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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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ein geist sey / zeigt der HErr Christus selbst an / da er sagt / Ihr seit vonAnno 1536. dem vater dem teuffel / vnd nach ewers Vaters lust wollet jr thun / derselbig ist ein mörder von anfang / vnd ist nicht bestanden in der Warheit / denn die warheit ist nicht in jm. Wenn er die lügen redet / so redet er von seinem eigen / denn er ist ein lügner / vnd ein Vater derselbigen.

Ferner ist in der Fürstlichen Sechsischen Cantzley vnd anderßwo fürhanden / die ermanung / so Bucer zu Wittenberg in gegenwart der andern an seine Gesellen gethan / das / vnd wie sie sich der gestalten Forme Concordie vnterschreiben solten. Seine wort sind diese gewesen.

Weil die einigkeit darin stehet / das ein jeder vnter vns getrewlichBuceri wort vnd vermanung an seine geferten. den inhalt dieser artickel lere / vnd als viel den artickel vom Nachtmal belangt / so müssen wir die lehr / darinn gelehret / das vns im heiligen Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehalten / vnd administrirt wird / nichts denn brod vnd wein gegeben vnd empfangen werde / als ein offentlichen jrrthumb verdammen / vnd dagegen bestendiglich lehren / das diß die warheit Christi sey / das vns im Nachtmal / der ware leib vnd wares blut deß HErrn warhafftig gegeben / vnd empfangen werde / doch nicht der gestalt / das er natürlicher weise ins brod verendert / oder aber localiter daran gebunden / vnd zur speise des bauchs gegeben werde / das auch die warheit dieses Sacraments / nicht auff dem verdienst der Menschen / welche es empfahen oder austheilen / sondern auff dem wort vnd einsetzung deß HErrn gegründet sey / vnd darumb alle die jenigen / welche das Sacrament vnwirdig empfahen / jhnen das Gericht empfahen. Wer nun bekennet / das diß also war sey / vnd demnach getrewlich zulehren gedenckt / der mag sich vnterschreiben / vnd was er zusaget / halten / Da aber etliche sich dieser subscription beschwerlich finden / sind wir erbötig / jhnen freundlich auff alles zu antworten / was sie von dieser vnterschreibung abhalten / oder verhindern möchte. Haec Bucerus.

DArauff haben sie geantwortet / sie haben kein bedencken / sondern es sey jhr meinung vnd ernst / vnd haben darauff ein jeder mit seiner eignen Hand vnterschrieben.

ES lautet aber die Formula Concordiae vom Abendmal deßForma Concordiae An: 36. HErrn / wie die zwischen den Theologis zu Wittenberg / vnd der Oberlendischen Städte Superintendenten / vnd Predicanten / gesetzt vnd gedruckt aus dem Original / welches dazumal mit D. Lutheri eigner Hand geschrieben / vnd vnterschrieben / desgleichen mit aller derselbigen beyderseits Theologen Handschrifft bekrefftiget worden ist / also: Wir haben gehört / wie er Martinus Bucer / seine vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm aus den Stedten kommen sind / von dem heiligen Sacrament des leibs vnd bluts Christi erklert haben / nemlich also: Sie bekennen / lauts der wort Irenei / das in diesem Sacrament

ein geist sey / zeigt der HErr Christus selbst an / da er sagt / Ihr seit vonAnno 1536. dem vater dem teuffel / vnd nach ewers Vaters lust wollet jr thun / derselbig ist ein mörder von anfang / vnd ist nicht bestanden in der Warheit / denn die warheit ist nicht in jm. Wenn er die lügen redet / so redet er von seinem eigen / denn er ist ein lügner / vnd ein Vater derselbigen.

Ferner ist in der Fürstlichen Sechsischen Cantzley vnd anderßwo fürhandẽ / die ermanung / so Bucer zu Wittenberg in gegenwart der andern an seine Gesellen gethan / das / vnd wie sie sich der gestalten Formę Concordię vnterschreiben solten. Seine wort sind diese gewesen.

Weil die einigkeit darin stehet / das ein jeder vnter vns getrewlichBuceri wort vnd vermanung an seine geferten. den inhalt dieser artickel lere / vnd als viel den artickel vom Nachtmal belangt / so müssen wir die lehr / darinn gelehret / das vns im heiligen Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehalten / vnd administrirt wird / nichts deñ brod vnd wein gegeben vnd empfangen werde / als ein offentlichen jrrthumb verdammen / vnd dagegen bestendiglich lehren / das diß die warheit Christi sey / das vns im Nachtmal / der ware leib vnd wares blut deß HErrn warhafftig gegeben / vnd empfangen werde / doch nicht der gestalt / das er natürlicher weise ins brod verendert / oder aber localiter daran gebunden / vnd zur speise des bauchs gegeben werde / das auch die warheit dieses Sacraments / nicht auff dem verdienst der Menschen / welche es empfahen oder austheilen / sondern auff dem wort vnd einsetzung deß HErrn gegründet sey / vnd darumb alle die jenigen / welche das Sacrament vnwirdig empfahen / jhnen das Gericht empfahen. Wer nun bekennet / das diß also war sey / vnd demnach getrewlich zulehren gedenckt / der mag sich vnterschreiben / vnd was er zusaget / halten / Da aber etliche sich dieser subscription beschwerlich finden / sind wir erbötig / jhnen freundlich auff alles zu antworten / was sie von dieser vnterschreibung abhalten / oder verhindern möchte. Haec Bucerus.

DArauff haben sie geantwortet / sie haben kein bedencken / sondern es sey jhr meinung vnd ernst / vnd haben darauff ein jeder mit seiner eignen Hand vnterschrieben.

ES lautet aber die Formula Concordiae vom Abendmal deßForma Concordiae An: 36. HErrn / wie die zwischen den Theologis zu Wittenberg / vñ der Oberlendischen Städte Superintendenten / vnd Prędicanten / gesetzt vnd gedruckt aus dem Original / welches dazumal mit D. Lutheri eigner Hand geschrieben / vnd vnterschrieben / desgleichen mit aller derselbigen beyderseits Theologen Handschrifft bekrefftiget worden ist / also: Wir haben gehört / wie er Martinus Bucer / seine vnd der andern Prędicanten meinung / so mit jm aus den Stedten kommen sind / von dem heiligen Sacrament des leibs vnd bluts Christi erklert haben / nemlich also: Sie bekennen / lauts der wort Irenęi / das in diesem Sacrament

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/245>, abgerufen am 23.11.2024.