Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1558.zu Wittenberg Lateinisch ausgangen / des Zwinglij namen vnd lehre ausgelassen ist / welches / der Christliche Leser mit fleis mercken wolle / dann er zu vielen dingen nachrichtung gibt. Anno 1558. ANno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegen der damals fürstehenden wahl eines Römischen Keysers zu Franckfurt am Mayn angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meinung für rathsam angesehen worden / das die protestirende Churfürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchten / das ein anfang gemacht würde / das hernach / durch eine gemeine versamlung / eine bestendige vorgleichung vnd hinlegung / der vnter den vnsern enstandenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religionsartickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden. VNd ist vom Höchstermelten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrawen in solchen sachen hette / begeret worden / das er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher anleitung obgedachte vergleichung / vnd hinlegung der spaltung möchte fürgenommen vnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / das in einer gemeinen zusammenkunfft man sich dauon / vnd was mehr von nöten sein würde nottürfftiglichen vnd freundlichen vnterreden wolte. WEil aber dieselbige Person partheyisch / als die in den damals streitigen Artickeln / der fürnembste beklagte vnd beschuldigte theil selbst mit war / haben bald nach gemachtem Franckfurdischen abscheid / viel vnuerdechtige reine Kirchen erinnert vnd gewarnet / mit anzeigung allerley wichtigen vrsachen / das also vnd dadurch eine heilsame gründliche bestendige vergleichung vnd hinlegung der vnter den vnsern entstandenen vnd noch schwebenden streiten vnd spaltungen / nicht würde getroffen / vnd den sachen aus dem grunde nicht würde gerahten oder geholffen werden / wie denn auch nach dem angezeigete vrsachen mit fleis in Gottes forcht hin vnd wider erwogen / gedachter Franckfurdischer abschied in den protestirenden Lutherischen Euangelischen Kirchen ins werck nie gerichtet / noch einige gesampte execution darauff erfolget. BElangend aber den Artickel vom Abendmal des HErrn (das wir bey vnser Historien bleiben vnd darin fortfaren) ists damit also damals zugangen / wie die Acta / so in Churfürstlichen Cantzleyen verhanden / bezeugen. Anno 1558.zu Wittenberg Lateinisch ausgangen / des Zwinglij namen vnd lehre ausgelassen ist / welches / der Christliche Leser mit fleis mercken wolle / dann er zu vielen dingen nachrichtung gibt. Anno 1558. ANno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegen der damals fürstehenden wahl eines Römischen Keysers zu Franckfurt am Mayn angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meinung für rathsam angesehen worden / das die protestirende Churfürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchten / das ein anfang gemacht würde / das hernach / durch eine gemeine versamlung / eine bestendige vorgleichung vnd hinlegung / der vnter den vnsern enstandenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religionsartickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden. VNd ist vom Höchstermelten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrawen in solchen sachen hette / begeret worden / das er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher anleitung obgedachte vergleichung / vnd hinlegung der spaltung möchte fürgenommen vnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / das in einer gemeinen zusammenkunfft man sich dauon / vnd was mehr von nöten sein würde nottürfftiglichen vnd freundlichen vnterreden wolte. WEil aber dieselbige Person partheyisch / als die in den damals streitigen Artickeln / der fürnembste beklagte vnd beschuldigte theil selbst mit war / haben bald nach gemachtem Franckfurdischen abscheid / viel vnuerdechtige reine Kirchen erinnert vnd gewarnet / mit anzeigung allerley wichtigen vrsachen / das also vnd dadurch eine heilsame gründliche bestendige vergleichung vnd hinlegung der vnter den vnsern entstandenen vnd noch schwebenden streiten vnd spaltungen / nicht würde getroffen / vnd den sachen aus dem grunde nicht würde gerahten oder geholffen werden / wie denn auch nach dem angezeigete vrsachen mit fleis in Gottes forcht hin vnd wider erwogen / gedachter Franckfurdischer abschied in den protestirenden Lutherischen Euangelischen Kirchen ins werck nie gerichtet / noch einige gesampte execution darauff erfolget. BElangend aber den Artickel vom Abendmal des HErrn (das wir bey vnser Historien bleiben vnd darin fortfaren) ists damit also damals zugangen / wie die Acta / so in Churfürstlichen Cantzleyen verhanden / bezeugen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0412" n="396"/><note place="left">Anno 1558.</note>zu Wittenberg Lateinisch ausgangen / des Zwinglij namen vnd lehre ausgelassen ist / welches / der Christliche Leser mit fleis mercken wolle / dann er zu vielen dingen nachrichtung gibt.</p> </div> <div> <head>Anno 1558.</head> <p>ANno 1558. 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zu Wittenberg Lateinisch ausgangen / des Zwinglij namen vnd lehre ausgelassen ist / welches / der Christliche Leser mit fleis mercken wolle / dann er zu vielen dingen nachrichtung gibt.
Anno 1558. Anno 1558. ANno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegen der damals fürstehenden wahl eines Römischen Keysers zu Franckfurt am Mayn angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meinung für rathsam angesehen worden / das die protestirende Churfürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchten / das ein anfang gemacht würde / das hernach / durch eine gemeine versamlung / eine bestendige vorgleichung vnd hinlegung / der vnter den vnsern enstandenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religionsartickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden.
VNd ist vom Höchstermelten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrawen in solchen sachen hette / begeret worden / das er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher anleitung obgedachte vergleichung / vnd hinlegung der spaltung möchte fürgenommen vnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / das in einer gemeinen zusammenkunfft man sich dauon / vnd was mehr von nöten sein würde nottürfftiglichen vnd freundlichen vnterreden wolte.
WEil aber dieselbige Person partheyisch / als die in den damals streitigen Artickeln / der fürnembste beklagte vnd beschuldigte theil selbst mit war / haben bald nach gemachtem Franckfurdischen abscheid / viel vnuerdechtige reine Kirchen erinnert vnd gewarnet / mit anzeigung allerley wichtigen vrsachen / das also vnd dadurch eine heilsame gründliche bestendige vergleichung vnd hinlegung der vnter den vnsern entstandenen vnd noch schwebenden streiten vnd spaltungen / nicht würde getroffen / vnd den sachen aus dem grunde nicht würde gerahten oder geholffen werden / wie denn auch nach dem angezeigete vrsachen mit fleis in Gottes forcht hin vnd wider erwogen / gedachter Franckfurdischer abschied in den protestirenden Lutherischen Euangelischen Kirchen ins werck nie gerichtet / noch einige gesampte execution darauff erfolget.
BElangend aber den Artickel vom Abendmal des HErrn (das wir bey vnser Historien bleiben vnd darin fortfaren) ists damit also damals zugangen / wie die Acta / so in Churfürstlichen Cantzleyen verhanden / bezeugen.
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