Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Wie dem allem / so füge ich ewer begierde nach zu wissen / ob etlicheAnno 1537. würden bey euch / oder vmb euch / rhümen oder fürgeben / daß ich von meiner vorigen / wider der Zwingler meinung / gewichen sey /mit juen nit verglichen / sondern sie sind zu jhm getretten / vnd haben jhre falsche vorige Lehre widerruffen. den bittet / daß er solches rhümens wölle schweigen / damit die angefangene Concordia nicht verhindert / vnd vielleicht eine ärgere discordia darauß werde. Denn ich wol leiden kan / daß sich rhüme hoher kunst / geistes vnd heiligkeit / wer da wil / nicht allein vber mich / sondern auch vber S. Paulum / ohne daß er mich nicht mit sich sol in seinen rhum ziehen / oder von mir sagen / er stehe noch / ich sey gewichen. Ich hoffe aber / gleichwol daß etliche vnter jhnen die Concordi von Hertzen vnd mit ernst meinen. Gott mag die andern auch herzu bringen nach seinem willen / wenns zeit seyn wirt. Solches müsset jr mir gläuben / vnnd ich mit Gottes hülffe nicht anders reden noch thun werde. Hiemit Gott befohlen. Anno / etc. 37. an S. Stephans tage in Weyhenachten. Bißher ist angezeigt vnd erwiesen / was Lutherus sampt den seinen / für ein Christlichen befehl vnd instruction / von seiner hohen frommen Obrigkeit / zu dem handel / von stifftung einer Gott gefelligen / rechten / gründlichen vnd bestendigen Concordj / im Sacramentshandel / gehabt. Zum andern / wie Lutherus / mit vnd sampt den Theologis auff seiner seiten / in derselben gantzen handlung / gar Christlich / fürsichtig vnd behutsam / auff allen seiten / alles mit fleiß in Gottes furcht wol verwaret. Zum dritten / wie auch deß andern theils Theologi / ehe denn man sie angenommen / sich also haben erklären müssen / daß Lutherus sampt den seinen / endlich mit jnen friedlich gewesen. Zum vierdten / was Lutherus sampt den seinen / für einen bericht / an seine hohe Christliche Odrigkeit / wegen der gepflogenen in re Sacramentaria, vnnd endlich getroffenen friedshandlung / geschrieben. Zum fünfften / was deß andern theils Theologi / da sie wi- Wie dem allem / so füge ich ewer begierde nach zu wissen / ob etlicheAnno 1537. würden bey euch / oder vmb euch / rhümen oder fürgeben / daß ich von meiner vorigen / wider der Zwingler meinung / gewichen sey /mit juen nit verglichen / sondern sie sind zu jhm getrettẽ / vñ haben jhre falsche vorige Lehre widerruffen. den bittet / daß er solches rhümens wölle schweigen / damit die angefangene Concordia nicht verhindert / vnd vielleicht eine ärgere discordia darauß werde. Denn ich wol leiden kan / daß sich rhüme hoher kunst / geistes vnd heiligkeit / wer da wil / nicht allein vber mich / sondern auch vber S. Paulum / ohne daß er mich nicht mit sich sol in seinen rhum ziehen / oder von mir sagen / er stehe noch / ich sey gewichen. Ich hoffe aber / gleichwol daß etliche vnter jhnen die Concordi von Hertzen vnd mit ernst meinen. Gott mag die andern auch herzu bringen nach seinem willen / wenns zeit seyn wirt. Solches müsset jr mir gläuben / vnnd ich mit Gottes hülffe nicht anders reden noch thun werde. Hiemit Gott befohlen. Anno / etc. 37. an S. Stephans tage in Weyhenachten. Bißher ist angezeigt vnd erwiesen / was Lutherus sampt den seinen / für ein Christlichen befehl vnd instruction / von seiner hohen frommen Obrigkeit / zu dem handel / von stifftung einer Gott gefelligen / rechten / gründlichen vnd bestendigen Concordj / im Sacramentshandel / gehabt. Zum andern / wie Lutherus / mit vnd sampt den Theologis auff seiner seiten / in derselben gantzen handlung / gar Christlich / fürsichtig vnd behutsam / auff allen seiten / alles mit fleiß in Gottes furcht wol verwaret. Zum dritten / wie auch deß andern theils Theologi / ehe denn man sie angenommen / sich also haben erklären müssen / daß Lutherus sampt den seinen / endlich mit jnen friedlich gewesen. Zum vierdten / was Lutherus sampt den seinen / für einen bericht / an seine hohe Christliche Odrigkeit / wegen der gepflogenen in re Sacramentaria, vnnd endlich getroffenen friedshandlung / geschrieben. Zum fünfften / was deß andern theils Theologi / da sie wi- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0407" n="391"/> Wie dem allem / so füge ich ewer begierde nach zu wissen / ob etliche<note place="right">Anno 1537.