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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Vnd da sie vom wesen deß Sacraments handeln / wiederholen sie dieAnno 1532. definition aus Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament deß Altars / sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnter dem brod vnd wein / etc. Vnd da solchs jemand wolle mit den Sacramentirern disputiren / wie es sein könne / geben sie im ersten stück zur antwort / Man solle auff den stiffter dieses Sacraments sehen / von welchem der Vater gesagt habe / den solt jhr hören. Daß stück von der vnwirdigen niessung / welchs sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentirer / haben sie auch fein ausdruckt mit diesen worten / Ob da heimlich ein Judas vnd vngleubiger zukeme / das bricht dem befehl Christi nicht abe / etc. Diesem bekentnis hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnd zwentzig Predigern vnterschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg gedruckte Bekentnis in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnd sind das seine wort:

Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch etliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnd Gemein / forderten von jhren Predicanten jhre schrifftliche bekentnis deß Sacraments halben / die ist also gedruckt ausgangen / das ich Christum dafür preise vnd lobe in ewigkeit / Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc.

WOllen nun im namen Gottes das zwey vnnd dreyssigste jhare hiemit enden / vnd Gott dancken / das er so gnediglich sein warheit bey vnd vnter vns erhalten / vnd so gewaltiglich alle krumme / listige tücke vnd anschlege der Sacramenti er verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weis gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit.

Anno 1533.

IN diesem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D.Der Waldenser inn Böhemen Büchlein. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des glaubens / der Dienste / vnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnd Mehren) welche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genant werden. Welches büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Her-

Vnd da sie vom wesen deß Sacraments handeln / wiederholen sie dieAnno 1532. definition aus Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament deß Altars / sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnter dem brod vnd wein / etc. Vnd da solchs jemand wolle mit den Sacramentirern disputiren / wie es sein könne / geben sie im ersten stück zur antwort / Man solle auff den stiffter dieses Sacraments sehen / von welchem der Vater gesagt habe / den solt jhr hören. Daß stück von der vnwirdigen niessung / welchs sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentirer / haben sie auch fein ausdruckt mit diesen worten / Ob da heimlich ein Judas vnd vngleubiger zukeme / das bricht dem befehl Christi nicht abe / etc. Diesem bekentnis hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnd zwentzig Predigern vnterschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg gedruckte Bekentnis in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnd sind das seine wort:

Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch etliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnd Gemein / forderten von jhren Prędicanten jhre schrifftliche bekentnis deß Sacraments halben / die ist also gedruckt ausgangen / das ich Christum dafür preise vnd lobe in ewigkeit / Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc.

WOllen nun im namen Gottes das zwey vnnd dreyssigste jhare hiemit enden / vnd Gott dancken / das er so gnediglich sein warheit bey vnd vnter vns erhalten / vnd so gewaltiglich alle krumme / listige tücke vnd anschlege der Sacramenti er verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weis gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit.

Anno 1533.

IN diesem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D.Der Waldenser inn Böhemen Büchlein. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des glaubens / der Dienste / vnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnd Mehren) welche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genant werdẽ. Welches büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Her-

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[173/0189] Vnd da sie vom wesen deß Sacraments handeln / wiederholen sie die definition aus Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament deß Altars / sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnter dem brod vnd wein / etc. Vnd da solchs jemand wolle mit den Sacramentirern disputiren / wie es sein könne / geben sie im ersten stück zur antwort / Man solle auff den stiffter dieses Sacraments sehen / von welchem der Vater gesagt habe / den solt jhr hören. Daß stück von der vnwirdigen niessung / welchs sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentirer / haben sie auch fein ausdruckt mit diesen worten / Ob da heimlich ein Judas vnd vngleubiger zukeme / das bricht dem befehl Christi nicht abe / etc. Diesem bekentnis hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnd zwentzig Predigern vnterschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg gedruckte Bekentnis in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnd sind das seine wort: Anno 1532. Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch etliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnd Gemein / forderten von jhren Prędicanten jhre schrifftliche bekentnis deß Sacraments halben / die ist also gedruckt ausgangen / das ich Christum dafür preise vnd lobe in ewigkeit / Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc. WOllen nun im namen Gottes das zwey vnnd dreyssigste jhare hiemit enden / vnd Gott dancken / das er so gnediglich sein warheit bey vnd vnter vns erhalten / vnd so gewaltiglich alle krumme / listige tücke vnd anschlege der Sacramenti er verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weis gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit. Anno 1533. IN diesem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des glaubens / der Dienste / vnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnd Mehren) welche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genant werdẽ. Welches büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Her- Der Waldenser inn Böhemen Büchlein.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/189>, abgerufen am 27.11.2024.