Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1553.verstand in allen artickeln gehabt / vnd hat darzu diese Göttliche gaben gehabt / das er seinen verstand recht / klar vnd ordentlich hat reden vnd schreiben können / vnd ist da zu ein grosser fleis in jhm gewesen / in allen sachen / fürnemlich aber Christliche lehr / grund / vnd alle groswichtige ftreit / die in Christlichen Kirchen zu allen zeiten fürgefallen sind / vnd der rechten Lehrer vrtheil zuwissen / vnd reine Lehr deutlich zuerkleren. DIeses alles dienet nicht allein zu vnterweisung der nach kommenden / sondern auch zum zeugnis / denn es werden teglich newe opinion vnd streit erreget / dauon die Gottsfürchtigen gern zeugnis der vorigen Lehrer haben wollen / etc. Vnd werden die nachkommen / durch die jetzigen schrifften solcher Menner / derer Lehr vnd leben in den Christlichen kirchen vnstrefflich gewesen ist / gestercket werden / laut des Spruchs: Vnd du / so du bekeret bist soltu deinen bruder stercken / etc. So hat der Ehrwirdige Herr D. Martinus Luth. desgleichen alle Gottsfürchtige / verstendige / in vnser Kirchen von der lehre (Fürst Georgens von Anhalt / etc.) zeugnis geben / das sie Christlich vnd rein sey. Vnd were zuwünschen / das vns die vorige zeit nach den Aposteln / solche reine Bücher gelassen hette / etc. AVs diesen worten Philippi ist nu menniglichen offenbar / das er die Lehre / so Fürst Georg in seinen Predigten vom Abendmal des HErrn / wider die Papisten / Sacramentirer vnd Schwermer gefüret vnd offentlich bekennet hat / jhme gefallen lassen / für richtig vnd rein gelobet / vnd auch den nachkommen commendiret hat. Mechelbur gische Kirchenordnung.DEsgleichen hat Philippus Anno 54. auff beger des Hertzogen zu Mechelburg / vnd jhrer Theologen die Mechelburgische Kirchenordnug gestellet / vnd in der Vorrede diese wort selber gesetzt: Es ist durch diese schrifft nichts anders gemeinet / denn das die einige / ewige / warhafftige Lehre des Euangelij rein geprediget sol werden / die Gott gnediglich durch seinen Sohn Ihesum Christum geoffenbaret hat / vnd die in der Propheten vnd Apostel Schrifft gefasset ist / vnd in dem verstande der in den Symbolis / Apostolico / Niceno vnd Athanasij ausgedruckt ist / mit welchem gleich stimmen Lutheri Catechismus vnd Confessio / vnd die Confessio / die der Keyserlichen Maiestet im Reichstag zu Augspurg Anno 3530. vberantwort ist / vnd wie diese Lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen dieser Sechsischen Land / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen gepredigt wird. Mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zu halten / wie auch diese genante Kirchen die Bäpstliche Abgöttereyen / Mißbreuche / vnd andere Irrthumb / die dem Euangelio widerwertig sind / straffen / verbieten vnd abthun. Anno 1553.verstand in allen artickeln gehabt / vnd hat darzu diese Göttliche gaben gehabt / das er seinen verstand recht / klar vñ ordentlich hat redẽ vnd schreiben können / vnd ist da zu ein grosser fleis in jhm gewesen / in allen sachen / fürnemlich aber Christliche lehr / grund / vnd alle groswichtige ftreit / die in Christlichen Kirchen zu allen zeiten fürgefallen sind / vnd der rechten Lehrer vrtheil zuwissen / vnd reine Lehr deutlich zuerkleren. DIeses alles dienet nicht allein zu vnterweisung der nach kommenden / sondern auch zum zeugnis / denn es werden teglich newe opinion vnd streit erreget / dauon die Gottsfürchtigen gern zeugnis der vorigen Lehrer haben wollen / etc. Vnd werden die nachkommen / durch die jetzigen schrifften solcher Meñer / derer Lehr vnd leben in den Christlichen kirchen vnstrefflich gewesen ist / gestercket werden / laut des Spruchs: Vnd du / so du bekeret bist soltu deinen bruder stercken / etc. So hat der Ehrwirdige Herr D. Martinus