Es sey zwar nit schwer / sondern                      gefehrlich in dieser sachen zu antworten. Vnd anfenglich lobet vnd billiget er                      das fürnemen des Churfürsten Pfaltzgraffen / das er denen / so hirüber wider                      einander streiten / beyderseits stillschweigen aufferlegt vnd befohlen.                      Wündschet auch / das sie zu beyden seiten von dannen hinweg geschaffet weren.                      Darnach zum andern schreibet er / wenn die streitigen parteyen verurleubiget                      würden / were es gut / das die andern Kirchendiener sich einer einhelligen                      gewissen form zu reden vergleichen möchten / etc.</p>
        <p>DIese wort Philippi lauten fast dahin / sind auch von den Caluinisten also                      auffgenomen vnd verstanden worden / als müste man ein newe art vnd weis / die                      kirchenstreit beyzulegen / vorhin in der Kirchen Gottes / zu derselbigen                      erbawung vngebreuchlich / fürnemen / das man nemlich auff die res ipsas oder                      auff die sachen an jr selbst / mit bestendigem ja oder nein / sich nit erkleren                      dörffte / sonder das man nur einerley form zureden sich vergliche / darunter wol                      beide teil / Lutherische vnd Caluinische jre meinung vnd verstandt haben vnd                      behalten köndten / wie zuuor in Polen mit der repetition der Augs. Conf.                      geschehen war / als oben gemeldet worden.</p>
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[422/0438] SO fern gehet in den Fürstlichen Sächsischen Confutationen / die bekentnis der reinen lehre vom heiligen Abendmal / vnd die widerlegung der gegenrede der Widersacher / die sie zu wider dem grund des worts Gottes vnd Augs. Confession / in jhren Büchern fürbringen. Nun wollen wir in der Historia ferner fortfaren. IN demselben 59. jhar / ist in der Vniuersitet vnd Kirchen zu Heidelberg / der streit vom Abendmal des HErrn / vber D. Lutheri vnd Caluini meinung hart vnd hefftig getrieben worden / denn die Caluinisten / die bis daher sich etwas heimlich daselbst gehalten / haben ein jungen thumkünen Menschen / Wilhelmum Clebitium auffgestelt / welcher des Caluini meinung sich offentlich zuuerteidigen vnterstanden. Vnd weil D. Heßhusius / derer zeit daselbs Superintendens sich dawider auffgelehnet (daran er auch seines ampts vnd beruffs halben / recht vnd wolgethan) ist ein hefftiger streit daraus an demselbigen ort entstanden. Vnd hat Pfaltzgraff Friedrich an D. Phil. Melanthon. geschickt / vnd sein rath hierüber begert / welcher endlich ein schrifft an Pfaltzgraffen gestelt / vnd sich darin was mehr / denn zuuor von jm geschehen / mit den Caluinisten auff jre seiten eingelassen / darüber / wie sie nach seinem todt publiciret / hohes vnd nidriges Standes treffliche leute / gelehrte vnd leyen / in vnser Kirchen sich entsetzet / vnd darüber hefftig erschrocken / vnd doch der mehrertheil solchs seiner / in dem fall all zu grosser gutwilligkeit / die er gegen denen gebraucht / die jhme stets auff vnd vber dem halß gelegen / vnd bey jme vmb solche erklerung / auch wol mit vngestüm angehalten / vnd darauff gehoffet / zu gemessen haben. Streit vom H. Abendmal zu Heidelberg. Wilhelm Cleinwitz. D. Heshusius contra Caluinianos. Philippus schreibt an Churfürst. Pfältzgraf vnnd lenckt sich auff der Caluinisten seitẽ. ER hebet aber seinen Rahtschlag also an. Es sey zwar nit schwer / sondern gefehrlich in dieser sachen zu antworten. Vnd anfenglich lobet vnd billiget er das fürnemen des Churfürsten Pfaltzgraffen / das er denen / so hirüber wider einander streiten / beyderseits stillschweigen aufferlegt vnd befohlen. Wündschet auch / das sie zu beyden seiten von dannen hinweg geschaffet weren. Darnach zum andern schreibet er / wenn die streitigen parteyen verurleubiget würden / were es gut / das die andern Kirchendiener sich einer einhelligen gewissen form zu reden vergleichen möchten / etc. DIese wort Philippi lauten fast dahin / sind auch von den Caluinisten also auffgenomen vnd verstanden worden / als müste man ein newe art vnd weis / die kirchenstreit beyzulegen / vorhin in der Kirchen Gottes / zu derselbigen erbawung vngebreuchlich / fürnemen / das man nemlich auff die res ipsas oder auff die sachen an jr selbst / mit bestendigem ja oder nein / sich nit erkleren dörffte / sonder das man nur einerley form zureden sich vergliche / darunter wol beide teil / Lutherische vnd Caluinische jre meinung vnd verstandt haben vnd behalten köndten / wie zuuor in Polen mit der repetition der Augs. Conf. geschehen war / als oben gemeldet worden.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/438>, abgerufen am 18.05.2024.