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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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vnd Wein vertretten vnd leichtfertig / wir sichere Gottlose LeuteAnno 1559. thun / damit handeln sollen.

Zum neundten folget weiter / da wir für zwey Jaren zu Wormbs lagen / ward vns eine frage auß einem Hofe zugeschickt / ob der Leib Christi in Bauch keme? Solche abschewliche fragen sol man verwerffen / etc.

Diese wort Philippi gehen vns vnd vnsere Kirchen auch weniger denn nichts an / Denn wir also nit lehren / daß der Leib Christi ein Bauchspeise were / vnd mögen die Zwinglianer oder Caluinisten wol zusehen / was für abschewliche fragen / vnd gifftige Gotteslästerliche verhörung / sie als die gifftigen Spinnen auß den worten deß Mundes Christi gesogen / vnd in sein Göttlich Angesicht außwerffen / die sich einen Christen freylich nicht wol nachreden lassen / daß es Christi Leib gehen müsse / wie sonst einer andern speise / daher die vngehewren vnd schrecklichen wort deß Caluini / Beze / vnd anderer kommen seind / Creophagia Fleischfresserey / Blutseufferey / ingurgitari, deglutiri, deuorari, in ventrem traijci, excerni, &c. dafür ein fromb Gottsfürchtig / ehrlich vnd Christlich gemüt von Hertzen erschrecken muß.

Zum zehenden / referirt sich der Rhatschlag Philippi / auff das Examen in der Mechelburgischen Kirchenordnung / darinne man ein vermahnung vom nutz deß Nachtmals finden sol.

Nun lehren wir aber vom nutz deß Nachtmals auch also / wie es in jetztgedachtem Examine stehet. Es ist aber noch diß darüber zumercken / daß darinn auch stehet / daß der ware Leib vnd Blut vnsers HERRN Jesu Christi im Abendmal außgetheilet vnnd emfangen werde. Zu dem ist nicht allein Land / sondern auch weltkündig / daß die Kirchen in Mechelburg / keine Sacramentschwermerische lehr vnd meinung halten / führen noch vertheidigen / sondern darwider schreiben vnd lehren / offentlich vnd priuatim.

Zum eylfften / folget im Rhatschlag Philippi ferner / daß der Son Gottes da im Sacrament sey / nicht von wegen deß Brots /

vnd Wein vertretten vnd leichtfertig / wir sichere Gottlose LeuteAnno 1559. thun / damit handeln sollen.

Zum neundten folget weiter / da wir für zwey Jaren zu Wormbs lagen / ward vns eine frage auß einem Hofe zugeschickt / ob der Leib Christi in Bauch keme? Solche abschewliche fragen sol man verwerffen / etc.

Diese wort Philippi gehen vns vñ vnsere Kirchen auch weniger denn nichts an / Denn wir also nit lehren / daß der Leib Christi ein Bauchspeise were / vnd mögen die Zwinglianer oder Caluinisten wol zusehen / was für abschewliche fragen / vnd gifftige Gotteslästerliche verhörung / sie als die gifftigen Spinnen auß den worten deß Mundes Christi gesogen / vnd in sein Göttlich Angesicht außwerffen / die sich einen Christen freylich nicht wol nachreden lassen / daß es Christi Leib gehen müsse / wie sonst einer andern speise / daher die vngehewren vnd schrecklichen wort deß Caluini / Beze / vnd anderer kommen seind / Creophagia Fleischfresserey / Blutseufferey / ingurgitari, deglutiri, deuorari, in ventrem traijci, excerni, &c. dafür ein fromb Gottsfürchtig / ehrlich vnd Christlich gemüt von Hertzen erschrecken muß.

Zum zehenden / referirt sich der Rhatschlag Philippi / auff das Examen in der Mechelburgischen Kirchenordnung / darinne man ein vermahnung vom nutz deß Nachtmals finden sol.

Nun lehren wir aber vom nutz deß Nachtmals auch also / wie es in jetztgedachtem Examine stehet. Es ist aber noch diß darüber zumercken / daß darinn auch stehet / daß der ware Leib vñ Blut vnsers HERRN Jesu Christi im Abendmal außgetheilet vnnd emfangen werde. Zu dem ist nicht allein Land / sondern auch weltkündig / daß die Kirchen in Mechelburg / keine Sacramentschwermerische lehr vnd meinung halten / führen noch vertheidigen / sondern darwider schreiben vnd lehren / offentlich vnd priuatim.

Zum eylfften / folget im Rhatschlag Philippi ferner / daß der Son Gottes da im Sacrament sey / nicht von wegen deß Brots /

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[611/0627] vnd Wein vertretten vnd leichtfertig / wir sichere Gottlose Leute thun / damit handeln sollen. Anno 1559. Zum neundten folget weiter / da wir für zwey Jaren zu Wormbs lagen / ward vns eine frage auß einem Hofe zugeschickt / ob der Leib Christi in Bauch keme? Solche abschewliche fragen sol man verwerffen / etc. Diese wort Philippi gehen vns vñ vnsere Kirchen auch weniger denn nichts an / Denn wir also nit lehren / daß der Leib Christi ein Bauchspeise were / vnd mögen die Zwinglianer oder Caluinisten wol zusehen / was für abschewliche fragen / vnd gifftige Gotteslästerliche verhörung / sie als die gifftigen Spinnen auß den worten deß Mundes Christi gesogen / vnd in sein Göttlich Angesicht außwerffen / die sich einen Christen freylich nicht wol nachreden lassen / daß es Christi Leib gehen müsse / wie sonst einer andern speise / daher die vngehewren vnd schrecklichen wort deß Caluini / Beze / vnd anderer kommen seind / Creophagia Fleischfresserey / Blutseufferey / ingurgitari, deglutiri, deuorari, in ventrem traijci, excerni, &c. dafür ein fromb Gottsfürchtig / ehrlich vnd Christlich gemüt von Hertzen erschrecken muß. Zum zehenden / referirt sich der Rhatschlag Philippi / auff das Examen in der Mechelburgischen Kirchenordnung / darinne man ein vermahnung vom nutz deß Nachtmals finden sol. Nun lehren wir aber vom nutz deß Nachtmals auch also / wie es in jetztgedachtem Examine stehet. Es ist aber noch diß darüber zumercken / daß darinn auch stehet / daß der ware Leib vñ Blut vnsers HERRN Jesu Christi im Abendmal außgetheilet vnnd emfangen werde. Zu dem ist nicht allein Land / sondern auch weltkündig / daß die Kirchen in Mechelburg / keine Sacramentschwermerische lehr vnd meinung halten / führen noch vertheidigen / sondern darwider schreiben vnd lehren / offentlich vnd priuatim. Zum eylfften / folget im Rhatschlag Philippi ferner / daß der Son Gottes da im Sacrament sey / nicht von wegen deß Brots /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 611. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/627>, abgerufen am 23.11.2024.