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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1557.der fürbitt vberantwortet würde: denn sol man fürbitt thun / so muß man dennoch wissen / was jre Lehre sey / denn Irrthumb / als Anabaptisten / Seruetisten / Libertiner / oder andere zu stärcken / wölle den Fürsten in keinem wege gebühren.

Nach dieser vnser vermahnung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget.

Dieweil denn die Confession der Lehr / in allen Artickeln flimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen Verfolgung jnen diesen trost nicht nemmen wöllen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wöllen gnädiglich / als ein hoch löblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuverordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wöllen diese vnsere vnterthenige schrifft gnädiglich vernemmen / vnd so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jhrer vnschuld tröstlich seyn. Der Allmächtige Gott / Vatter vnsers HERRN Jesu Christi / wölle E. F. G. an Seel vnd Leib stärcken / vnd gnädiglich regieren. Datum zu Wormbs / den s. Octob. Anno 1557.

E. F. G.

Vnterthenige Diener /

Philippus Melanth.

Iohannes Brentius.

Iohannes Marbachius.

Michael Dyllerus.

Iohan. Pistorius Niddan.

Iacobus Andreae.

Georgius Karg.

Ambrosij Wolffij verkleinerung vnd schmä-

Ehe wir aber weiter fortfahren / müssen wir diß auch melden. Es schreibet der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis, daß Philippus selbst den Frantzösischen Gesanden / die Consession / die

Anno 1557.der fürbitt vberantwortet würde: deñ sol man fürbitt thun / so muß man dennoch wissen / was jre Lehre sey / denn Irrthumb / als Anabaptisten / Seruetisten / Libertiner / oder andere zu stärcken / wölle den Fürsten in keinem wege gebühren.

Nach dieser vnser vermahnung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget.

Dieweil denn die Confession der Lehr / in allen Artickeln flimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen Verfolgung jnen diesen trost nicht nemmen wöllen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wöllen gnädiglich / als ein hoch löblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuverordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wöllen diese vnsere vnterthenige schrifft gnädiglich vernemmen / vnd so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jhrer vnschuld tröstlich seyn. Der Allmächtige Gott / Vatter vnsers HERRN Jesu Christi / wölle E. F. G. an Seel vnd Leib stärcken / vnd gnädiglich regieren. Datum zu Wormbs / den s. Octob. Anno 1557.

E. F. G.

Vnterthenige Diener /

Philippus Melanth.

Iohannes Brentius.

Iohannes Marbachius.

Michael Dyllerus.

Iohan. Pistorius Niddan.

Iacobus Andreae.

Georgius Karg.

Ambrosij Wolffij verkleinerung vnd schmä-

Ehe wir aber weiter fortfahren / müssen wir diß auch melden. Es schreibet der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis, daß Philippus selbst den Frantzösischen Gesanden / die Consession / die

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[566/0582] der fürbitt vberantwortet würde: deñ sol man fürbitt thun / so muß man dennoch wissen / was jre Lehre sey / denn Irrthumb / als Anabaptisten / Seruetisten / Libertiner / oder andere zu stärcken / wölle den Fürsten in keinem wege gebühren. Anno 1557. Nach dieser vnser vermahnung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget. Dieweil denn die Confession der Lehr / in allen Artickeln flimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen Verfolgung jnen diesen trost nicht nemmen wöllen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wöllen gnädiglich / als ein hoch löblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuverordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wöllen diese vnsere vnterthenige schrifft gnädiglich vernemmen / vnd so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jhrer vnschuld tröstlich seyn. Der Allmächtige Gott / Vatter vnsers HERRN Jesu Christi / wölle E. F. G. an Seel vnd Leib stärcken / vnd gnädiglich regieren. Datum zu Wormbs / den s. Octob. Anno 1557. E. F. G. Vnterthenige Diener / Philippus Melanth. Iohannes Brentius. Iohannes Marbachius. Michael Dyllerus. Iohan. Pistorius Niddan. Iacobus Andreae. Georgius Karg. Ehe wir aber weiter fortfahren / müssen wir diß auch melden. Es schreibet der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis, daß Philippus selbst den Frantzösischen Gesanden / die Consession / die

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 566. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/582>, abgerufen am 26.11.2024.