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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Daß wir auch dem Christlichen Leser zur besserer nachrichtungAnno 1536. / etliche fürnemme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnnd ein wenig erklären / So ist ja die oberzehlte FormaErklärung der Forme Concordie Anno 36. Concordie / der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd beyderseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen / vngewönlichen vnd vnbekannten worten / da man von weitem oder ferrnem allererst erfragen müste / oder errahten dürffte / was der verstand vnd die meynung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kir ehen / so sich zur Augspurgischen Confession bekannt / vnnd von der Zwinglischen vnd Sacramentirischen lehre vnd meinung / öffentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vnd klar / daß auch die Schwei tzer oder Zürcher bald gemerckt vnnd gekennet / daß die wort / damit die Concordia gestellet / vnnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gäntzlich gut Lutherisch were / wie die Historie der folgenden Jaren klärlich außweisen werden. Ist derhalben nicht not / daß man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordie verstanden / erkläret / oder außgelegt habe / Sondern wir wöllen kürtzlich die fürnembste stück / so in der Formula Concordie verfasset / vnd sich selbs deutlich erklären / vnnd auch in werender Handelung erkläret seyn / nacheinander verzeichnen.

Denn erstlich bekennen sie / daß in diesem Sacrament / deß Leibs vnd Bluts Christi / welchs man mit dem alten namen Eucha ristiam nennet / zwey ding sind. Nemlich / ein Irrdisch / als Brodt vnd Wein / vnd ein Himmlisch / als der Leib vnd Blut Christi.

Zum Andern / In der ernsten bezeugung / so fürher gangen / ehe die vnterschreibung erfolget / setzen sie außdrücklich / daß sie als einen öffentlichen jrrthumb verdammen / wenn gelehret wird / daß im H. Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehalten / vnd admi nistrirt wirt / nichts denn brot vnd wein / gegeben vnd empfangen werde.

Zum Dritten / In wehrender Handelung / ist die

Daß wir auch dem Christlichen Leser zur besserer nachrichtungAnno 1536. / etliche fürnemme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnnd ein wenig erklären / So ist ja die oberzehlte FormaErklärung der Forme Concordie Anno 36. Concordie / der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd beyderseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen / vngewönlichen vnd vnbekannten worten / da man von weitem oder ferrnem allererst erfragen müste / oder errahten dürffte / was der verstand vnd die meynung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kir ehen / so sich zur Augspurgischen Confession bekannt / vnnd von der Zwinglischen vnd Sacramentirischen lehre vnd meinung / öffentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vñ klar / daß auch die Schwei tzer oder Zürcher bald gemerckt vnnd gekennet / daß die wort / damit die Concordia gestellet / vnnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gäntzlich gut Lutherisch were / wie die Historie der folgendẽ Jaren klärlich außweisen werden. Ist derhalben nicht not / daß man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordie verstanden / erkläret / oder außgelegt habe / Sondern wir wöllen kürtzlich die fürnembste stück / so in der Formula Concordie verfasset / vnd sich selbs deutlich erklären / vnnd auch in werender Handelung erkläret seyn / nacheinander verzeichnen.

Denn erstlich bekennen sie / daß in diesem Sacrament / deß Leibs vnd Bluts Christi / welchs man mit dem alten namen Eucha ristiam nennet / zwey ding sind. Nemlich / ein Irrdisch / als Brodt vnd Wein / vnd ein Him̃lisch / als der Leib vnd Blut Christi.

Zum Andern / In der ernstẽ bezeugung / so fürher gangẽ / ehe die vnterschreibung erfolget / setzen sie außdrücklich / daß sie als einẽ öffentlichen jrrthumb verdammen / weñ gelehret wird / daß im H. Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehaltẽ / vnd admi nistrirt wirt / nichts deñ brot vñ wein / gegeben vñ empfangẽ werde.

Zum Dritten / In wehrender Handelung / ist die

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[343/0359] Daß wir auch dem Christlichen Leser zur besserer nachrichtung / etliche fürnemme puncten ordentlich widerholen / zusammen fassen / vnnd ein wenig erklären / So ist ja die oberzehlte Forma Concordie / der man dazumal im Sacramentshandel sich verglichen / vereiniget / vnd beyderseits vnterschrieben hat / nicht gestellet / mit newen / frembden / oder in vnsern Kirchen / vngewönlichen vnd vnbekannten worten / da man von weitem oder ferrnem allererst erfragen müste / oder errahten dürffte / was der verstand vnd die meynung were / Sondern wie man bey Lutheri zeit vnd leben in den Kir ehen / so sich zur Augspurgischen Confession bekannt / vnnd von der Zwinglischen vnd Sacramentirischen lehre vnd meinung / öffentlich sich abgesondert / von diesem Sacrament gelehret vnd geredet hat / vnd sind die wort so deutlich / hell vñ klar / daß auch die Schwei tzer oder Zürcher bald gemerckt vnnd gekennet / daß die wort / damit die Concordia gestellet / vnnd auch die meinung nicht Zwinglisch / sondern gäntzlich gut Lutherisch were / wie die Historie der folgendẽ Jaren klärlich außweisen werden. Ist derhalben nicht not / daß man lang fragen solle / wie dieser oder jener die Formulam Concordie verstanden / erkläret / oder außgelegt habe / Sondern wir wöllen kürtzlich die fürnembste stück / so in der Formula Concordie verfasset / vnd sich selbs deutlich erklären / vnnd auch in werender Handelung erkläret seyn / nacheinander verzeichnen. Anno 1536. Erklärung der Forme Concordie Anno 36. Denn erstlich bekennen sie / daß in diesem Sacrament / deß Leibs vnd Bluts Christi / welchs man mit dem alten namen Eucha ristiam nennet / zwey ding sind. Nemlich / ein Irrdisch / als Brodt vnd Wein / vnd ein Him̃lisch / als der Leib vnd Blut Christi. Zum Andern / In der ernstẽ bezeugung / so fürher gangẽ / ehe die vnterschreibung erfolget / setzen sie außdrücklich / daß sie als einẽ öffentlichen jrrthumb verdammen / weñ gelehret wird / daß im H. Nachtmal / da dasselbige nach dem wort Gottes gehaltẽ / vnd admi nistrirt wirt / nichts deñ brot vñ wein / gegeben vñ empfangẽ werde. Zum Dritten / In wehrender Handelung / ist die

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/359>, abgerufen am 20.05.2024.