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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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gedachten Anno 1542.Kirchen im werck mit der that erfolget / wie noch heutigs tages / durch Gottes Gnade / der augenschein bezeuget. Daneben Zürchische Predicanten haben die Concord nie nit billichen noch annemen wöllen.ist auch erwiesen / ob wol eben derselbigen Concordj handel hernach den Schweitzerischen Kirchen / freundlich / vnd mit allem gelimpff vnd ehrerbietung angebotten / zu hauß getragen / vnd zwar auch grosse vertröstung davon wegen stattlich geschehen / vnd gute hoffnung davon gewest / daß dennoch sie vbel gedanckt / vnd sonderlich die Zürchischen Predicanten vnnd jhre verwandten / die Concordj weder billichen / noch bewilligen / vnd vnterschreiben wöllen / sondern stracks abgeschlagen. Vnd ist also die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen auß jrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch auß den Schein Con cordj hat D. Luthe. nie nit zugelassen.Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vnd sonsten gnugsam erwiesen / daß die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesucht / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als daß die Zwinglianer bey jrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in außbreitung vnd fortpflantzung derselben / one einige einred / straff / verdacht / vnd fürwürff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten.

Wolff schemet sich keiner lügen.

Hierauß ist abermals deß reissenden Wolffs vnverschämpt gedicht zusehen / der öffentlich schreiben / vnnd für eine warhafftige Histori außgeben darff / die Concordia vom heiligen Abendmal / sey Wolff lästert vnnd schilt auff den frommen D. Luth. den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschauwen dörffte.zwischen Luthero vnd den Zürchern gäntzlich / pure & simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er denn derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schilt / daß er wider seine zusage / trewe vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines Ampts / beruffs vnd Gewissens / wider die Zwinglianer vnd jhre falsche Lehre / sein letztes herrliches Bekenntniß frey rund vnnd lauter gethan / vnnd öffentlich außgehen lassen / wie bald hernach sol angezeiget werden.

gedachten Anno 1542.Kirchen im werck mit der that erfolget / wie noch heutigs tages / durch Gottes Gnade / der augenschein bezeuget. Daneben Zürchische Predicantẽ haben die Cõcord nie nit billichen noch annemen wöllen.ist auch erwiesen / ob wol eben derselbigen Concordj handel hernach den Schweitzerischen Kirchen / freundlich / vnd mit allem gelimpff vnd ehrerbietung angebotten / zu hauß getragen / vnd zwar auch grosse vertröstung davon wegen stattlich geschehen / vnd gute hoffnung davon gewest / daß dennoch sie vbel gedanckt / vñ sonderlich die Zürchischen Predicanten vnnd jhre verwandten / die Concordj weder billichen / noch bewilligen / vnd vnterschreiben wöllen / sondern stracks abgeschlagen. Vnd ist also die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen auß jrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch auß den Schein Con cordj hat D. Luthe. nie nit zugelassen.Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vñ sonsten gnugsam erwiesen / daß die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesucht / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als daß die Zwinglianer bey jrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in außbreitung vnd fortpflantzung derselben / one einige einred / straff / verdacht / vnd fürwürff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten.

Wolff schemet sich keiner lügen.

Hierauß ist abermals deß reissenden Wolffs vnverschämpt gedicht zusehen / der öffentlich schreiben / vnnd für eine warhafftige Histori außgeben darff / die Concordia vom heiligẽ Abendmal / sey Wolff lästert vnnd schilt auff dẽ from̃en D. Luth. den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschauwen dörffte.zwischen Luthero vnd den Zürchern gäntzlich / purè & simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er deñ derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schilt / daß er wider seine zusage / trewe vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines Ampts / beruffs vnd Gewissens / wider die Zwinglianer vnd jhre falsche Lehre / sein letztes herrliches Bekenntniß frey rund vnnd lauter gethan / vnnd öffentlich außgehen lassen / wie bald hernach sol angezeiget werden.

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[450/0466] gedachten Kirchen im werck mit der that erfolget / wie noch heutigs tages / durch Gottes Gnade / der augenschein bezeuget. Daneben ist auch erwiesen / ob wol eben derselbigen Concordj handel hernach den Schweitzerischen Kirchen / freundlich / vnd mit allem gelimpff vnd ehrerbietung angebotten / zu hauß getragen / vnd zwar auch grosse vertröstung davon wegen stattlich geschehen / vnd gute hoffnung davon gewest / daß dennoch sie vbel gedanckt / vñ sonderlich die Zürchischen Predicanten vnnd jhre verwandten / die Concordj weder billichen / noch bewilligen / vnd vnterschreiben wöllen / sondern stracks abgeschlagen. Vnd ist also die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen auß jrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch auß den Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vñ sonsten gnugsam erwiesen / daß die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesucht / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als daß die Zwinglianer bey jrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in außbreitung vnd fortpflantzung derselben / one einige einred / straff / verdacht / vnd fürwürff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten. Anno 1542. Zürchische Predicantẽ haben die Cõcord nie nit billichen noch annemen wöllen. Schein Con cordj hat D. Luthe. nie nit zugelassen. Hierauß ist abermals deß reissenden Wolffs vnverschämpt gedicht zusehen / der öffentlich schreiben / vnnd für eine warhafftige Histori außgeben darff / die Concordia vom heiligẽ Abendmal / sey zwischen Luthero vnd den Zürchern gäntzlich / purè & simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er deñ derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schilt / daß er wider seine zusage / trewe vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines Ampts / beruffs vnd Gewissens / wider die Zwinglianer vnd jhre falsche Lehre / sein letztes herrliches Bekenntniß frey rund vnnd lauter gethan / vnnd öffentlich außgehen lassen / wie bald hernach sol angezeiget werden. Wolff lästert vnnd schilt auff dẽ from̃en D. Luth. den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschauwen dörffte.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/466>, abgerufen am 24.11.2024.