Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

ligen todt / wieder der Zwinglischen jrrthüme sein eintrechtig miteinanderAnno 1558. gelehret / als nemlich / das in diesem Sacrament der ware rechte leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd das es Christus also eingesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedechtnis / biß jetzo letzlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grund anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Das der ware leib vnd das ware blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendmal sein / noch auch in / vnter / oder mit dem brod vnd wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine verwandten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche gegenwertigkeit / wieder den rechten natürlichen verstand der einsetzung Christi. Denn so eben dieser leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vnd eben das blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde vergossen ist / in diesem Sacrament wesentlich oder gegenwertig sein sollen / laut der wort der einsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda sein / oder aber gar nicht da sein / weder wesentlich oder gegenwertig. Dieweil je ein rechter warer leib nirgend sein kan / denn wo er leiblich da ist / vnd würde nichts aus heiliger Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gleuben / das die wort der einsetzung Christi / wieder jhren rechten einfeltigen natürlichen verstand / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten.

WEiter so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stende vnd Kirchen eintrechtig gelehret worden / wie es denn auch in heiliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln ausdrückentlich verleibt stehet / das nicht allein die frommen oder gleubigen / sondern auch die bösen vnd vngleubigen / den waren leib Christi / im brod oder mit dem brod leiblich essen / vnd sein wares blut im wein oder mit dem wein leiblich trincken / gleich wie die vngleubigen Gottes Wort so wol hören als die gleubigen / vnd jhr vnglaube der substantz deß worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halben mit diesem vnterscheid / das es die gleubigen wirdig zur vergebung jhrer Sünden / vnd sterckung jhres glaubens / vnd die vngleubigen vnwirdig zu mehrer jhrer Sünden vnd ewiger verdamnis / da sie nicht busse thun / empfahen.

ligen todt / wieder der Zwinglischen jrrthüme sein eintrechtig miteinanderAnno 1558. gelehret / als nemlich / das in diesem Sacrament der ware rechte leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd das es Christus also eingesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedechtnis / biß jetzo letzlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grund anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Das der ware leib vnd das ware blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendmal sein / noch auch in / vnter / oder mit dem brod vnd wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine verwandten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche gegenwertigkeit / wieder den rechten natürlichen verstand der einsetzung Christi. Denn so eben dieser leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vnd eben das blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde vergossen ist / in diesem Sacrament wesentlich oder gegenwertig sein sollen / laut der wort der einsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda sein / oder aber gar nicht da sein / weder wesentlich oder gegenwertig. Dieweil je ein rechter warer leib nirgend sein kan / denn wo er leiblich da ist / vnd würde nichts aus heiliger Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gleuben / das die wort der einsetzung Christi / wieder jhren rechten einfeltigen natürlichen verstand / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten.

