Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.uersicht / der König werde nicht begeren / das sie jhm zugefallen hierinAnno 1553. weichen / etc. DA nun das Christliche Königliche hertz bald gesehen / was diese für gefehrliche schwere Geste weren / die in Kirchen vnd gantzem Regiment grossen schaden in kurtzen tagen thun köndten / wie denn diß gifft / ehe mans recht gewar wird / wo es ein wenig wind vnd lufft hat / gantze Königreich / Land / Leut / Kirchen / Schulen vnd Heuser durchkreicht / einnimpt vnd verderbt / hat Gott dasselbe Königliche hertz also regiert / vnd geführet / das er befohlen / das solche schedliche frembde Geste / so bald / doch mit gnaden / aus dem Königreich wiederumb abreisen / vnd sich anderß wohin begeben möchten / welches auch / ob sie gleich vngedültig dazu gewesen / vnd jmmer vmb fristung vnd verlengerung / entweder durch den gantzen winter / oder auff etliche Monat oder wochen vergeblich angehalten / endlich geschehen ist / dazu denn der König jhnen auslösung aus den herbergen / vnd hundert Thaler zu einem zeerpfennig miltiglich geben lassen. DIeses hat den Johannem Laßko so hefftig verdrossen (sonderlich weil er gen Koppenhagen nicht wiederumb hat reisen dürffen / allda er seine zwene Söhne sampt jhrem Praeceptore gehabt / welchen der König / den winter vber zubleiben / gnedigst zugelassen) das er hernach an den König ein sehr bitter hefftig schreiben gethan / darinn er setzet / das er in öffentlicher Predigt in Dennmarck sey vbel herdurch gelassen / vnd verdampt / vnd nicht so wirdig geachtet worden / das er ein zeitlang allda bleiben / oder zu seinen Söhnen wiederumb kommen hette können / welches / ob ers wol dem König nicht zurechne / als der es auff andere Leut anhalten gethan / so habe doch hiedurch der König wieder Gott vnd die gantze Christliche Kirche grewlich gesündiget / dieweil er jhn / vnd seine Geferten so verdammen / ausrichten / vnd abweisen habe lassen. Er sol seine Sünde hieran begangen / erkennen / vnd Gott abbitten / vnd sich nicht weiter verführen lassen. Equidem dolendum est (inquit Lasko) nomen tuum per ficos & pessimos ardeliones infamari. Es sey zu erbarmen / das der König nicht zu jhnen trette / vnd dadurch einen löblichen namen bekomme: quod nomen longe esset commendatissimum, nisi isti obstarent, welcher name gar herrlich würde sein / wenn er die gesellen / heuchler / vnd verführer (meinend / die Lutherischen Theologen vnd Rhäte) nicht hörete / sondern ein Sacramentirer würde. Sie wollen auch den König nicht entschüldigt halten / denn seine Sünde sey zu groß wieder Gott / wieder den HERRN Christum / wieder sein leib vnd blut / wieder die gantze Catholische Christliche Kirche / wieder alle Christliche liebe / vnd wieder sein eigen gewissen / etc. uersicht / der König werde nicht begeren / das sie jhm zugefallen hierinAnno 1553. weichen / etc. DA nun das Christliche Königliche hertz bald gesehen / was diese für gefehrliche schwere Geste weren / die in Kirchen vnd gantzem Regiment grossen schaden in kurtzen tagen thun köndten / wie denn diß gifft / ehe mans recht gewar wird / wo es ein wenig wind vnd lufft hat / gantze Königreich / Land / Leut / Kirchen / Schulen vnd Heuser durchkreicht / einnimpt vnd verderbt / hat Gott dasselbe Königliche hertz also regiert / vnd geführet / das er befohlen / das solche schedliche frembde Geste / so bald / doch mit gnaden / aus dem Königreich wiederumb abreisen / vnd sich anderß wohin begeben möchten / welches auch / ob sie gleich vngedültig dazu gewesen / vnd jmmer vmb fristung vñ verlengerung / entweder durch den gantzen winter / oder auff etliche Monat oder wochen vergeblich angehalten / endlich geschehen ist / dazu denn der König jhnen auslösung aus den herbergen / vnd hundert Thaler zu einem zeerpfennig miltiglich geben lassen. DIeses hat den Johannem Laßko so hefftig verdrossen (sonderlich weil er gen Koppenhagen nicht wiederumb hat reisen dürffen / allda er seine zwene Söhne sampt jhrem Praeceptore gehabt / welchen der König / den winter vber zubleiben / gnedigst zugelassen) das er hernach an den König ein sehr bitter hefftig schreiben gethan / darinn er setzet / das er in öffentlicher Predigt in Dennmarck sey vbel herdurch gelassen / vnd