Luth. desgleichen alle Gottsfürchtige / verstendige / in vnser Kirchen von der lehre (Fürst Georgens von Anhalt / etc.) zeugnis geben / das sie Christlich vnd rein sey. Vnd were zuwünschen / das vns die vorige zeit nach den Aposteln / solche reine Bücher gelassen hette / etc. AVs diesen worten Philippi ist nu menniglichen offenbar / das er die Lehre / so Fürst Georg in seinen Predigten vom Abendmal des HErrn / wider die Papisten / Sacramentirer vnd Schwermer gefüret vnd offentlich bekennet hat / jhme gefallen lassen / für richtig vnd rein gelobet / vnd auch den nachkommen commendiret hat. Mechelbur gische Kirchenordnung.DEsgleichen hat Philippus Anno 54. auff beger des Hertzogen zu Mechelburg / vnd jhrer Theologen die Mechelburgische Kirchenordnug gestellet / vnd in der Vorrede diese wort selber gesetzt: Es ist durch diese schrifft nichts anders gemeinet / denn das die einige / ewige / warhafftige Lehre des Euangelij rein geprediget sol werden / die Gott gnediglich durch seinen Sohn Ihesum Christum geoffenbaret hat / vnd die in der Propheten vnd Apostel Schrifft gefasset ist / vnd in dem verstande der in den Symbolis / Apostolico / Niceno vnd Athanasij ausgedruckt ist / mit welchem gleich stim̃en Lutheri Catechismus vnd Confessio / vnd die Confessio / die der Keyserlichen Maiestet im Reichstag zu Augspurg Anno 3530. vberantwort ist / vnd wie diese Lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen dieser Sechsischen Land / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen gepredigt wird. Mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zu halten / wie auch diese genante Kirchen die Bäpstliche Abgöttereyen / Mißbreuche / vnd andere Irrthumb / die dem Euangelio widerwertig sind / straffen / verbieten vnd abthun. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0396" n="380"/><note place="left">Anno 1553.</note>verstand in allen artickeln gehabt / vnd hat darzu diese Göttliche gaben gehabt / das er seinen verstand recht / klar vñ ordentlich hat redẽ vnd schreiben können / vnd ist da zu ein grosser fleis in jhm gewesen / in allen sachen / fürnemlich aber Christliche lehr / grund / vnd alle groswichtige ftreit / die in Christlichen Kirchen zu allen zeiten fürgefallen sind / vnd der rechten Lehrer vrtheil zuwissen / vnd reine Lehr deutlich zuerkleren.</p> <p>DIeses alles dienet nicht allein zu vnterweisung der nach kommenden / sondern auch zum zeugnis / denn es werden teglich newe opinion vnd streit erreget / dauon die Gottsfürchtigen gern zeugnis der vorigen Lehrer haben wollen / etc. Vnd werden die nachkommen / durch die jetzigen schrifften solcher Meñer / derer Lehr vnd leben in den Christlichen kirchen vnstrefflich gewesen ist / gestercket werden / laut des Spruchs: Vnd du / so du bekeret bist soltu deinen bruder stercken / etc. So hat der Ehrwirdige Herr D. Martinus Luth. desgleichen alle Gottsfürchtige / verstendige / in vnser Kirchen von der lehre (Fürst Georgens von Anhalt / etc.) zeugnis geben / das sie Christlich vnd rein sey. Vnd were zuwünschen / das vns die vorige zeit nach den Aposteln / solche reine Bücher gelassen hette / etc.</p> <p>AVs diesen worten Philippi ist nu menniglichen offenbar / das er die Lehre / so Fürst Georg in seinen Predigten vom Abendmal des HErrn / wider die Papisten / Sacramentirer vnd Schwermer gefüret vnd offentlich bekennet hat / jhme gefallen lassen / für richtig vnd rein gelobet / vnd auch den nachkommen commendiret hat.</p> <note place="left">Mechelbur gische Kirchenordnung.