WEiter so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stende vnd Kirchen eintrechtig gelehret worden / wie es denn auch in heiliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln ausdrückentlich verleibt stehet / das nicht allein die frommen oder gleubigen / sondern auch die bösen vnd vngleubigen / den waren leib Christi / im brod oder mit dem brod leiblich essen / vnd sein wares blut im wein oder mit dem wein leiblich trincken / gleich wie die vngleubigen Gottes Wort so wol hören als die gleubigen / vnd jhr vnglaube der substantz deß worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halben mit diesem vnterscheid / das es die gleubigen wirdig zur vergebung jhrer Sünden / vnd sterckung jhres glaubens / vnd die vngleubigen vnwirdig zu mehrer jhrer Sünden vnd ewiger verdamnis / da sie nicht busse thun / empfahen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0417" n="401"/>
ligen                      todt / wieder der Zwinglischen jrrthüme sein eintrechtig miteinander<note place="right">Anno 1558.</note> gelehret / als nemlich / das in                      diesem Sacrament der ware rechte leib Christi / welcher für vns am Creutz                      gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares blut / welches für                      vns vnd zur vergebung vnser Sünden vergossen worden / leiblich getruncken werde                      / vnd das es Christus also eingesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines                      verdienstes gedechtnis / biß jetzo letzlich Caluinus herfür kommen ist / welcher                      / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grund                      anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Das der ware leib                      vnd das ware blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendmal sein / noch auch                      in / vnter / oder mit dem brod vnd wein / leiblich gessen vnd getruncken werden.                      Denn ob er vnd seine verwandten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich /                      brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche                      gegenwertigkeit / wieder den rechten natürlichen verstand der einsetzung                      Christi. Denn so eben dieser leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben                      / vnd eben das blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde vergossen ist / in                      diesem Sacrament wesentlich oder gegenwertig sein sollen / laut der wort der                      einsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda sein / oder aber gar nicht                      da sein / weder wesentlich oder gegenwertig. Dieweil je ein rechter warer leib                      nirgend sein kan / denn wo er leiblich da ist / vnd würde nichts aus heiliger                      Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen                      oder versicheren möchte zu gleuben / das die wort der einsetzung Christi /                      wieder jhren rechten einfeltigen natürlichen verstand / ein andere deutung haben                      müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen                      gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten.</p>
        <p>WEiter so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stende vnd                      Kirchen eintrechtig gelehret worden / wie es denn auch in heiliger Göttlicher                      Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln ausdrückentlich                      verleibt stehet / das nicht allein die frommen oder gleubigen / sondern auch die                      bösen vnd vngleubigen / den waren leib Christi / im brod oder mit dem brod                      leiblich essen / vnd sein wares blut im wein oder mit dem wein leiblich trincken                      / gleich wie die vngleubigen Gottes Wort so wol hören als die gleubigen / vnd                      jhr vnglaube der substantz deß worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes                      halben mit diesem vnterscheid / das es die gleubigen wirdig zur vergebung jhrer                      Sünden / vnd sterckung jhres glaubens / vnd die vngleubigen vnwirdig zu mehrer                      jhrer Sünden vnd ewiger verdamnis / da sie nicht busse thun / empfahen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[401/0417] ligen todt / wieder der Zwinglischen jrrthüme sein eintrechtig miteinander gelehret / als nemlich / das in diesem Sacrament der ware rechte leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd das es Christus also eingesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedechtnis / biß jetzo letzlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grund anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Das der ware leib vnd das ware blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendmal sein / noch auch in / vnter / oder mit dem brod vnd wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine verwandten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche gegenwertigkeit / wieder den rechten natürlichen verstand der einsetzung Christi. Denn so eben dieser leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vnd eben das blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde vergossen ist / in diesem Sacrament wesentlich oder gegenwertig sein sollen / laut der wort der einsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda sein / oder aber gar nicht da sein / weder wesentlich oder gegenwertig. Dieweil je ein rechter warer leib nirgend sein kan / denn wo er leiblich da ist / vnd würde nichts aus heiliger Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gleuben / das die wort der einsetzung Christi / wieder jhren rechten einfeltigen natürlichen verstand / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten. Anno 1558. WEiter so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stende vnd Kirchen eintrechtig gelehret worden / wie es denn auch in heiliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln ausdrückentlich verleibt stehet / das nicht allein die frommen oder gleubigen / sondern auch die bösen vnd vngleubigen / den waren leib Christi / im brod oder mit dem brod leiblich essen / vnd sein wares blut im wein oder mit dem wein leiblich trincken / gleich wie die vngleubigen Gottes Wort so wol hören als die gleubigen / vnd jhr vnglaube der substantz deß worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halben mit diesem vnterscheid / das es die gleubigen wirdig zur vergebung jhrer Sünden / vnd sterckung jhres glaubens / vnd die vngleubigen vnwirdig zu mehrer jhrer Sünden vnd ewiger verdamnis / da sie nicht busse thun / empfahen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/417
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/417>, abgerufen am 18.05.2024.