Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.werffung Anno 1561.der Transsubstantiation / die ware gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi im H. Abendmal leugnen / so sind wir keiner andern meynung / denn daß im Abendmal deß HERRN Christi / außgetheilet vnd empfangen werde / der ware Leib vnd Blut deß HERREN Christi / nach innhalt der wort im Euangelio / Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / etc. vnnd daß der HERR Christus in der ordnung solches seines Abentmals warhafftig / lebendig / wesent lich vnd gegenwertig sey / auch mit Brot vnd Wein also von jm geordnet / vns Christen sein Leib vnd Blut zu essen vnd zu trincken gebe / vnd so wol nichts Sacrament seyn kan / ausserhalb dem brauch der niessung / wie es vom HERRN Christo selbst eingesetzt / also leh ren auch gleicher gestalt die jenigen vnrecht / welche sagen / Daß der HERR Christus nicht wesentlich in der Niessung deß Nachtmals sey / sondern daß dieses allein ein eusserlich Zeichen sey / darbey die Christen jr Bekenntniß thun / vnd zu kennen seyn. Wir erbieten vns auch daneben / da solch Bekenntniß von jemands angefochten / oder vnser weiter erklärung ordentlicher / gebürlicher vnd vnpartheischer weise begert würde / daß wir derselben auß grund Göttliches worts / so offt es not / ferrner erklärung / außführung vnd bericht thun wollen / wie denn auch geschehen ist / Anno 1576. Wie aber im Franckfordischen abschiedt von Fürsten vnnd Ständen / notwendige erinnerung geschehen / fürnemlich von wegen der Zwinglianer oder Caluinisten / also sind auch in diesem Naunburgischen Chur vnnd Fürsten abschiedt allerley bedencken angehöret worden / vnd eynkommen. Vnnd haben etliche Stände für gut angesehen / daß man vom H. Abendtmal in der Prefation der Chur. Fürsten vnd Stände / diese Form brauchen solte. Wir erklären vns hiemit vnd halten von dem Hochwirdigen Sacrament deß Altars / daß Brodt vnnd Wein im Abendmal sey der ware Leib vnd Blut Jesu Christi / ohn einige verwandelung vnd räumliche einschliessung / vnd werde gereicht vnnd empfangen / nit werffung Anno 1561.der Transsubstantiation / die ware gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi im H. Abendmal leugnen / so sind wir keiner andern meynung / denn daß im Abendmal deß HERRN Christi / außgetheilet vnd empfangen werde / der ware Leib vnd Blut deß HERREN Christi / nach innhalt der wort im Euangelio / Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / etc. vnnd daß der HERR Christus in der ordnung solches seines Abentmals warhafftig / lebendig / wesent lich vnd gegenwertig sey / auch mit Brot vnd Wein also von jm geordnet / vns Christen sein Leib vnd Blut zu essen vnd zu trincken gebe / vnd so wol nichts Sacrament seyn kan / ausserhalb dem brauch der niessung / wie es vom HERRN Christo selbst eingesetzt / also leh ren auch gleicher gestalt die jenigen vnrecht / welche sagen / Daß der HERR Christus nicht wesentlich in der Niessung deß Nachtmals sey / sondern daß dieses allein ein eusserlich Zeichen sey / darbey die Christen jr Bekenntniß thun / vnd zu kennen seyn. Wir erbieten vns auch daneben / da solch Bekenntniß von jemands angefochten / oder vnser weiter erklärung ordentlicher / gebürlicher vnd vnpartheischer weise begert würde / daß wir derselben auß grund Göttliches worts / so offt es not / ferrner erklärung / außführung vnd bericht thun wollen / wie denn auch geschehen ist / Anno 1576. Wie aber im Franckfordischen abschiedt von Fürsten vnnd Ständen / notwendige erinnerung geschehen / fürnemlich von wegen der Zwinglianer oder Caluinisten / also sind auch in diesem Naunburgischen Chur vnnd Fürsten abschiedt allerley bedencken angehöret worden / vnd eynkommen. Vnnd haben etliche Stände für gut angesehen / daß man vom H. Abendtmal in der Prefation der Chur. Fürsten vnd Stände / diese Form brauchen solte. 