</note> würden bey euch / oder vmb euch / rhümen oder fürgeben / daß ich von meiner vorigen / wider der Zwingler meinung / gewichen sey /<note place="right">mit juen nit verglichen / sondern sie sind zu jhm getrettẽ / vñ haben jhre falsche vorige Lehre widerruffen.</note> den bittet / daß er solches rhümens wölle schweigen / damit die angefangene Concordia nicht verhindert / vnd vielleicht eine ärgere discordia darauß werde. Denn ich wol leiden kan / daß sich rhüme hoher kunst / geistes vnd heiligkeit / wer da wil / nicht allein vber mich / sondern auch vber S. Paulum / ohne daß er mich nicht mit sich sol in seinen rhum ziehen / oder von mir sagen / er stehe noch / ich sey gewichen. Ich hoffe aber / gleichwol daß etliche vnter jhnen die Concordi von Hertzen vnd mit ernst meinen. Gott mag die andern auch herzu bringen nach seinem willen / wenns zeit seyn wirt. Solches müsset jr mir gläuben / vnnd ich mit Gottes hülffe nicht anders reden noch thun werde. Hiemit Gott befohlen. Anno / etc. 37. an S. Stephans tage in Weyhenachten.</p> <p>Bißher ist angezeigt vnd erwiesen / was Lutherus sampt den seinen / für ein Christlichen befehl vnd instruction / von seiner hohen frommen Obrigkeit / zu dem handel / von stifftung einer Gott gefelligen / rechten / gründlichen vnd bestendigen Concordj / im Sacramentshandel / gehabt.</p> <p>Zum andern / wie Lutherus / mit vnd sampt den Theologis auff seiner seiten / in derselben gantzen handlung / gar Christlich / fürsichtig vnd behutsam / auff allen seiten / alles mit fleiß in Gottes furcht wol verwaret.</p> <p>Zum dritten / wie auch deß andern theils Theologi / ehe denn man sie angenommen / sich also haben erklären müssen / daß Lutherus sampt den seinen / endlich mit jnen friedlich gewesen.</p> <p>Zum vierdten / was Lutherus sampt den seinen / für einen bericht / an seine hohe Christliche Odrigkeit / wegen der gepflogenen in re Sacramentaria, vnnd endlich getroffenen friedshandlung / geschrieben.</p> <p>Zum fünfften / was deß andern theils Theologi / da sie wi- </p> </div> </body> </text> </TEI> [391/0407]
Wie dem allem / so füge ich ewer begierde nach zu wissen / ob etliche würden bey euch / oder vmb euch / rhümen oder fürgeben / daß ich von meiner vorigen / wider der Zwingler meinung / gewichen sey / den bittet / daß er solches rhümens wölle schweigen / damit die angefangene Concordia nicht verhindert / vnd vielleicht eine ärgere discordia darauß werde. Denn ich wol leiden kan / daß sich rhüme hoher kunst / geistes vnd heiligkeit / wer da wil / nicht allein vber mich / sondern auch vber S. Paulum / ohne daß er mich nicht mit sich sol in seinen rhum ziehen / oder von mir sagen / er stehe noch / ich sey gewichen. Ich hoffe aber / gleichwol daß etliche vnter jhnen die Concordi von Hertzen vnd mit ernst meinen. Gott mag die andern auch herzu bringen nach seinem willen / wenns zeit seyn wirt. Solches müsset jr mir gläuben / vnnd ich mit Gottes hülffe nicht anders reden noch thun werde. Hiemit Gott befohlen. Anno / etc. 37. an S. Stephans tage in Weyhenachten.
Anno 1537.
mit juen nit verglichen / sondern sie sind zu jhm getrettẽ / vñ haben jhre falsche vorige Lehre widerruffen. Bißher ist angezeigt vnd erwiesen / was Lutherus sampt den seinen / für ein Christlichen befehl vnd instruction / von seiner hohen frommen Obrigkeit / zu dem handel / von stifftung einer Gott gefelligen / rechten / gründlichen vnd bestendigen Concordj / im Sacramentshandel / gehabt.
Zum andern / wie Lutherus / mit vnd sampt den Theologis auff seiner seiten / in derselben gantzen handlung / gar Christlich / fürsichtig vnd behutsam / auff allen seiten / alles mit fleiß in Gottes furcht wol verwaret.
Zum dritten / wie auch deß andern theils Theologi / ehe denn man sie angenommen / sich also haben erklären müssen / daß Lutherus sampt den seinen / endlich mit jnen friedlich gewesen.
Zum vierdten / was Lutherus sampt den seinen / für einen bericht / an seine hohe Christliche Odrigkeit / wegen der gepflogenen in re Sacramentaria, vnnd endlich getroffenen friedshandlung / geschrieben.
Zum fünfften / was deß andern theils Theologi / da sie wi-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |