Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.DAzumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschriebenAnno 1530. / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtetPhil. Mel. klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre seiten zuziehen / vnterfiengen. darumb schreibet er ad Lutherum also: DEr Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnd sagt / sein Herr sey auff dem wege. Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / das sein Herr könne auff rechter ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd bestettiget würde. VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr / nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. IchSchnepfius. wolte / das jhr jhm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben. DA nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestirenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen wurden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben auskommen / darin hefftig gerhaten / vnd darauff gedrungen worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche schein einigkeitNewe anschlege / das die Sacramentirer für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Confession zugelassen werden. nicht hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden. DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnd weicher erzeigen. Was aber darüber für wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen ort auch verzeichnen. DAzumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschriebenAnno 1530. / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtetPhil. Mel. klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre seiten zuziehen / vnterfiengen. darumb schreibet er ad Lutherum also: DEr Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnd sagt / sein Herr sey auff dem wege. Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / das sein Herr könne auff rechter ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd bestettiget würde. VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr / nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. IchSchnepfius. wolte / das jhr jhm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben. DA nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestirenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen wurden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben auskommen / darin hefftig gerhaten / vnd darauff gedrungen worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche schein einigkeitNewe anschlege / das die Sacramentirer für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Cõfession zugelassen werden. nicht hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden. DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnd weicher erzeigen. 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Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd bestettiget würde.</p> <p>VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr / nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. 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Luthero solche schein einigkeit<note place="right">Newe anschlege / das die Sacramentirer für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Cõfession zugelassen werden.</note> nicht hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden.</p> <p>DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnd weicher erzeigen. 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DAzumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschrieben / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtet / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre seiten zuziehen / vnterfiengen. darumb schreibet er ad Lutherum also:
Anno 1530.
Phil. Mel. klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. DEr Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnd sagt / sein Herr sey auff dem wege. Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / das sein Herr könne auff rechter ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd bestettiget würde.
VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr / nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. Ich wolte / das jhr jhm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben.
Schnepfius. DA nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestirenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen wurden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben auskommen / darin hefftig gerhaten / vnd darauff gedrungen worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche schein einigkeit nicht hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden.
Newe anschlege / das die Sacramentirer für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Cõfession zugelassen werden. DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnd weicher erzeigen. Was aber darüber für wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen ort auch verzeichnen.
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