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Abendmal leugnen / so sind wir keiner andern meynung / denn daß im Abendmal deß HERRN Christi / außgetheilet vnd empfangen werde / der ware Leib vnd Blut deß HERREN Christi / nach innhalt der wort im Euangelio / Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / etc. vnnd daß der HERR Christus in der ordnung solches seines Abentmals warhafftig / lebendig / wesent lich vnd gegenwertig sey / auch mit Brot vnd Wein also von jm geordnet / vns Christen sein Leib vnd Blut zu essen vnd zu trincken gebe / vnd so wol nichts Sacrament seyn kan / ausserhalb dem brauch der niessung / wie es vom HERRN Christo selbst eingesetzt / also leh ren auch gleicher gestalt die jenigen vnrecht / welche sagen / Daß der HERR Christus nicht wesentlich in der Niessung deß Nachtmals sey / sondern daß dieses allein ein eusserlich Zeichen sey / darbey die Christen jr Bekenntniß thun / vnd zu kennen seyn.</p> <p>Wir erbieten vns auch daneben / da solch Bekenntniß von jemands angefochten / oder vnser weiter erklärung ordentlicher / gebürlicher vnd vnpartheischer weise begert würde / daß wir derselben auß grund Göttliches worts / so offt es not / ferrner erklärung / außführung vnd bericht thun wollen / wie denn auch geschehen ist / Anno 1576.</p> <p>Wie aber im Franckfordischen abschiedt von Fürsten vnnd Ständen / notwendige erinnerung geschehen / fürnemlich von wegen der Zwinglianer oder Caluinisten / also sind auch in diesem Naunburgischen Chur vnnd Fürsten abschiedt allerley bedencken angehöret worden / vnd eynkommen. Vnnd haben etliche Stände für gut angesehen / daß man vom H. Abendtmal in der Prefation der Chur. Fürsten vnd Stände / diese Form brauchen solte.</p> <p>Wir erklären vns hiemit vnd halten von dem Hochwirdigẽ Sacrament deß Altars / daß Brodt vnnd Wein im Abendmal sey der ware Leib vnd Blut Jesu Christi / ohn einige verwandelung vñ räumliche einschliessung / vnd werde gereicht vnnd empfangen / nit </p> </div> </body> </text> </TEI> [636/0652]
werffung der Transsubstantiation / die ware gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi im H. Abendmal leugnen / so sind wir keiner andern meynung / denn daß im Abendmal deß HERRN Christi / außgetheilet vnd empfangen werde / der ware Leib vnd Blut deß HERREN Christi / nach innhalt der wort im Euangelio / Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / etc. vnnd daß der HERR Christus in der ordnung solches seines Abentmals warhafftig / lebendig / wesent lich vnd gegenwertig sey / auch mit Brot vnd Wein also von jm geordnet / vns Christen sein Leib vnd Blut zu essen vnd zu trincken gebe / vnd so wol nichts Sacrament seyn kan / ausserhalb dem brauch der niessung / wie es vom HERRN Christo selbst eingesetzt / also leh ren auch gleicher gestalt die jenigen vnrecht / welche sagen / Daß der HERR Christus nicht wesentlich in der Niessung deß Nachtmals sey / sondern daß dieses allein ein eusserlich Zeichen sey / darbey die Christen jr Bekenntniß thun / vnd zu kennen seyn.
Anno 1561. Wir erbieten vns auch daneben / da solch Bekenntniß von jemands angefochten / oder vnser weiter erklärung ordentlicher / gebürlicher vnd vnpartheischer weise begert würde / daß wir derselben auß grund Göttliches worts / so offt es not / ferrner erklärung / außführung vnd bericht thun wollen / wie denn auch geschehen ist / Anno 1576.
Wie aber im Franckfordischen abschiedt von Fürsten vnnd Ständen / notwendige erinnerung geschehen / fürnemlich von wegen der Zwinglianer oder Caluinisten / also sind auch in diesem Naunburgischen Chur vnnd Fürsten abschiedt allerley bedencken angehöret worden / vnd eynkommen. Vnnd haben etliche Stände für gut angesehen / daß man vom H. Abendtmal in der Prefation der Chur. Fürsten vnd Stände / diese Form brauchen solte.
Wir erklären vns hiemit vnd halten von dem Hochwirdigẽ Sacrament deß Altars / daß Brodt vnnd Wein im Abendmal sey der ware Leib vnd Blut Jesu Christi / ohn einige verwandelung vñ räumliche einschliessung / vnd werde gereicht vnnd empfangen / nit
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 636. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/652>, abgerufen am 26.06.2024. |