</note> <p>DEsgleichen hat Philippus Anno 54. auff beger des Hertzogen zu Mechelburg / vnd jhrer Theologen die Mechelburgische Kirchenordnug gestellet / vnd in der Vorrede diese wort selber gesetzt: Es ist durch diese schrifft nichts anders gemeinet / denn das die einige / ewige / warhafftige Lehre des Euangelij rein geprediget sol werden / die Gott gnediglich durch seinen Sohn Ihesum Christum geoffenbaret hat / vnd die in der Propheten vnd Apostel Schrifft gefasset ist / vnd in dem verstande der in den Symbolis / Apostolico / Niceno vnd Athanasij ausgedruckt ist / mit welchem gleich stim̃en Lutheri Catechismus vnd Confessio / vnd die Confessio / die der Keyserlichen Maiestet im Reichstag zu Augspurg Anno 3530. vberantwort ist / vnd wie diese Lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen dieser Sechsischen Land / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen gepredigt wird. Mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zu halten / wie auch diese genante Kirchen die Bäpstliche Abgöttereyen / Mißbreuche / vnd andere Irrthumb / die dem Euangelio widerwertig sind / straffen / verbieten vnd abthun.</p> </div> </body> </text> </TEI> [380/0396]
verstand in allen artickeln gehabt / vnd hat darzu diese Göttliche gaben gehabt / das er seinen verstand recht / klar vñ ordentlich hat redẽ vnd schreiben können / vnd ist da zu ein grosser fleis in jhm gewesen / in allen sachen / fürnemlich aber Christliche lehr / grund / vnd alle groswichtige ftreit / die in Christlichen Kirchen zu allen zeiten fürgefallen sind / vnd der rechten Lehrer vrtheil zuwissen / vnd reine Lehr deutlich zuerkleren.
Anno 1553. DIeses alles dienet nicht allein zu vnterweisung der nach kommenden / sondern auch zum zeugnis / denn es werden teglich newe opinion vnd streit erreget / dauon die Gottsfürchtigen gern zeugnis der vorigen Lehrer haben wollen / etc. Vnd werden die nachkommen / durch die jetzigen schrifften solcher Meñer / derer Lehr vnd leben in den Christlichen kirchen vnstrefflich gewesen ist / gestercket werden / laut des Spruchs: Vnd du / so du bekeret bist soltu deinen bruder stercken / etc. So hat der Ehrwirdige Herr D. Martinus Luth. desgleichen alle Gottsfürchtige / verstendige / in vnser Kirchen von der lehre (Fürst Georgens von Anhalt / etc.) zeugnis geben / das sie Christlich vnd rein sey. Vnd were zuwünschen / das vns die vorige zeit nach den Aposteln / solche reine Bücher gelassen hette / etc.
AVs diesen worten Philippi ist nu menniglichen offenbar / das er die Lehre / so Fürst Georg in seinen Predigten vom Abendmal des HErrn / wider die Papisten / Sacramentirer vnd Schwermer gefüret vnd offentlich bekennet hat / jhme gefallen lassen / für richtig vnd rein gelobet / vnd auch den nachkommen commendiret hat.
DEsgleichen hat Philippus Anno 54. auff beger des Hertzogen zu Mechelburg / vnd jhrer Theologen die Mechelburgische Kirchenordnug gestellet / vnd in der Vorrede diese wort selber gesetzt: Es ist durch diese schrifft nichts anders gemeinet / denn das die einige / ewige / warhafftige Lehre des Euangelij rein geprediget sol werden / die Gott gnediglich durch seinen Sohn Ihesum Christum geoffenbaret hat / vnd die in der Propheten vnd Apostel Schrifft gefasset ist / vnd in dem verstande der in den Symbolis / Apostolico / Niceno vnd Athanasij ausgedruckt ist / mit welchem gleich stim̃en Lutheri Catechismus vnd Confessio / vnd die Confessio / die der Keyserlichen Maiestet im Reichstag zu Augspurg Anno 3530. vberantwort ist / vnd wie diese Lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen dieser Sechsischen Land / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen gepredigt wird. Mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zu halten / wie auch diese genante Kirchen die Bäpstliche Abgöttereyen / Mißbreuche / vnd andere Irrthumb / die dem Euangelio widerwertig sind / straffen / verbieten vnd abthun.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/396 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/396>, abgerufen am 05.07.2024. |