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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1532.vnd des heiligen Geistes / droben angezeigt / Denn E. F. G. müssen Sacramencirer sind im Lande nit zu leiden / so anders ein Christliche Oberkeit ruhe / vnd ein gut gewissen haben vnd behalten wil.bedencken / wo sie solche Rottengeister würden zulassen vnd leiden / so sie es doch wehren vnnd vorkommen können / würden sie jhr gewissen grewlich beschweren / vnd vielleicht nimmermehr wider stillen können / nicht alleine der seelen halben / die dadurch verfüret vnd verdampt würden / welche E. F. G. wol hette können erhalten / sondern auch der gantzen heiligen Kirchen halben / wieder welcher / so lang her gebrachten vnd allenthalben gehalten glauben / vnd eintrechtig zeugnis / etwas zulehren gestadten / so mans wol köndte weren / ein vntregliche last ist des gewissens. Ich wolte lieber nicht allein aller Rottengeister / sondern aller Keyser / Könige vnd Fürsten / Weißheit vnd Recht / wieder mich lassen zeugen / denn ein Jota oder ein tittel der gantzen heiligen Christlichen Kirchen wieder mich hören / oder sehen. Denn es ist ja nit so zuschertzen mit Artickeln des glaubens / von anfang her / vnd so weit die Christenheit ist / eintrechtiglich gehalten / wie man schertzen mag mit Bäbstischen oder Keyserlichen Rechten / oder andern menschlicher tradition der Veter oder Concilien / etc.

Die Zürchtschen Praedicanten werden vngedultig vber D. Luthers schrei ben.

DIss schreiben D. Lutheri / da es ist ausgangen / haben es die Zwinglianer zu Zürch mit grosser vngedult gelesen / vnd an den Hertzog in Preussen auch geschrieben / vnd gebeten / er wolte mit jhren brüdern / so die Zwinglische lehr füreten / gnediglich vmbgehen vnd handeln / vnd sie nicht hindern noch abschaffen lassen. Haben auch dem Hertzogen ein büchlein / vom leib vnd blut Christi / durch Bertramum vor zeiten geschrieben / vnd von Leo Jud verdeutschet / mitgeschickt / aber / Gott lob / nichts ausgerichtet.

P. Melant. schreibt an Rotmannun gen Münster in West phalen.

FAst zu ende dieses jhars hat Philippus Melanthon an Bernardum Rottmanum gegen Münster in Westphalen vnter andern also geschrieben / wie solche Epistola auch durch offenen druck ausgangen: Incertus etiam rumor huc allatus est, in vrbe vestra palam probari Zuuinglij dogma, de caena Domini. Ego necrumoribus istis fidem plane habeo, nec tibi placere puto, si qui [fremdsprachliches Material]. Etsi autem non hoc mihi sumo, mi Bernharde, vt tibi aliquid praecipiam, tamen pro nostra inter nos amicitia duxi ad te scribendum, vt potius alia salubriora doceas, quam illas Cinglij disputationes. Facile est conscientias conijcere in dubitationen, liberare dubitatione difficilimum est. Ideo malim te eligere in docendo certa, & que fiduciam in pijs mentibus confirment, non quae excitent dubitationem. Habemus satis multa, quae necesse est inculcare, de beneficio Christi, de vitanda dubitatione, de vera inuocatione, & in his malim te versari. Quorsum opus est illas prophanas disputationes, quod nusquam nisi in coelo sit Christus, & quod sedeat vni affixus loco, spargere? Certe scriptura iubet inuocare Christum. Fatendum igitur est, eum adesse vere verbo & signo, cum eo vtimur, vbipromisit se adesse velle, ficut

Anno 1532.vnd des heiligen Geistes / droben angezeigt / Denn E. F. G. müssen Sacramẽcirer sind im Lande nit zu leidẽ / so anders ein Christliche Oberkeit ruhe / vñ ein gut gewissen haben vnd behalten wil.bedencken / wo sie solche Rottengeister würden zulassen vnd leiden / so sie es doch wehren vnnd vorkommen können / würden sie jhr gewissen grewlich beschweren / vnd vielleicht nimmermehr wider stillen können / nicht alleine der seelen halben / die dadurch verfüret vnd verdampt würden / welche E. F. G. wol hette können erhalten / sondern auch der gantzen heiligen Kirchen halben / wieder welcher / so lang her gebrachten vnd allenthalben gehalten glauben / vnd eintrechtig zeugnis / etwas zulehren gestadten / so mans wol köndte weren / ein vntregliche last ist des gewissens. Ich wolte lieber nicht allein aller Rottengeister / sondern aller Keyser / Könige vnd Fürsten / Weißheit vnd Recht / wieder mich lassen zeugen / denn ein Jota oder ein tittel der gantzen heiligen Christlichen Kirchen wieder mich hören / oder sehen. Denn es ist ja nit so zuschertzen mit Artickeln des glaubens / von anfang her / vnd so weit die Christenheit ist / eintrechtiglich gehalten / wie man schertzen mag mit Bäbstischen oder Keyserlichen Rechten / oder andern menschlicher tradition der Veter oder Concilien / etc.

Die Zürchtschen Praedicanten werden vngedultig vber D. Luthers schrei ben.

