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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Carlstad Lutherum ausgetragen / als ob er jhm den druck gehindertAnno 1524. vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen gesprech. Daraus gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegenteil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchaus weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze ihar lang an seinen verfürischen büchern gemacht vnd getichtet hette.

VNd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der HErr / sonderlich diesen Sacramentirischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeigt habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage furD. Luther in des reichs Acht / wirdt gnediglich erhalten. Königen vnd Fürsten / nach der weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnd also allnthalben in öffentlicher gefahr leibes vnd lebens war / das jhn derhalben auch der fromme vnd weise Churfürst Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnd andere threwe Collegae Lutheri, mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnd Schulen herfür getreten / das nicht LutherusCarlstadts vnruhe. den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß Römischen Reichs hette / sondern er Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen:

Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget.

Vnterstehe dich etwas / vnd wage es / auff das du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wird / so ist vnd bleibt er doch arm / vnd veracht. Niemand gibt jhm was darzu / das er from ist / er mus kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten in der Kirchen zu Wittenberg an zu rumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen predigten allerley vngereimt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keyserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wieder bestellen vnd führen.

VNd da Gott der HErr zu der zeit aus sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute künste / vnd sonderlich die Heuptspra-

Carlstad Lutherum ausgetragen / als ob er jhm den druck gehindertAnno 1524. vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen gesprech. Daraus gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegenteil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchaus weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze ihar lang an seinen verfürischen büchern gemacht vnd getichtet hette.

VNd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der HErr / sonderlich diesen Sacramentirischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeigt habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage furD. Luther in des reichs Acht / wirdt gnediglich erhalten. Königen vnd Fürsten / nach der weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnd also allnthalben in öffentlicher gefahr leibes vnd lebens war / das jhn derhalben auch der from̃e vnd weise Churfürst Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnd andere threwe Collegae Lutheri, mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnd Schulen herfür getreten / das nicht LutherusCarlstadts vnruhe. den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß Römischen Reichs hette / sondern er Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen:

Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget.

Vnterstehe dich etwas / vnd wage es / auff das du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wird / so ist vnd bleibt er doch arm / vnd veracht. Niemand gibt jhm was darzu / das er from ist / er mus kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten in der Kirchen zu Wittenberg an zu rumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen predigten allerley vngereimt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keyserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wieder bestellen vnd führen.

VNd da Gott der HErr zu der zeit aus sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute künste / vnd sonderlich die Heuptspra-

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[21/0037] Carlstad Lutherum ausgetragen / als ob er jhm den druck gehindert vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen gesprech. Daraus gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegenteil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchaus weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze ihar lang an seinen verfürischen büchern gemacht vnd getichtet hette. Anno 1524. VNd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der HErr / sonderlich diesen Sacramentirischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeigt habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage fur Königen vnd Fürsten / nach der weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnd also allnthalben in öffentlicher gefahr leibes vnd lebens war / das jhn derhalben auch der from̃e vnd weise Churfürst Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnd andere threwe Collegae Lutheri, mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnd Schulen herfür getreten / das nicht Lutherus den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß Römischen Reichs hette / sondern er Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen: D. Luther in des reichs Acht / wirdt gnediglich erhalten. Carlstadts vnruhe. Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget. Vnterstehe dich etwas / vnd wage es / auff das du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wird / so ist vnd bleibt er doch arm / vnd veracht. Niemand gibt jhm was darzu / das er from ist / er mus kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten in der Kirchen zu Wittenberg an zu rumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen predigten allerley vngereimt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keyserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wieder bestellen vnd führen. VNd da Gott der HErr zu der zeit aus sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute künste / vnd sonderlich die Heuptspra-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/37>, abgerufen am 25.04.2024.