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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1561.auff das Allmächtige Wort vnsers HERREN Jesu Christi / vnd seine einsetzung. So wir dann nu nicht zweiffeln / daß vnser Predicanten Confession (die wir hierinn verschlossen / E. Ehrw. vnd gunsten zu senden) sey dem Wort Gottes / der Augspurgischen Confession vnd Apologie / auch E. Ehrw. vnnd vieler mehr gelehrten / gehaltener sämptlichen handlungen vnd recessen gemeß / derwegen vnd derhalben so bitten wir freundtlich / fleissig vnnd gütlich / E. Ehrw. vnd gunsten wöllen kein verdrieß haben / dieselbige zu berahtschlagen vnd ponderiren / vnd vns ewer bedencken vnd Christlichen raht auß Christlicher liebe mittheilen / wie diesem vnraht / mit eynfältigem warhafftigem grunde deß Worts Gottes / bey zeiten möchte begegnet werden / zu erhaltung Gottes ehre / krafft vnd allmächtigkeit / wie wir denn deßhalben / die wirdigen hoch vnd wolgelehrten Ern Johan Rollwagen / der Rechten Doctorn / vnsern Syndieun / vnd Johan Esich / vnsern deß Rahts Mitverwandten abgefertigt / welche E. Ehrw. vnd gunsten von aller gelegenheit (wils GOtt) weiter werden zuberichten wissen / fleissig bittend / E. Ehr. vnd gunsten / wollen dieselbigen dißmal / gleich vnsern einigen / Personen glau ben zustellen vnd vertrauwen / vnd sein bey denselbigen E. Ehrwirden vnd gunsten schrifftliche / Christliche vnd tröstliche antwort erwarten / das sind wir widerumb gegen dem Allmächtigen / vnd gemeiner Christenheit trewlich zu rühmen / auch sonst zuuerdienen vnd zuuerschulden allzeit bereit willig. Hiemit E. Ehrwirden vnd gunsten sämptlich vnd sonderlich / als eingeleibte Gliedmaß der heiligen Christlichen Kirchen / dem ewigen Gott in seinen gnädigen schutz vnd segen befehlende. Datum vnter vnser Statt Secret / Anno Tausent / fünffhundert sechtzig vnd fünff / den zwey vnd zwentzigsten Decembris.

Dunckele zweiffelhafftig antwort der Wittenbergischen Theologen.

Ob nun wol die antwort der Theologen zu Wittenberg / mit eigener Handt Philippi kurtz geschrieben / der Bremischen Prediger bekenntniß nicht getadelt oder improbirt hat / so ist sie doch sehr zweiffelhafftig vnnd tunckel gewest / vnnd sonderlich diß darinnge-

Anno 1561.auff das Allmächtige Wort vnsers HERREN Jesu Christi / vnd seine einsetzung. So wir dann nu nicht zweiffeln / daß vnser Predicanten Confession (die wir hierinn verschlossen / E. Ehrw. vnd gunsten zu senden) sey dem Wort Gottes / der Augspurgischẽ Confession vnd Apologie / auch E. Ehrw. vnnd vieler mehr gelehrten / gehaltener sämptlichen handlungen vñ recessen gemeß / derwegen vñ derhalben so bitten wir freundtlich / fleissig vnnd gütlich / E. Ehrw. vnd gunsten wöllen kein verdrieß haben / dieselbige zu berahtschlagen vnd ponderiren / vnd vns ewer bedencken vnd Christlichen raht auß Christlicher liebe mittheilen / wie diesem vnraht / mit eynfältigem warhafftigem grunde deß Worts Gottes / bey zeiten möchte begegnet werden / zu erhaltung Gottes ehre / krafft vnd allmächtigkeit / wie wir denn deßhalben / die wirdigen hoch vnd wolgelehrten Ern Johan Rollwagen / der Rechten Doctorn / vnsern Syndieũ / vnd Johan Esich / vnsern deß Rahts Mitverwandten abgefertigt / welche E. Ehrw. vnd gunsten von aller gelegenheit (wils GOtt) weiter werden zuberichten wissen / fleissig bittend / E. Ehr. vnd gunsten / wollen dieselbigen dißmal / gleich vnsern einigẽ / Personen glau ben zustellen vnd vertrauwen / vnd sein bey denselbigen E. Ehrwirden vnd gunsten schrifftliche / Christliche vnd tröstliche antwort erwarten / das sind wir widerumb gegen dem Allmächtigen / vnd gemeiner Christenheit trewlich zu rühmẽ / auch sonst zuuerdienen vñ zuuerschulden allzeit bereit willig. Hiemit E. Ehrwirden vnd gunsten sämptlich vnd sonderlich / als eingeleibte Gliedmaß der heiligẽ Christlichen Kirchen / dem ewigen Gott in seinen gnädigen schutz vnd segen befehlende. Datum vnter vnser Statt Secret / Anno Tausent / fünffhundert sechtzig vnd fünff / den zwey vnd zwentzigstẽ Decembris.

