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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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digkeit Anno 1557.vnd trewe / in fortsetzung der Religion / bekannt vnd bewehret ist / gelange / vnd das also mit einhelliger verwilligung vnd fleiß / durch ein Christliche fürbitt vnd Legation deß Königs in Franckreich Gemüt gelindert werden möge / etc. Es hieltens auch S. F. G. noch dafür / daß es gar gut were / wenn die Schweitzerischen Stände / sonderlich / die dem König verbunden sind / vnd die ware Lehr Christi in jren Kirchen haben / diesen handel auch treiben vnd befördern helffen. Datum Göppingen 16. Maij / Anno 57.

Diese Intercessionschrifft / erklärung vnnd fürbitt / so auß Christlicher liebe wol gemeint ist / haben hernach die Caluinisten also angezogen / gedeutet vnnd auffgenommen / wie auch jetzund Wolffens lügenhistorij / Ea VVolfius me ndaciorum mulciber Cretensium.Wolffius in seiner Lügenhistoria thut / als hetten beyde die Fürsten vnd Theologi vnsers iheils / die Caluinische Lehr vom Abendmal damit gebillichet vnd besiättiget. Nun dürffen wir wider diß loß Geticht / nicht viel Argumenta führen / dieweil die Acta selbs gar ein anders weisen vnnd bezeugen / wie bißher gnugsam dar gethan. Vnd ist zwar ein Caluinischer vnd Wölffischer danck vnnd lohn / daß man nicht allein den armen Theologis / sondern auch den Euangelischen Fürsten solche werck der Barmhertzigkeit vnd Christlicher Liebe / so auß lauterm rechten mitleiden / in der eussersten not herfliessen (so bößlich vnd verkehrlich deuten vnd auffnemmen darff. Vnd wenn diese deuter vermeinen / daß sie mit solcher verkehrung die vnsern wollen lustig vnnd willig machen / wo etwa ein gleicher fall sie betretten solte / müsten sie warlich in jrer Rhetorica ein neuwen sonderlichen locum haben / de captanda beneuolentia, vnd köndte in der erfahrung sich wol was anders befinden. Es ist auch bekannt die weise vernünfftige rede deß Hertzogen zu Wirtenberg / da er jnen etwa auff ein ander zeit ein Almosen / zu stewer vnd hülff jrer vnterhaltung / in Franckreich zugeschickt / vnd gesagt hat: Se dare illud non ipsorum religioni, sed paupertati & calamitati, Er gebe jhnen das / nicht jhrer Religion / sondern jhres armuts vnd elends halben. Vnd weil das mitleiden / fürbitten vnd

digkeit Anno 1557.vnd trewe / in fortsetzung der Religion / bekañt vnd bewehret ist / gelange / vnd das also mit einhelliger verwilligung vnd fleiß / durch ein Christliche fürbitt vnd Legation deß Königs in Franckreich Gemüt gelindert werden möge / etc. Es hieltens auch S. F. G. noch dafür / daß es gar gut were / wenn die Schweitzerischen Stände / sonderlich / die dem König verbunden sind / vnd die ware Lehr Christi in jren Kirchen haben / diesen handel auch treiben vnd befördern helffen. Datum Göppingen 16. Maij / Anno 57.

