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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1529.

VNd sind zu Marpurg erstlich einkommen / Oecolampadius / Zwinglius / Bucerus vnd Hedio.

DArnach D. Luther / Justus Jonas / Philippus Melanthon. Zu letzt auch Andreas Osiander von Nürnberg / Johan Brentius von Hall / Stephanus Agricola von Augspurg.

ALs D. Martin Luther kommen / hat mein gnediger Herr der Landgraff erstlich befohlen / das sich Doctor Luther mit dem Oecolampadio allein / vnd Zwinglius mit dem Philippo auch allein vnterreden solten. Diesem befehl nach haben diese mit einander gehandelt.

D. Luther hat Oecolampadio fürgehalten viel Artickel / dauon er etliche zum teil vnrecht geschrieben / zum teil beschwerliche reden erschollen / das mehr vnd grösser jrrthumb zubesorgen.

VOn solchen Artickeln hat Philippus Melanthon mit Zwingel gehandelt. Vnd sind nemlich diese gewesen.

Viel jrrthumb der Sacramen tirer.

ZWingel hatte vnrecht geschrieben de peccato originali, Das Erbsünde nicht solte sünde sein / Das auch die Tauffe nicht dazu dienet / das dadurch die Erbsünde den Kindern vergeben werde.

ITem / vom heiligen Sacrament deß leibes vnd bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / hette er vnrecht geschrieben / das leib vnd blut nicht warhafftig im Sacrament sein.

ITem / de vsu verbi & sacramentorum leren sie nicht / das wort vnd Sacrament instituirt / Das dadurch der heilige Geist gegeben werde / derhalben ministerium verbi & sacramentorum in Ecclesia leichtlich fallen möchte.

ITem / man sagt / das sich etliche bey jhnen hören lassen / als halten sie nicht recht von der Gottheit Christi.

DArauff Zwingel geantwortet / Erstlich / von der Gottheit Christi / das er allzeit gehalten vnd noch halte / das Christus warhafftiger Gott vnd Mensch sey. Item / das er auch sonst halte de Trinitate, wie Synodus Nicena gelehret / Es gehe jhn aber nichts an / das etliche droben im Lande gewesen / von denen vngeschickliche reden gehöret / Hetzer ein ketzer vnnd Wiederteuffer.Zeiget auch an / das Hetzer ein Wiederteuffer / der zu Coßnitz gericht / contra diuinitatem Christi ein Buch geschrieben habe / welches er (Zwingel) verhalten / das es nicht ans liecht kommen.

VOn den andern Artickeln / nemlich / von der Erbsünde. Item / das der heilige Geist / durchs wort vnnd Sacrament nicht gegeben werde / ist viel disputiret worden / wie viel daran gelegen / vnd ist Zwingel hierinn gerne von seinen schrifften gefallen.

DArnach ward geredt vom Artickel deß Sacraments. Was aber Zwingel vnd Oecolampad fürwendeten / zum schutz jhrer lehr / hat man in der öffentlichen vnterrede gehöret. Denn dieweil man von diesem Artickel nicht gar einig worden / wolte mein gnediger Herr / das

Anno 1529.

VNd sind zu Marpurg erstlich einkommen / Oecolampadius / Zwinglius / Bucerus vnd Hedio.

DArnach D. Luther / Justus Jonas / Philippus Melanthon. Zu letzt auch Andreas Osiander von Nürnberg / Johan Brentius von Hall / Stephanus Agricola von Augspurg.

ALs D. Martin Luther kommen / hat mein gnediger Herr der Landgraff erstlich befohlen / das sich Doctor Luther mit dem Oecolampadio allein / vnd Zwinglius mit dem Philippo auch allein vnterreden solten. Diesem befehl nach haben diese mit einander gehandelt.

D. Luther hat Oecolampadio fürgehalten viel Artickel / dauon er etliche zum teil vnrecht geschrieben / zum teil beschwerliche reden erschollen / das mehr vnd grösser jrrthumb zubesorgen.

VOn solchen Artickeln hat Philippus Melanthon mit Zwingel gehandelt. Vnd sind nemlich diese gewesen.

Viel jrrthumb der Sacramen tirer.

ZWingel hatte vnrecht geschrieben de peccato originali, Das Erbsünde nicht solte sünde sein / Das auch die Tauffe nicht dazu dienet / das dadurch die Erbsünde den Kindern vergeben werde.

ITem / vom heiligen Sacrament deß leibes vnd bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / hette er vnrecht geschrieben / das leib vnd blut nicht warhafftig im Sacrament sein.