Dunckele zweiffelhafftig antwort der Wittenbergischen Theologen.

Ob nun wol die antwort der Theologen zu Wittenberg / mit eigener Handt Philippi kurtz geschrieben / der Bremischen Prediger bekenntniß nicht getadelt oder improbirt hat / so ist sie doch sehr zweiffelhafftig vnnd tunckel gewest / vnnd sonderlich diß darinnge-

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[666/0682] auff das Allmächtige Wort vnsers HERREN Jesu Christi / vnd seine einsetzung. So wir dann nu nicht zweiffeln / daß vnser Predicanten Confession (die wir hierinn verschlossen / E. Ehrw. vnd gunsten zu senden) sey dem Wort Gottes / der Augspurgischẽ Confession vnd Apologie / auch E. Ehrw. vnnd vieler mehr gelehrten / gehaltener sämptlichen handlungen vñ recessen gemeß / derwegen vñ derhalben so bitten wir freundtlich / fleissig vnnd gütlich / E. Ehrw. vnd gunsten wöllen kein verdrieß haben / dieselbige zu berahtschlagen vnd ponderiren / vnd vns ewer bedencken vnd Christlichen raht auß Christlicher liebe mittheilen / wie diesem vnraht / mit eynfältigem warhafftigem grunde deß Worts Gottes / bey zeiten möchte begegnet werden / zu erhaltung Gottes ehre / krafft vnd allmächtigkeit / wie wir denn deßhalben / die wirdigen hoch vnd wolgelehrten Ern Johan Rollwagen / der Rechten Doctorn / vnsern Syndieũ / vnd Johan Esich / vnsern deß Rahts Mitverwandten abgefertigt / welche E. Ehrw. vnd gunsten von aller gelegenheit (wils GOtt) weiter werden zuberichten wissen / fleissig bittend / E. Ehr. vnd gunsten / wollen dieselbigen dißmal / gleich vnsern einigẽ / Personen glau ben zustellen vnd vertrauwen / vnd sein bey denselbigen E. Ehrwirden vnd gunsten schrifftliche / Christliche vnd tröstliche antwort erwarten / das sind wir widerumb gegen dem Allmächtigen / vnd gemeiner Christenheit trewlich zu rühmẽ / auch sonst zuuerdienen vñ zuuerschulden allzeit bereit willig. Hiemit E. Ehrwirden vnd gunsten sämptlich vnd sonderlich / als eingeleibte Gliedmaß der heiligẽ Christlichen Kirchen / dem ewigen Gott in seinen gnädigen schutz vnd segen befehlende. Datum vnter vnser Statt Secret / Anno Tausent / fünffhundert sechtzig vnd fünff / den zwey vnd zwentzigstẽ Decembris. Anno 1561. Ob nun wol die antwort der Theologen zu Wittenberg / mit eigener Handt Philippi kurtz geschrieben / der Bremischen Prediger bekenntniß nicht getadelt oder improbirt hat / so ist sie doch sehr zweiffelhafftig vnnd tunckel gewest / vnnd sonderlich diß darinnge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 666. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/682>, abgerufen am 23.11.2024.