Diese Intercessionschrifft / erklärung vnnd fürbitt / so auß Christlicher liebe wol gemeint ist / haben hernach die Caluinisten also angezogen / gedeutet vnnd auffgenommen / wie auch jetzund Wolffens lügẽhistorij / Ea VVolfius me ndaciorum mulciber Cretensium.Wolffius in seiner Lügenhistoria thut / als hettẽ beyde die Fürsten vnd Theologi vnsers iheils / die Caluinische Lehr vom Abendmal damit gebillichet vnd besiättiget. Nun dürffen wir wider diß loß Geticht / nicht viel Argumenta führen / dieweil die Acta selbs gar ein anders weisen vnnd bezeugen / wie bißher gnugsam dar gethan. Vnd ist zwar ein Caluinischer vnd Wölffischer danck vnnd lohn / daß man nicht allein den armen Theologis / sondern auch den Euangelischen Fürsten solche werck der Barmhertzigkeit vnd Christlicher Liebe / so auß lauterm rechten mitleiden / in der eussersten not herfliessen (so bößlich vnd verkehrlich deuten vñ auffnem̃en darff. Vnd wenn diese deuter vermeinen / daß sie mit solcher verkehrung die vnsern wollen lustig vnnd willig machen / wo etwa ein gleicher fall sie betretten solte / müsten sie warlich in jrer Rhetorica ein neuwen sonderlichen locum haben / de captanda beneuolentia, vñ köndte in der erfahrung sich wol was anders befinden. Es ist auch bekannt die weise vernünfftige rede deß Hertzogen zu Wirtenberg / da er jnen etwa auff ein ander zeit ein Almosen / zu stewer vnd hülff jrer vnterhaltung / in Franckreich zugeschickt / vnd gesagt hat: Se dare illud non ipsorum religioni, sed paupertati & calamitati, Er gebe jhnen das / nicht jhrer Religion / sondern jhres armuts vnd elends halben. Vnd weil das mitleiden / fürbitten vnd

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[568/0584] digkeit vnd trewe / in fortsetzung der Religion / bekañt vnd bewehret ist / gelange / vnd das also mit einhelliger verwilligung vnd fleiß / durch ein Christliche fürbitt vnd Legation deß Königs in Franckreich Gemüt gelindert werden möge / etc. Es hieltens auch S. F. G. noch dafür / daß es gar gut were / wenn die Schweitzerischen Stände / sonderlich / die dem König verbunden sind / vnd die ware Lehr Christi in jren Kirchen haben / diesen handel auch treiben vnd befördern helffen. Datum Göppingen 16. Maij / Anno 57. Anno 1557. Diese Intercessionschrifft / erklärung vnnd fürbitt / so auß Christlicher liebe wol gemeint ist / haben hernach die Caluinisten also angezogen / gedeutet vnnd auffgenommen / wie auch jetzund Wolffius in seiner Lügenhistoria thut / als hettẽ beyde die Fürsten vnd Theologi vnsers iheils / die Caluinische Lehr vom Abendmal damit gebillichet vnd besiättiget. Nun dürffen wir wider diß loß Geticht / nicht viel Argumenta führen / dieweil die Acta selbs gar ein anders weisen vnnd bezeugen / wie bißher gnugsam dar gethan. Vnd ist zwar ein Caluinischer vnd Wölffischer danck vnnd lohn / daß man nicht allein den armen Theologis / sondern auch den Euangelischen Fürsten solche werck der Barmhertzigkeit vnd Christlicher Liebe / so auß lauterm rechten mitleiden / in der eussersten not herfliessen (so bößlich vnd verkehrlich deuten vñ auffnem̃en darff. Vnd wenn diese deuter vermeinen / daß sie mit solcher verkehrung die vnsern wollen lustig vnnd willig machen / wo etwa ein gleicher fall sie betretten solte / müsten sie warlich in jrer Rhetorica ein neuwen sonderlichen locum haben / de captanda beneuolentia, vñ köndte in der erfahrung sich wol was anders befinden. Es ist auch bekannt die weise vernünfftige rede deß Hertzogen zu Wirtenberg / da er jnen etwa auff ein ander zeit ein Almosen / zu stewer vnd hülff jrer vnterhaltung / in Franckreich zugeschickt / vnd gesagt hat: Se dare illud non ipsorum religioni, sed paupertati & calamitati, Er gebe jhnen das / nicht jhrer Religion / sondern jhres armuts vnd elends halben. Vnd weil das mitleiden / fürbitten vnd Wolffens lügẽhistorij / Ea VVolfius me ndaciorum mulciber Cretensium.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 568. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/584>, abgerufen am 23.11.2024.