ITem / de vsu verbi & sacramentorum leren sie nicht / das wort vnd Sacrament instituirt / Das dadurch der heilige Geist gegeben werde / derhalben ministerium verbi & sacramentorum in Ecclesia leichtlich fallen möchte.

ITem / man sagt / das sich etliche bey jhnen hören lassen / als halten sie nicht recht von der Gottheit Christi.

DArauff Zwingel geantwortet / Erstlich / von der Gottheit Christi / das er allzeit gehalten vnd noch halte / das Christus warhafftiger Gott vnd Mensch sey. Item / das er auch sonst halte de Trinitate, wie Synodus Nicena gelehret / Es gehe jhn aber nichts an / das etliche droben im Lande gewesen / von denen vngeschickliche reden gehöret / Hetzer ein ketzer vnnd Wiederteuffer.Zeiget auch an / das Hetzer ein Wiederteuffer / der zu Coßnitz gericht / contra diuinitatem Christi ein Buch geschrieben habe / welches er (Zwingel) verhalten / das es nicht ans liecht kommen.

VOn den andern Artickeln / nemlich / von der Erbsünde. Item / das der heilige Geist / durchs wort vnnd Sacrament nicht gegeben werde / ist viel disputiret worden / wie viel daran gelegen / vnd ist Zwingel hierinn gerne von seinen schrifften gefallen.

DArnach ward geredt vom Artickel deß Sacraments. Was aber Zwingel vnd Oecolampad fürwendeten / zum schutz jhrer lehr / hat man in der öffentlichen vnterrede gehöret. Denn dieweil man von diesem Artickel nicht gar einig worden / wolte mein gnediger Herr / das

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[100/0116] VNd sind zu Marpurg erstlich einkommen / Oecolampadius / Zwinglius / Bucerus vnd Hedio. DArnach D. Luther / Justus Jonas / Philippus Melanthon. Zu letzt auch Andreas Osiander von Nürnberg / Johan Brentius von Hall / Stephanus Agricola von Augspurg. ALs D. Martin Luther kommen / hat mein gnediger Herr der Landgraff erstlich befohlen / das sich Doctor Luther mit dem Oecolampadio allein / vnd Zwinglius mit dem Philippo auch allein vnterreden solten. Diesem befehl nach haben diese mit einander gehandelt. D. Luther hat Oecolampadio fürgehalten viel Artickel / dauon er etliche zum teil vnrecht geschrieben / zum teil beschwerliche reden erschollen / das mehr vnd grösser jrrthumb zubesorgen. VOn solchen Artickeln hat Philippus Melanthon mit Zwingel gehandelt. Vnd sind nemlich diese gewesen. ZWingel hatte vnrecht geschrieben de peccato originali, Das Erbsünde nicht solte sünde sein / Das auch die Tauffe nicht dazu dienet / das dadurch die Erbsünde den Kindern vergeben werde. ITem / vom heiligen Sacrament deß leibes vnd bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / hette er vnrecht geschrieben / das leib vnd blut nicht warhafftig im Sacrament sein. ITem / de vsu verbi & sacramentorum leren sie nicht / das wort vnd Sacrament instituirt / Das dadurch der heilige Geist gegeben werde / derhalben ministerium verbi & sacramentorum in Ecclesia leichtlich fallen möchte. ITem / man sagt / das sich etliche bey jhnen hören lassen / als halten sie nicht recht von der Gottheit Christi. DArauff Zwingel geantwortet / Erstlich / von der Gottheit Christi / das er allzeit gehalten vnd noch halte / das Christus warhafftiger Gott vnd Mensch sey. Item / das er auch sonst halte de Trinitate, wie Synodus Nicena gelehret / Es gehe jhn aber nichts an / das etliche droben im Lande gewesen / von denen vngeschickliche reden gehöret / Zeiget auch an / das Hetzer ein Wiederteuffer / der zu Coßnitz gericht / contra diuinitatem Christi ein Buch geschrieben habe / welches er (Zwingel) verhalten / das es nicht ans liecht kommen. Hetzer ein ketzer vnnd Wiederteuffer. VOn den andern Artickeln / nemlich / von der Erbsünde. Item / das der heilige Geist / durchs wort vnnd Sacrament nicht gegeben werde / ist viel disputiret worden / wie viel daran gelegen / vnd ist Zwingel hierinn gerne von seinen schrifften gefallen. DArnach ward geredt vom Artickel deß Sacraments. Was aber Zwingel vnd Oecolampad fürwendeten / zum schutz jhrer lehr / hat man in der öffentlichen vnterrede gehöret. Denn dieweil man von diesem Artickel nicht gar einig worden / wolte mein gnediger Herr / das

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/116>, abgerufen am 05.05.2024.