verdampt / vnd nicht so wirdig geachtet worden / das er ein zeitlang allda bleiben / oder zu seinen Söhnen wiederumb kommen hette können / welches / ob ers wol dem König nicht zurechne / als der es auff andere Leut anhalten gethan / so habe doch hiedurch der König wieder Gott vnd die gantze Christliche Kirche grewlich gesündiget / dieweil er jhn / vnd seine Geferten so verdammen / ausrichten / vnd abweisen habe lassen. Er sol seine Sünde hieran begangen / erkennen / vnd Gott abbitten / vnd sich nicht weiter verführen lassen. Equidem dolendum est (inquit Lasko) nomen tuum per ficos & pessimos ardeliones infamari. Es sey zu erbarmen / das der König nicht zu jhnen trette / vnd dadurch einen löblichen namen bekomme: quod nomen longè esset commendatissimum, nisi isti obstarent, welcher name gar herrlich würde sein / wenn er die gesellen / heuchler / vnd verführer (meinend / die Lutherischen Theologen vnd Rhäte) nicht hörete / sondern ein Sacramentirer würde. Sie wollen auch den König nicht entschüldigt halten / denn seine Sünde sey zu groß wieder Gott / wieder den HERRN Christum / wieder sein leib vnd blut / wieder die gantze Catholische Christliche Kirche / wieder alle Christliche liebe / vnd wieder sein eigen gewissen / etc. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#drucke_418-theol-2f_00381" n="365"/> uersicht / der König werde nicht begeren / das sie jhm zugefallen hierin<note place="right">Anno 1553.</note> weichen / etc.</p> <p>DA nun das Christliche Königliche hertz bald gesehen / was diese für gefehrliche schwere Geste weren / die in Kirchen vnd gantzem Regiment grossen schaden in kurtzen tagen thun köndten / wie denn diß gifft / ehe mans recht gewar wird / wo es ein wenig wind vnd lufft hat / gantze Königreich / Land / Leut / Kirchen / Schulen vnd Heuser durchkreicht / einnimpt vnd verderbt / hat Gott dasselbe Königliche hertz also regiert / vnd geführet / das er befohlen / das solche schedliche frembde Geste / so bald / doch mit gnaden / aus dem Königreich wiederumb abreisen / vnd sich anderß wohin begeben möchten / welches auch / ob sie gleich vngedültig dazu gewesen / vnd jmmer vmb fristung vñ verlengerung / entweder durch den gantzen winter / oder auff etliche Monat oder wochen vergeblich angehalten / endlich geschehen ist / dazu denn der König jhnen auslösung aus den herbergen / vnd hundert Thaler zu einem zeerpfennig miltiglich geben lassen.</p> <p>DIeses hat den Johannem Laßko so hefftig verdrossen (sonderlich weil er gen Koppenhagen nicht wiederumb hat reisen dürffen / allda er seine zwene Söhne sampt jhrem Praeceptore gehabt / welchen der König / den winter vber zubleiben / gnedigst zugelassen) das er hernach an den König ein sehr bitter hefftig schreiben gethan / darinn er setzet / das er in öffentlicher Predigt in Dennmarck sey vbel herdurch gelassen / vnd verdampt / vnd nicht so wirdig geachtet worden / das er ein zeitlang allda bleiben / oder zu seinen Söhnen wiederumb kommen hette können / welches / ob ers wol dem König nicht zurechne / als der es auff andere Leut anhalten gethan / so habe doch hiedurch der König wieder Gott vnd die gantze Christliche Kirche grewlich gesündiget / dieweil er jhn / vnd seine Geferten so verdammen / ausrichten / vnd abweisen habe lassen. Er sol seine Sünde hieran begangen / erkennen / vnd Gott abbitten / vnd sich nicht weiter verführen lassen. Equidem dolendum est (inquit Lasko) nomen tuum per ficos & pessimos ardeliones infamari. Es sey zu erbarmen / das der König nicht zu jhnen trette / vnd dadurch einen löblichen namen bekomme: quod nomen longè esset commendatissimum, nisi isti obstarent, welcher name gar herrlich würde sein / wenn er die gesellen / heuchler / vnd verführer (meinend / die Lutherischen Theologen vnd Rhäte) nicht hörete / sondern ein Sacramentirer würde. Sie wollen auch den König nicht entschüldigt halten / denn seine Sünde sey zu groß wieder Gott / wieder den HERRN Christum / wieder sein leib vnd blut / wieder die gantze Catholische Christliche Kirche / wieder alle Christliche liebe / vnd wieder sein eigen gewissen / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [365/NaN]
uersicht / der König werde nicht begeren / das sie jhm zugefallen hierin weichen / etc.