DIss schreiben D. Lutheri / da es ist ausgangen / haben es die Zwinglianer zu Zürch mit grosser vngedult gelesen / vnd an den Hertzog in Preussen auch geschrieben / vnd gebeten / er wolte mit jhren brüdern / so die Zwinglische lehr füreten / gnediglich vmbgehen vnd handeln / vnd sie nicht hindern noch abschaffen lassen. Haben auch dem Hertzogen ein büchlein / vom leib vnd blut Christi / durch Bertramum vor zeiten geschrieben / vnd von Leo Jud verdeutschet / mitgeschickt / aber / Gott lob / nichts ausgerichtet.

P. Melant. schreibt an Rotmannũ gen Münster in West phalen.

FAst zu ende dieses jhars hat Philippus Melanthon an Bernardum Rottmanum gegen Münster in Westphalen vnter andern also geschrieben / wie solche Epistola auch durch offenẽ druck ausgangen: Incertus etiam rumor huc allatus est, in vrbe vestra palam probari Zuuinglij dogma, de caena Domini. Ego necrumoribus istis fidem planè habeo, nec tibi placere puto, si qui [fremdsprachliches Material]. Etsi autem non hoc mihi sumo, mi Bernharde, vt tibi aliquid praecipiam, tamen pro nostra inter nos amicitia duxi ad te scribendum, vt potius alia salubriora doceas, quàm illas Cinglij disputationes. Facilè est conscientias conijcere in dubitationẽ, liberare dubitatione difficilimum est. Ideo malim te eligere in docendo certa, & quę fiduciam in pijs mentibus confirment, non quae excitent dubitationem. Habemus satis multa, quae necesse est inculcare, de beneficio Christi, de vitanda dubitatione, de vera inuocatione, & in his malim te versari. Quorsum opus est illas prophanas disputationes, quòd nusquam nisi in coelo sit Christus, & quòd sedeat vni affixus loco, spargere? Certè scriptura iubet inuocare Christum. Fatendum igitur est, eum adesse verè verbo & signo, cùm eo vtimur, vbipromisit se adesse velle, ficut

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[170/0186] vnd des heiligen Geistes / droben angezeigt / Denn E. F. G. müssen bedencken / wo sie solche Rottengeister würden zulassen vnd leiden / so sie es doch wehren vnnd vorkommen können / würden sie jhr gewissen grewlich beschweren / vnd vielleicht nimmermehr wider stillen können / nicht alleine der seelen halben / die dadurch verfüret vnd verdampt würden / welche E. F. G. wol hette können erhalten / sondern auch der gantzen heiligen Kirchen halben / wieder welcher / so lang her gebrachten vnd allenthalben gehalten glauben / vnd eintrechtig zeugnis / etwas zulehren gestadten / so mans wol köndte weren / ein vntregliche last ist des gewissens. Ich wolte lieber nicht allein aller Rottengeister / sondern aller Keyser / Könige vnd Fürsten / Weißheit vnd Recht / wieder mich lassen zeugen / denn ein Jota oder ein tittel der gantzen heiligen Christlichen Kirchen wieder mich hören / oder sehen. Denn es ist ja nit so zuschertzen mit Artickeln des glaubens / von anfang her / vnd so weit die Christenheit ist / eintrechtiglich gehalten / wie man schertzen mag mit Bäbstischen oder Keyserlichen Rechten / oder andern menschlicher tradition der Veter oder Concilien / etc. Anno 1532. Sacramẽcirer sind im Lande nit zu leidẽ / so anders ein Christliche Oberkeit ruhe / vñ ein gut gewissen haben vnd behalten wil. DIss schreiben D. Lutheri / da es ist ausgangen / haben es die Zwinglianer zu Zürch mit grosser vngedult gelesen / vnd an den Hertzog in Preussen auch geschrieben / vnd gebeten / er wolte mit jhren brüdern / so die Zwinglische lehr füreten / gnediglich vmbgehen vnd handeln / vnd sie nicht hindern noch abschaffen lassen. Haben auch dem Hertzogen ein büchlein / vom leib vnd blut Christi / durch Bertramum vor zeiten geschrieben / vnd von Leo Jud verdeutschet / mitgeschickt / aber / Gott lob / nichts ausgerichtet. FAst zu ende dieses jhars hat Philippus Melanthon an Bernardum Rottmanum gegen Münster in Westphalen vnter andern also geschrieben / wie solche Epistola auch durch offenẽ druck ausgangen: Incertus etiam rumor huc allatus est, in vrbe vestra palam probari Zuuinglij dogma, de caena Domini. Ego necrumoribus istis fidem planè habeo, nec tibi placere puto, si qui _ . Etsi autem non hoc mihi sumo, mi Bernharde, vt tibi aliquid praecipiam, tamen pro nostra inter nos amicitia duxi ad te scribendum, vt potius alia salubriora doceas, quàm illas Cinglij disputationes. Facilè est conscientias conijcere in dubitationẽ, liberare dubitatione difficilimum est. Ideo malim te eligere in docendo certa, & quę fiduciam in pijs mentibus confirment, non quae excitent dubitationem. Habemus satis multa, quae necesse est inculcare, de beneficio Christi, de vitanda dubitatione, de vera inuocatione, & in his malim te versari. Quorsum opus est illas prophanas disputationes, quòd nusquam nisi in coelo sit Christus, & quòd sedeat vni affixus loco, spargere? Certè scriptura iubet inuocare Christum. Fatendum igitur est, eum adesse verè verbo & signo, cùm eo vtimur, vbipromisit se adesse velle, ficut

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/186>, abgerufen am 27.11.2024.