Anno 1553. DA nun das Christliche Königliche hertz bald gesehen / was diese für gefehrliche schwere Geste weren / die in Kirchen vnd gantzem Regiment grossen schaden in kurtzen tagen thun köndten / wie denn diß gifft / ehe mans recht gewar wird / wo es ein wenig wind vnd lufft hat / gantze Königreich / Land / Leut / Kirchen / Schulen vnd Heuser durchkreicht / einnimpt vnd verderbt / hat Gott dasselbe Königliche hertz also regiert / vnd geführet / das er befohlen / das solche schedliche frembde Geste / so bald / doch mit gnaden / aus dem Königreich wiederumb abreisen / vnd sich anderß wohin begeben möchten / welches auch / ob sie gleich vngedültig dazu gewesen / vnd jmmer vmb fristung vñ verlengerung / entweder durch den gantzen winter / oder auff etliche Monat oder wochen vergeblich angehalten / endlich geschehen ist / dazu denn der König jhnen auslösung aus den herbergen / vnd hundert Thaler zu einem zeerpfennig miltiglich geben lassen.
DIeses hat den Johannem Laßko so hefftig verdrossen (sonderlich weil er gen Koppenhagen nicht wiederumb hat reisen dürffen / allda er seine zwene Söhne sampt jhrem Praeceptore gehabt / welchen der König / den winter vber zubleiben / gnedigst zugelassen) das er hernach an den König ein sehr bitter hefftig schreiben gethan / darinn er setzet / das er in öffentlicher Predigt in Dennmarck sey vbel herdurch gelassen / vnd verdampt / vnd nicht so wirdig geachtet worden / das er ein zeitlang allda bleiben / oder zu seinen Söhnen wiederumb kommen hette können / welches / ob ers wol dem König nicht zurechne / als der es auff andere Leut anhalten gethan / so habe doch hiedurch der König wieder Gott vnd die gantze Christliche Kirche grewlich gesündiget / dieweil er jhn / vnd seine Geferten so verdammen / ausrichten / vnd abweisen habe lassen. Er sol seine Sünde hieran begangen / erkennen / vnd Gott abbitten / vnd sich nicht weiter verführen lassen. Equidem dolendum est (inquit Lasko) nomen tuum per ficos & pessimos ardeliones infamari. Es sey zu erbarmen / das der König nicht zu jhnen trette / vnd dadurch einen löblichen namen bekomme: quod nomen longè esset commendatissimum, nisi isti obstarent, welcher name gar herrlich würde sein / wenn er die gesellen / heuchler / vnd verführer (meinend / die Lutherischen Theologen vnd Rhäte) nicht hörete / sondern ein Sacramentirer würde. Sie wollen auch den König nicht entschüldigt halten / denn seine Sünde sey zu groß wieder Gott / wieder den HERRN Christum / wieder sein leib vnd blut / wieder die gantze Catholische Christliche Kirche / wieder alle Christliche liebe / vnd wieder sein eigen gewissen / etc.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/381>, abgerufen am 23.07.2024. |